Fordert mich das Arbeitsamt auf, eine Erwerbsminderungsrente zu stellen?

3 Antworten

Hallo unifresh,

Sie schreiben:

Fordert mich das Arbeitsamt auf, eine Erwerbsminderungsrente zu stellen?

Antwort:

2017 - 51 = ca. 1966 geboren!

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist, hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Wenn absehbar ist/wird, daß sich Ihre Leistungsfähigkeit nicht mehr dauerhaft herstellen läßt, dann wird die Agentur für Arbeit auf Sie zukommen und von Ihnen verlangen, daß Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt einreichen müßen!

Nachdem bei Ihnen mehrere REHA-Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt haben, wird an einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente kein Weg vorbei führen!

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http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Grundvoraussetzung für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen!
Auf Ihrem DRV Rentenkonto müßen mindestens
60 Beitragsmonate (5 Jahre)-
davon in den letzten 5 Jahren
mindestens 36 Beitragsmonate (3 Jahre)
nachgewiesen werden!
Fehlt da auch nur ein Monats - Beitrag,
besteht in der Regel keine Chance auf Erwerbsminderungsrente!

Im nächsten Schritt geht es
um den Nachweis der medizinischen Voraussetzungen!

Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist,
hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente
muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar
und sehr detailliert nachgewiesen werden,
daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten
am allgemeinen Arbeitsmarkt
dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag,
abgesunken ist!
(Leichte Tätigkeiten
= zum Beispiel Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.)

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Nahtlosigkeitsregelung:

Die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung bewirkt, daß das zeitliche Befristung des ALG 1 für die Dauer eines Antragsverfahrens auf Erwerbsminderungsrente ausgesetzt wird!

http://www.ra-buechner.de/newsarchiv/newsdetail/bsg-zur-nahtlosigkeitsregelung-des-145-sgb-iii-verpflichtung-zur-fortzahlung-von-arbeitsloseng.html

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Fordert mich das Arbeitsamt auf, einen Rentenantrag zu stellen? Wie lange kann es dauern, bis mich das Arbeitsamt dazu auffordert?

Antwort:

Diese Fragenach der zeitlichen Abfolge kann Ihnen letztendlich nur Ihr zuständiger Sachbearbeiter bei Ihrer Agentur für Arbeit beantworten, denn hier hat niemand eine Kristallkugel!

Die umfangreichen Antragsunterlagen für Erwerbsminderungsrente füllen Sie am Besten zusammen mit einem Sachbearbeiter in der nächstgelegenen DRV-Beratungsstelle aus! Legen Sie dann Ihre eigene Krankenakte in Kopie bei!

https://erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

https://www.youtube.com/user/hubkon

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

wenn das jc irgendwann der meinung ist, dass hier nichts mehr laufen wird, wird man dich aussteuern und dich auffordern diese anträge zu stellen. tust du das nicht, wird man dies von amts wegen in die wege leiten.

wie lange dein arbeitgeber dich noch im beschäftigungsverhältnis pflegt ist sicher auch nicht absehbar. irgendwann werden sie da auch los lassen und dich kündigen, da du voraussichtlich nicht wieder kommen wirst.

Du solltest zügig einen Antrag stellen denn das Arbeitsamt ist eigentlich nicht für dich zuständig, da du arbeitsunfähig bist. Das unsägliche Konstrukt der Nahtlosigkeitsregeelung können die nicht aufrecht erhalten. Das dient nur dem Übergang bis du die Rente durch hast. Mich wundert, dass das Arbeitsamt das noch nicht gefordert hat, wird aber bald geschehen.

Die Erwerbsminderungsrente wird meist befristet ausgestellt. Und nun sei mal ehrlich zu dir selbst. Du hast 1 1/2 Jahre Krankengeld bekommen, mehrere Rehas gemacht. Glaubst du wirklich, nochmals arbeitsfähig zu werden?

Danke für deine Antwort. Was die Arbeitsfähigkeit betrifft, hoffe ich doch sehr und arbeite sehr hart daran, da ich mein soziales Leben wieder haben möchte. Was meinst du genau mit unsägliche Konstrukt ... ?

@unifresh

Das Arbeitsamt darf nur Menschen  "betreuen" die arbeitsfähig sind. Die Nahtlosigkeitsregeluhng passt nicht in diese Bedingung hinein, denn wenn man nach der Aussteuerung immer noch krank ist, ist man arbeitsunfähig. Behandelt wird man aber wie ein arbeitsfähiger, weil die Vorschriften das so verlangen. Allerdings drücken die meisten Mitarbeiter des AA die Augen zu. Aber theoretisch müßte man sich genauso bewerben, als wäre man arbeitsfähig. Man sollte auch keine Krankmeldungen abgeben, denn das würde bedeuten, dass man automatisch nach 6 Wochen asu dem Bezug fliegt. was aber fatal wäre, denn man ist ja ausgesteuert. In der Leistungsbteilung sehen die aber nicht, dass es hier um eine Nahtlosigkeitsregelung geht.

Und ganz ehrlich, wenn man nach 1 1/" Jahren Zeit sich nicht wieder so weit regeneriert hat, dass man arbeitsfähig ist, ist es auch ziemlich unwahrscheinlich, dass es trotzdem noch klappt.