Arbeitsamt will den Ärztlichen Dienst einschalten, muss ich an diesen Tests teilnehmen?

6 Antworten

dann nimm doch einfach teil. vielleicht ergibt sich daraus eine gesonderte förderung die dir hilft die richtige ausbildung für dich zu finden. die beißen dich schon nicht.

Nimm bitte Kontakt auf mit einer Arbeitsloseninitiative in Deiner Nähe (google so mit deinem Wohnort oder dem nächstgrößeren). Dort hat man Erfahrung mit Deinem Jobcenter (also wie man dort "so tickt"). Auch kannst Du fragen, ob die ehrenamtliche Beistände / Ämterlotsen haben, die zum Jobcenter mitgehen (zu Beiständen / Ämterlotsen gleich mehr).

Wenn es keine Arbeitsloseninitiative in Deiner Nähe gibt, geh zu einer Sozialberatung. - Google dazu mit
sozialberatung
und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.

Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle
Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73).
Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren
(die dürfen nur Hamburger beraten).

.

Hier meine Hinweise zu Beiständen / Ämterlotsen und auch zum

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“
).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten)
. - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen
landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall
sehr empfehlenswert.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände /
Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. In Hamburg
z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Rechtsgrundlage für die Einschaltung des Amtsarztes oder des Psychologischen Fachdienst ist §32 SGB3.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__32.html

Wenn Du nicht willst, musst Du da nicht mitwirken, aber dann kann die Arbeitsagentur auch eine Förderung in Richtung Ausbildung / Umschulung / Weiterbildung ablehnen.

Sowie übe ich zurzeit einen Minijob aus( 2-5 Stunden Arbeiten in der Woche)

Und das kann man Dir auch nicht verbieten, egal was bei einem ärztlichen Gutachten rauskommt. Selbst wenn da raus kommt "nicht arbeitsfähig"...

Drücken kannst du dich auf keinen Fall vor dieser ärztlichen Überprüfung. Was ich allerdings nicht verstehe, ist, wieso du kein Arbeitslosengeld erhältst. Wie kommt das? Ist keine Neugierde, denke bloß, dass dir ALG I zusteht. LG ;)

Weil ich noch nie eine Sozialversicherungspflichtige Arbeit hatte, nur halt diverse Minijobs. Und dann bin ich halt Krank geworden(nichts Körperliches) Und jetzt Stempeln die mich halt so ab, als ob ich nicht Arbeitsfähig sei.

@katerfisch

Du hängst sozusagen zwischen allen Stühlen, denn wenn du krankgeschrieben wirst, kannst du auch deinem Minijob nicht mehr nachgehen, und die Arbeitsagentur kümmert sich nicht um eine Ausbildungsstelle für dich...eine vertrackte Situation ;//

Wenn du nichts vom Arbeitsamt bekommst, warum verlangen die von dir überhaupt was?

Die Mitarbeiterin dort hat mir halt gesagt, wenn ich da nicht dran teilnehme könne ich nicht gefödert werden bezw. ünterstützen Sie mich nicht mehr bei der Ausbildungssuche.