Flirtcafé

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Ja genau. Wenn du belegen kannst, dass du vertragsgemäß und fristgerecht gekündigt hast, kannst du von deinem Konto abgebuchtes Geld wieder zurückbuchen lassen, indem du deiner Bank schreibst oder mit deinem Bankberater sprichst. Du kannst sämtliche Rechnungen und Mahnungen ignorieren, die noch kommen.

Es scheint nämlich kein Zufall zu sein, dass deine Kündigung ignoriert wird. Es gibt viele Betreiber, die auf diese Art weiterhin versuchen, an Geld zu kommen, und erst recht Betrüger, die ganz ohne Vertrag trotzdem einfach mal eine Rechnung bzw. Mahnung schreiben und viel zu oft bezahlt bekommen.

Und Flirtcafé reiht sich da wohl ein, wie diese Site der Verbraucherzentrale Hamburg belegt: http://www.vzhh.de/telekommunikation/31172/in-der-flirtfalle.aspx

nico1104 
Fragesteller
 14.01.2011, 06:26

Ich hab per Einschreiben und Fax ja die Kündigung geschrieben, das Einschreiben hat ein Freund von mir zur Post gebracht, bin nicht sicher ob mit Rückschein, ist denn die Faxbestätigung über das erfolgreiche senden der Kündigung ausreichend als Beweis, wenn jetzt die Kündigung per Einschreiben ohne Rückschein erfolgt ist?

Uarcu  14.01.2011, 06:37
@nico1104

Wenn laut den AGB ein Fax ausreicht und du eine Sendequittung nachweisen kannst, ja. Laut der Verbraucherschutzsite ist bei denen allerdings die "Kündigung nur per Brief, deren Zugang bewiesen werden muss" – also Einschreiben mit Rückschein – möglich. Aber schau mal selbst in den AGB.

Wenn du keinen Rückschein hast, sind deine Karten nicht gut. Auch wenn es scheinbar Abzocker sind, die Kündigungen gerne ignorieren, bist du ja einen Vertrag mit ihnen eingegangen und kannst ohne Rückschein nicht nachweisen, gekündigt zu haben. Dann müsstest du nach meiner Einschätzung in den sauren Apfel beißen und das halbe Jahr bezahlen, wobei du dann auf jeden Fall jetzt sofort mit Rückschein kündigen solltest, damit sich der Vertrag nicht verlängert.

Findest du andererseits den Rückschein, kannst du dich zurücklehnen und sämtliche Rechnungen, Mahnungen, Inkassobriefe etc. ignorieren. Das gleiche gilt natürlich auch, falls laut AGB eine Kündigung per Fax akzeptiert würde und du eine Sendequittung deines Fax’ hast.

nico1104 
Fragesteller
 14.01.2011, 06:41
@Uarcu

Habe gerade folgendes gelesen: "Will sagen, ich hab das einmal gemacht, damit derjenige meinen Brief auch wirklich bekommt, aber die nehmen das dann einfach nicht in Empfang, wenn sie den Braten riechen. Dann wirft die Post eine Benachrichtigung in den Briefkasten. Der Brief ist damit dann aber nicht zugestellt. Wenn man ein normales Einschreiben verschickt, dann gilt der Brief als zugestellt, wenn der Briefträger ihn in den Briefkasten wirft. Selbst wenn der Empfänger im Urlaub ist."

Ist dann ohne Rückschein nicht sogar besser, weil der aufjedenfall als zugestellt gilt oder ist das quatsch, was die Person hier geschrieben hat?

Uarcu  14.01.2011, 07:03
@nico1104

Mir scheint, das ist Quatsch, zumindest in deinem Fall. Und ich frage mich, wozu es ein Einwurfeinschreiben überhaupt gibt, denn es gilt nicht als nachweislich zugestelltes Schriftstück – siehe http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/einwurf-einschreiben.htm

Ein Einschreiben mit Rückschein ist zwar in der Tat auch kein zwingend belegbarer Schriftwechsel – stimmt wirklich, eine Abholkarte kann ignoriert werden –, aber das trifft eher auf Privatpersonen zu. Eine Firma kann kaum behaupten, nicht da gewesen zu sein, wenn es darum geht, dass sie eine fristgemäße Kündigung nicht anerkennen wollen.

Im Zweifelsfall und juristisch gesehen sind beide Einschreibeformen keine gültigen Mittel zum Nachweis einer Schriftstückzustellung. Aber es würde wohl kein Richter erwarten, dass man eine Kündigung per Gerichtsvollzieher rausschickt …

Also Fazit: In deinem Fall wäre der Rückschein wichtig. Theoretisch sollte zwar auch ein Einwurfeinschreiben Beleg genug für eine Kündigungszustellung sein, aber die Justiz sieht das wohl anders – bzw. die Richter haben keine einheitliche Meinung. Ob es allerdings rechtens ist, sämtliche persönlichen Informationen in der Kündigung aufzuführen wie in den AGB gefordert, kann ich nicht beurteilen, halte es aber für fragwürdig. Da sollte ein normaler Brief mit deiner Kundennummer reichen, aber um auf Nummer Sicher zu gehen, lies dir besser für den Fall einer erneuten Kündigung den Salm von denen durch.

nico1104 
Fragesteller
 14.01.2011, 07:07
@Uarcu

Ok, ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich keinen Rückschein habe und deswegen ist die Kündigung leider nicht beweisbar. Also muss ich wohl den Preis für das Vollabo bezahlen! Naja aus Fehlern lernt man, dabei dachte ich aber mit dreifacher Kündigung und allem wäre ich auf der sicheren Seite :(! Miese Leute!!! Trotzdem Danke für die Hilfe!

Uarcu  14.01.2011, 07:12
@nico1104

Gerne! Voll meine Meinung!

Und bitte mal die Hand heben, wer noch nicht über Abzocker oder Ausnutzer kruder Rechtsprechung gestolpert ist …

nico1104 
Fragesteller
 14.01.2011, 07:20
@Uarcu

Ich bin echt am Verzweifeln! Wenn die wollen haben die also alles in der Hand mich fertig zu machen!:( Soll ich nun persönlich nach Köln fahren? Das Problem ist nur, dass ich in München bin, was eine lange Fahrt zur Folge hat! Auf dieser Seite: http://www.rechthaber.com/zugangsbeweis-per-fax-sendeprotokoll-also-doch/ steht jedoch, dass Fax mit Sendeprotokoll auch geht, nun steht in den AGB's jedoch, dass eine Kündigung in schriftlicher Form erfolgen muss, mit Unterschrift etc. Ist mein Fax jetzt rechtsgültig, wenn ja würde mir ein Stein vom Herzen fallen, wenn nein dann weiß ich nicht mehr weiter, was soll ich bloß tun?

Uarcu  24.01.2011, 20:01
@nico1104

Nein, hab keine Angst, dass du jetzt bis zum Sankt-Nimmerleinstag zahlen musst. Es gibt eine Menge Abzockfirmen, die einfach darauf spekulieren, dass Leute Angst vor rechtlichen Auseinandersetzungen haben und deshalb einfach zahlen, selbst wenn sie völlig im Recht sind.

Wenn du belegen kannst, dass du eine Kündigung geschickt hast – entweder per Sendeprotokoll, gibt ja offensichtlich einige Richter, die das akzeptieren, oder per Einschreiben-Rückschein (selbst wenn nicht abgeholt. Eine Firma kann sich kaum darauf berufen, nicht in den Briefkasten gesehen zu haben oder keine Zeit zur Abholung gehabt zu haben – die lacht jeder Richter aus), dann kannst du wirklich jede Mahnung und Androhung ignorieren. Schreib gegebenenfalls auch deinen Verbraucherschutz an. Die freuen sich über solche Hinweise.

In der Regel wird nach einigen Mahnungen und Androhungen von Inkasso-Verfahren nichts passieren, weil die Abzocker genau wissen, dass sie im Unrecht sind. Widerrufe deine Einzugsermächtigung bei der Bank und lass gegebenenfalls nach deiner Kündigung abgebuchtes Geld zurückbuchen. Und sei entspannt – kannst du deine Kündigung belegen, bist du völlig sicher.

Ach, und danke für den Stern! Ich wünsch dir keinen grauen Haare deswegen – haben die absolut nicht verdient, dass du dir noch Sorgen machst wegen ihnen.

Du kannst die doch mal anrufen wenn das möglich ist und lass dir das immer zurückbuchen und der Bank von dir sagen das sie nichts mehr von dir buchen dürfen.

Das wirst du wohl tun muessen. Bei Abbuchung, das Geld wiederholen. Das ist allerdings nicht sehr billig, da die Bank Gebuehren nimmt. Du kannst vielleicht deine Kontonummer aendern. Das ist allerdings mit viel Ummelderei und Scherereien fuer dich verbunden. Offensichtlich hast du, und auch ich, von deiner Erfahrung etwas gelernt. Keine Vertraege mehr ueber Lastschrift im Internet abbuchen zu lassen. Ich hoffe, es geht gut aus fuer dich.

Guck mal hier: http://infopirat.com/bm_akte-09-und-verbraucherzentrale-warnt-vor-abzocke-flirtcafede

Im Internet sind viele Berichte darüber zu finden. Ich würde jetzt gar nichts mehr unternehmen - und mich schon gar nicht mehr einloggen, sonst könnten die behaupten, ich hätte die Dienste doch in Anspruch genommen und damit durch konkluentes (schlüssiges) Handeln den Vertrag akzeptiert. Der Bank würde ich mitteilen, dass die Einzugsermächtigung widerrufen wurde und - sollten die doch abbuchen, würde ich zurückbuchen lassen. Und dann einfach abwarten und nicht mehr reagieren, bevor nichts vom Gericht kommt.

nico1104 
Fragesteller
 14.01.2011, 06:30

Ich hab per Einschreiben und Fax ja die Kündigung geschrieben, das Einschreiben hat ein Freund von mir zur Post gebracht, bin nicht sicher ob mit Rückschein, ist denn die Faxbestätigung über das erfolgreiche senden der Kündigung ausreichend als Beweis, wenn jetzt die Kündigung per Einschreiben ohne Rückschein erfolgt ist?

miboki  14.01.2011, 07:14
@nico1104

Warte doch erstmal ab, was kommt. Wenn Du Dir die Erfahrungsberichte durchliest, wird da nicht mehr viel passieren. Wie bei allen Abzockseiten wird heftig gedroht aber dann kommt irgendwann nichts mehr, weil die wissen, dass sie vor Gericht keine Chance haben.

Frag mal den Verbraucherschutz.