Kann das Arbeitsamt mich zwingen umzuziehen?

8 Antworten

ich persönliche würde nicht wegen dem arbeitsamt umziehen. ich bezweifle das sie dich"zwingen" können das hier ist Deutschland und kein hinterwäldler Land ^^ von der logik her dürften die dich nicht sperren immerhin kannst du nichts dafür wenn du dort nicht hinkommst (außer umziehen) ich würde es jedenfalls nicht tuen und hier nun meine erfahrung:

Ich weiß nicht wie es bei dir ist aber bei vielen arbeitsämtern (auch bei meinen) werden die leute alleine aus spaß fertig gemacht und in unsinnige kurse gesteckt die rein gar nichts bringen nur um ihre statistiken oben zu halten. wenn sie einen weg finden wollen um dich zu sperren dann finden sie ihn auch alleine weil sie es "wollen" Allgemein sollte man - unabhängig vom alter - nie alleine dort hingehen die behandeln dich wie dreck und du hast nicht mal jemanden der dir helfen kann und wenn du dich verteidigst drohen sie noch mit einer sperrung. nachdem ich mit meiner arbeitsamt beraterin nur noch stress (ich hatte den fehler gemacht und ging immer alleine rein) und wurde dauernt mit kleinen bemerkungen als dumm hingestellt und zeigte mir immer das sie über mich entscheidet (solange ich Kindergeld gebraucht hatte) fast jeder der man begegnete hatte nicht einmal ein "hallo" oder sonstige begrüßungen übrig obwohl sie dich ansahen nachdem du sie begrüßt hast. Jedenfalls wenn sie bei dir auch dumm rummachen und dich beleidigen etc geh zum chef. das habe ich auch getan und eine neue bekommen die wirklich sehr nett und fair war

NJET

In unseren Breiten sollten die Menschenrechte doch noch etwas zählen.

"Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen." Artikel 13: http://de.wikisource.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte

Und auch Artikel 25 passt:

"Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände."

Du musst gar kein Angebot annehmen, dass du nicht willst.

dafee01  30.01.2015, 01:48
Du musst gar kein Angebot annehmen, dass du nicht willst.

Das ist richtig! Er muss dann eben akzeptieren, dass ihm Leistungen gestrichen werden.

cyracus  31.01.2015, 12:06

@bistoaghe, die Gesetze rund um Hartz IV sind sehr kompliziert. Dass Hartz IV vielfach gegen das Grundgesetz verstößt, ist bekannt.

Wenn der / die Fragende sich auf Deine Aussage stützt, übernmmst Du dann die finanziellen Einbußen, die durch Sanktionen anfallen?

Bitte beantworte rechtliche Fragen nur dann, wenn Du wirklich Bescheid weißt. - In diesem Fall lies mal die Antwort von isomatte.

Die Pendelzeiten sind unzumutbar,dass kannst du ablehnen,käme zwar ggf.auf dein Einkommen an,aber alles was über 2,5 Stunden ( Hin und Zurück ) beträgt,würde nicht zumutbar sein !

Du bewirbst dich dort erst einmal ganz normal,damit du deiner Mitwirkungspflicht nachkommst und dann wartest du erst einmal ab,es ist ja noch nicht einmal gesagt,ob du überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wirst.

Sollte das dann doch passieren,dann lass dir von deinem SB - schriftlich geben,dass alle anfallenden Kosten für das Vorstellungsgespräch übernommen werden.

Wenn es dann seitens des AG - zu einer Festeinstellung kommen sollte,dann lass es dir von diesem schriftlich geben und dann soll dir dein SB - erst einmal schriftlich bestätigen,dass dir sämtliche Kosten die mit dem Umzug in Zusammenhang gebracht werden übernommen werden.

Also nicht nur Umzugskosten,Haftpflichtversicherung,Elektriker usw.sondern auch die anfallende Kaution für die Wohnung und dann ist erst mal der SB - am Zug und wenn dieser dir das nicht schriftlich gibt ( kann ich mir nicht vorstellen,zumindest nicht freiwillig ) dann darf es auch keine Sperre geben.

Außerdem käme es noch darauf an,was du an ALG - 1 bekommst und was du dann dort als Einkommen hättest,denn dann würden hier schon Gründe für eine evtl.Ablehnung gegeben sein.

bei 200 Kilometer, solltest Du dich wirklich informieren, ob das noch zumutbar ist. Auf der anderen Seite, wie sieht der Arbeitsmarkt bei Dir vor Ort aus? Macht es vielleicht doch SInn, daß Du dich dort bewirbst um aus der Arbeitslosigkeit raus zu kommen?

Ich finde es komisch, ich hatte auch schon die eine oder andere Phase der Arbeitslosigkeit und nie ein Angebot aufgezwungen bekommen, das so dermaßen weit weg war.

Also ich habe es zumindest ein paarmal in meinem Leben gemacht, von mir aus und toll ist das nicht und ich hätte da auch keine Lust mehr zu aber bevor ich wieder länger ohne Job bin, würde ich mir das trotzdem genauer überlegen.

Wie dem auch sei, erstmal musst Du dich da eh bewerben und genommen werden.

Das ist auch nicht so einfach und nunja die Chance bei der Entfernung genommen zu werden ist nochmal geringer, wenn die Alternativen vor Ort haben, die nicht umziehen müssen.

Ergänzend zur Antwort von isomatte (sie ist in Sachen Arbeitslosigkeit sehr erfahren) vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.