ALG I Rückerstattung wegen Arbeitsaufnahme

5 Antworten

Nun haben wir im April die letzte Zahlung bekommen vom Amt

wann im April: am Ende oder am Anfang?

Das Geld das ihr Anfang April oder ggf. noch am letzten Tag im März bekommen habt, das waren die Alg1 - Zahlungen für März, da die Leistung monatlich rückwirkend ausbezahlt wird.

Solltet Ihr Ende April nochmals Alg1 bekommen haben, wäre diese für April gewesen & hätte Euch nicht mehr zugestanden, wegen der Arbeitsaufnahme Anfang April. Dann wäre die Rückforderung gerechtfertigt.

Alg1 für April müsstet ihr zurückzahlen, Alg1 für März nicht.

Die letzte ALG I Zahlung kam am 1. April

@lenaservice

dann dürfte (meiner Meinung) das Alg1 nicht zurückgefordert werden, da es ja Zahlungen für März waren. Und da war Dein Verlobter ja noch arbeitslos.

Dann solltet Ihr schriftlich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und eine Kopie des Arbeitsvertrages vorlegen, als Beweis für das Datum des Beginn der Beschäftigung

hier fehlen einige Informationen .... 

was wurde bezogen?

Alg1, Alg2, beides?

bis wann wurde gezahlt? je nach Leistungsart.... Alg2 gibt es voraus für den laufenden Monat - Alg1 im nachhinein für den abgelaufenen Monat (wie Lohn)

Wurde die Arbeitsaufnahme angezeigt? oder ist sie anderweitig bekannt geworden Daleb?

Sind dadurch Überzahlungen entstanden? Wer arbeitet hat keinen Anspruch mehr auf Alg1, weil er nicht mehr arbeitslos ist .... möglichweise aber auf (mehr) Alg2 (das setzt aber voraus, dass man den Leistungsträgern Bescheid gibt ....

Alg1 ist im übrigen auch kein Überbrückungsgeld ... oder ähnliches ... sämtliche Änderungen in den Verhältnissen sind unvverzüglich anzuzeigen ...

Wenn er tatsächlich nur ALG - 1 bezogen hat,dann ja,bei ALG - 2 nein !

Denn wenn er zum 01.04.2015 eine Beschäftigung aufgenommen hat und ALG - 1 bezogen hätte,dann stand ihm das nur bis zum 31.03.2015 zu.

Hast du das aber mit ALG - 2 verwechselt,dann muss er nichts zurück zahlen,weil er bzw. ihr im April dann noch voll bedürftig wart,da das erste Einkommen erst im Mai ( Zuflussprinzip ) auf das Konto gekommen ist.

Wir waren aber auch so voll hilfebedürftig, Ob das Geld von da oder von da kommt, hätten wir somit im April gar nichts gehabt... da ja der Lohn erst Mitte MAI kam

@lenaservice

Das macht schon einen Unterschied,woher die Leistungen bezogen wurden !

Wenn man ALG - 1 bekommt,dann erhält man seine Leistungen rückwirkend,genauso wie beim Erwerbseinkommen,also könnt ihr gar nicht ohne etwas im April dagestanden haben,weil er dann für den März noch einmal volles ALG - 1 bekommen hat und dieses wie gesagt rückwirkend und damit muss dann der April überbrückt werden.

Ihr hättet dann 14 Tage im Mai überbrücken müssen und da hätte er bei der Agentur für Arbeit ein Überbrückungsgeld beantragen können.

Hättet ihr aber ALG - 2 bezogen,dass wird immer am letzten Bankarbeitstag des Monats,für den Folgemonat aufs Konto überwiesen,dann stünde euch für den April noch mal das volle ALG - 2 zu,da das erste Einkommen ( Zuflussprinzip ) erst im Mai auf dem Konto eingegangen ist.

Es hat den Job seit 1.4., ab da ist er nicht mehr ALG I berechtigt und die zuviel gezahlten Beträge muss er zurück überweisen. Das ist schon richtig so, auch wenn sein 1. Gehalt erst so spät kam.

Aber dann hätten wir ja den kompletten April keinen Cent gehabt?! Das kann doch nicht sein, denn man bekommt den Lohn doch immer erst im Nachhinein. Und in diesem Fall sogar 1,5 Monate später...

@lenaservice

Ihr könnt das in Raten abbezahlen...

@lenaservice

Sowas interessiert das Jobcenter leider nicht....