Rechnung bezahlt un dam gleichen Tag Mahnbescheidt bekommen

5 Antworten

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Ich widerspreche der Forderung insgesamt

In einen Umschlag, per Einwurfeinschreiben ans Amtsgericht zurück vor Fristablauf.

Einen Anwalt brauchst du nur für den Fall einer Klage.

Du kannst versuchen, dass Dir die Kosten des Mahnbescheids von dem Stromversorger auf Kulanz erlassen werden. Einen Anspruch darauf hast Du aber nicht. Der Gläubiger kann alle ihm entstehenden Kosten, die ihm entstehen, um sein Geld einzutreiben, auf den Schuldner abwälzen. Dazu gehören genau so wie Mahngebühren (die man ja auch widerstandslos zahlt) eben auch die Kosten, die durch einen Mahnbescheid entstehen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html

kevin1905  10.07.2014, 22:18
Der Gläubiger kann alle ihm entstehenden Kosten, die ihm entstehen, um sein Geld einzutreiben, auf den Schuldner abwälzen.

Ja,

wenn

diese erforderlich und zweckdienlich sind und auch tatsächlich angefallen sind. Der Gläubiger unterliegt der Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB), heißt er muss den für den Schuldner günstigsten Weg nehmen. Nimmt er einen anderen bleibt er auf den Mehrkosten sitzen.

das gerichtliche Mahnverfahren ist sicher zweckdienlich, daher sind die Kosten zu erstatten (32,- €). Ein Inkassobüro allerdings wäre dies nicht.

Melde dich bei der Firma die dir die Rechnung ausgestellt hat und beweis ihm dass du es bezahlt hast.

kevin1905  10.07.2014, 22:19

Das hätte keinen Einfluss auf das gerichtliche Mahnverfahren.

Wenn du ganz sicher gehen willst. leg bei beiden Widerspruch ein. Eine Kopie des Kontoauszug sollte genügen.

Übrigends ein Anruf beim Stromversorger kostet nicht die Welt und schon gar nicht deinen Kopf.

kevin1905  10.07.2014, 22:20
Wenn du ganz sicher gehen willst. leg bei beiden Widerspruch ein. Eine Kopie des Kontoauszug sollte genügen.

Der Widerspruch zum Mahnbescheid ist grundsätzlich ohne Begründung abzugeben.

Aber es empfiehlt sich dem Gläubiger eine Mitteilung zu machen, dass die Hauptforderung bezahlt wurde.

Seeteufel  12.07.2014, 14:09
@kevin1905

Korrekt! Nur schaden tut´s auch nicht.

Teil mig das du bereits das geld überwiesen hast

kevin1905  10.07.2014, 22:19

Das hätte keinen Einfluss auf das gerichtliche Mahnverfahren.