Rechnung nicht bezahlt, Inkasso,Rechtsanwalt und jetzt Mahnbescheid?

5 Antworten

Du hättest den Gläubiger gleich anrufen sollen und diesem eine Zahlung mti Zahlungseingang 3.9. zusichern sollen und ihn gleichzeitig bitten dir diese Zeit zu geben... hätte zu 99,99% geklappt. So ist das Kind in den Brunnen gefallen und die kosten sind oben drauf. Teilwiderspruch, abzug der Inkassogebühren wg. Kostendopplung und überweisung des Restbetrags (HF und interne kosten direkt an den Schuldner, rest an den Anwalt).

Und künftig sofort zahlen und wenn etwas mal nicht geht gleich anrufen und Lösung finden.

Mahnbescheid widersprechen?

Teilwiderspruch, natürlich.

  • Hauptforderung, Gerichtkosten, Anwaltskosten und Zinsen sind zu zahlen, sofort!.
  • Mahngebühren ist fraglich. 10 € hieße, insgesamt 4 außergerichtliche Mahnungen. Um auf der sicheren Seite zu sein, ebenfalls zahlen
  • Dem Rest widersprechen.

Machst du das nicht innerhalb von 2 Wochen, wird wahrscheinlich der Vollstreckungsbescheid ergehen.

hab total Angst

Ich weiß nicht ob ich es dir schon einmal gesagt habe, aber ich wiederhole mich gerne: Immer wenn man Angst hat, muss man einfach aufhören Angst zu haben.

Angst ist nutzlos und gefährlich. Aus Angst heraus trifft man dumme Entscheidungen, also lerne deine Emotionen zu kontrollieren.

Du kannst um Ratenzahlung bitten.

Wenn Dir der RA schon mitgeteilt hat, dass das so ist:

Diese Voraussetzungen für eine Ablehnung der geltend gemachten Kosten liegen hier eindeutig nicht vor."

wirst Du zahlen müssen.

Du kannst um Ratenzahlung bitten.

Genau und damit nochmal 100€ gebühren auslösen. Das ist Schwachsinn.

@mepeisen

Soll der FG eben nicht bezahlen und dafür dann vlt. in den Knast gehen oder den Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen haben.

Im übrigen habe ich selbst schon um Ratenzahlung gebeten und sie auch erhalten, ohne

> 100€ gebühren

zahlen zu müssen.

@beangato

In den Knast gehen? Hast du überhaupt eine Ahnung, worum es geht? Niemand geht hier in den Knast und niemand hat was von Zahlung verweigern gesprochen.

Es gibt jetzt schon mindestens 70,20€ zu viel die gefordert werden und die Inkassos werden die Einigungsgebühr verlangen, damit man eine Ratenzahlung machen kann. Eine Ratenzahlung bei einem Gerichtsvollzieher zu machen ist einfach billiger.

"Wenn Dir der RA schon mitgeteilt hat, dass das so ist"

Dieser RA geht betrügerisch vor. Dem sollte man nur Folge leisten, wenn man Geld zu verschenken hat

@franneck1989

Der Fg hat nun mal Schulden gemacht - also muss er auch dafür geradestehen.

@beangato

Für welches Inkasso arbeitest du? Es ist verboten, gegenüber Verbrauchern Strafzahlungen zu erheben und sich daran noch zu bereichern. Und Kostendopplung ist auch verboten. Schuldner sind nicht vogelfrei, die man straflos ausnehmen darf wie eine Weihnachtsgans.

Also. Du schnaufst erst mal deutlich durch.

Dann würde ich dir folgendes raten: Du widersprichst den Inkassogebühren. Und zwar den vollen 70,20€. Das Formular (also deinen teilwiderspruch) schickst du zum Mahngericht per Einschreiben zurück.

Aus strategischen gründen akzeptierst du die Anwaltskosten. Da führt kaum noch ein Weg dran vorbei.

Dann so bald wie möglich das alles bezahlen, direkt an de Gläubiger überweisen. Und zwar so, wie es im Mahnbescheid steht.

Die werden dann wegen deinem Teilwiderspruch meckern. Du sollst den begründen und zurückziehen, sie werden horrende Kosten androhen. Du reagierst darauf NICHT. Wenn sie Inkassokosten haben wollen, sollen sie klagen (das werden sie niemals tun).

Sobald du alles abbezahlt hast schickst du ein Einschreiben zum Anwalt: "Es ist nunmehr bezahlt. ich fordere Sie auf, binnen 14 Tagen den entwerteten Titel auszuhändigen. bei Weigerung werde ich einen Anwalt mit einer Klage auf Herausgabe beauftragen." Das wars.

Und wie schon beim letzten Mal empfohlen: Ich würde nun endgültig zur Polizei gehen an deiner Stelle. Ich würde den Anwalt wegen schwerer Nötigung und versuchten Betrugs anzeigen. Der Anwalt WEISS ganz genau, dass es verboten ist, wenn er zugleich Anwalts- und Inkassokosten in derselben Angelegenheit (außergerichtliche Mahnung) fordert. Der weiß das einfach. Der versucht dich massiv unter Druck zu setzen und lügt dich auch noch offen an, missbraucht damit massiv seine Stellung als Anwalt, um dich abzuzocken. Das geht nicht. Lass dir das nicht gefallen. Und beschwere dich beim Inkasso-Aufsichtsgericht. Die Begründung habe ich dir beim letzten Mal geschrieben. Mach denen Druck, dann sind die plötzlich ganz kleinlaut und höflich dir gegenüber, glaube mir.

So funktioniert das Spiel nämlich. Die Bluffen und sobald die merken, dass du das durchschaut hast, wollen sie ganz schnell aus der Nummer rauskommen.

Antworte sofort auf das Schreiben und biete Ratenzahlung an, damit nicht noch mehr Vollstreckungskosten draufkommen! Die Forderung must du begleichen, da du ja schuld bist an den weiteren Kosten.

Blödsinn. Ratenzahlung = rund 100€ weitere Gebühren. Vollstreckungskosten mit Abwehr des gebührenunfugs ist da deutlich (!) günstiger.

@mepeisen

Gebührenunfug? Muss man halt seine Schulden bezahlen, dann kommen die weiteren Kosten nicht auf die Hauptforderung. Wüsste noch keinen Fall, in dem die ganzen zusätzlichen Kosten nicht vom Schuldner zu übernehmen wären. Darf man halt nicht einkaufen, wenn man es sich nicht leisten kann oder zuminderst frühzeitig reagieren und sich nicht einen Haufen Mahngebühren einfangen.

@turnmami

Wüsste noch keinen Fall, in dem die ganzen zusätzlichen Kosten nicht vom Schuldner zu übernehmen wären

Soll ich dir ein dutzend eigene Fälle rüberfaxen? Ich habe noch nie Inkassogebühren gezahlt.

@turnmami

Wüsste noch keinen Fall, in dem die ganzen zusätzlichen Kosten nicht vom Schuldner zu übernehmen wären

BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2005 - VII ZB 53/05 geht aber exakt in diese Richtung. Und viele tausende Urteile bis runter zu den Amtsgerichten.

Für welches Inkasso arbeitest du?

@Georg63

Einige dutzend Fälle und nie bezahlt? Ein Paradebeispiel warum man es mal zementieren sollte wie im b2b bereich oder in Österreich... wenn das vorgehen zum normalfall wirdkann man da nur von Vorsatz sprechen... und das gehört entsprechend verfolgt...
Und bei ein paar dutzend fällen gehe ich einfach von Vorsatz aus, ansonsten würde ich mich mal vom Arzt untersuchen lassen.... diese Vergesslichkeit kann ein Anzeichen einer schweren Krankheit sein.