Bekomme Mahnungen [ Fitnessstudio ]ignorieren?

8 Antworten

Wichtig wäre in Deinem Fall, dass die Kündigung dort auf jeden Fall eingegangen ist (zur Not persönlich mit Zeuge vorbeibringen und dann die Übergabe quittieren lassen).

Auf die Mahnung kannst Du nochmals klar widersprechen und erklären dass Du nicht zahlen wirst und sie sich die Mahnungen und auch einen Mahnbescheid sparen können, da Du auf jeden Fall widersprechen wirst.

Ich habe eine Kündigungsbestätigung bekommen. Habe ich auch aufbewahrt für solche Fälle.

@Vanell1

Gut so.

Zum Anwalt brauchst du eigentlich erst, wenn die Klage vor einem Gericht einreichen.

Selbst einem gerichtlichen Mahnbescheid kannst du problemlos via Kreuzchen widersprechen und das Widerspruchsformular via Einschreiben zum Gericht zurückschicken.

Nach Auffassung des BGH (Urteil XII ZR 42/10) sind krankheitsbedingte und als solche attestierte Sonderkündigungen nach § 314 Abs. 1 BGB grundsätzlich und ausnahmslos wirksam.

Sämtliche Klauseln in AGB, die dieses Recht zu beschränken versuchen sind unwirksam.

Du musst keinen Anwalt bemühen, so lange man keine aussichtslose Klage versucht.

Siehe dazu auch die §§ 307-309 BGB.

Hallo,

viele Fitnessstudios wollen, daß man bis zum Vertragsende zahlt. Lies mal deinen Vertrag nochmals durch...

Weil sie dann berechtigt sind, Mahnungen zu schicken, da der Vertrag noch läuft, trotz Kündigung.

Bei Krankheit ist es besser zu versuchen, sich mit dem Studio zu arrangieren, und/oder auf Kulanz zu hoffen...

Emmy

Das Ding ist ja, dass ich damals keinen Vertrag bekam. Bzw ich bekam einen ABER ohne Aufdruck der AGB ect. Wie es normalerweise üblich ist, dass das auf der Rückseite oder unten zu finden ist.

@Vanell1

Ausschlaggebend ist, was in dem Vertrag steht...

Wenn er nicht vor Ablauf eines Jahres zu kündigen ist, dann mußt du in den sauren Apfel beissen und zahlen!

@emily2001

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund kann nicht beschränkt werden!

@kevin1905

Neulich wurde ein Urteil gefällt, in dem stipuliert wurde, daß ein Umzug kein Kündigungsgrund wäre bei einem Vertrag mit einem Fitnessstudio...

@emily2001

In dem Fall liegt ein Attest vor, so dass der Fragesteller aus wichtigen Gründen die er nicht selbst zu verantworten hat, kündigungsberechtigt ist.

In dem Urteil welches Du meinst, wurde entscheiden, dass ein Umzug pauschal kein Kündigungsgrund ist. Denn manchmal ziehen Leute zwar um, aber das Fitnessstudio ist immer noch nur 5 km entfernt oder sie ziehen von Hamburg nach München und die Fitnesskette hat in beiden Orten Fitnesstudios, die die gleiche Leistung bieten.

@emily2001

Es geht hier aber nicht um einen Umzug, sondern um eine Krankheit oder Verletzung, welche ärztlich attestiert ist.

Entsprechendes Urteil habe ich selbst in meinem Beitrag angeführt.

@emily2001

Es ist ganz einfach: ein Umzug des Kunden ist etwas, was im Verantwortungsbereich des Kunden liegt. Etwas, was er selbst veranlasst hat. Deswegen darf der Anbieter daraus keinen Nachteil haben.

Das war auch bei Telekommunikationsverträgen jahrelang so, bis der Gesetzgeber nachgebessert hat. Seither gibt es im TKG eine Klausel, dass bei Umzug und wenn der Anbieter den Vertrag nicht mehr aufrecht erhalten kann, ein Schadensersatz von 3 Grundgebühren zusteht.

Bei Fittnessstudios gibt es dieses Gesetz so nicht.

Bei einer Krankheit bzw. Verletzung, die eine dauerhafte Nutzung des Studios untersagt aus ärztlicher Sicht, ist, wie Xipolis schreibt, ein Umstand aufgetreten, für den der Schuldner nichts kann. Er hat sich weder absichtlich erkranken lassen noch verletzten lassen. Daher ist das weiterhin ein Grund für eine außerordentliche Kündigung und ein Studio kann und darf das auch via AGB nicht einschränken. Da war der Bundesgerichtshof schon deutlich.

Es geht ja nicht darum, dass ich kündigen will. Wie oben bereits steht, ist die Kündigung durch. Keine Sorge was Kündigung angeht, kenne ich meine rechte ganz genau.

Noch einmal das Studio mit Einschreiben Rückschein anschreiben den neusten Stand zum Sachverhalt erläutern und die Kündigungsbestätigung als KOPIE beifügen. Ignorieren wird das Problem nicht lösen. Einen Anwalt wirst Du allerdings dafür auch nicht brauchen. Kostet nur Geld, Zeit und Nerven. Viel Erfolg, alles Gute, vor allem gute Besserung. LG

Ignorieren darfst du sowas
Nicht

Also zum Anwalt? Denn ich werde definitiv nicht bezahlen.

@Vanell1

Auf jeden Fall

@Vanell1

Ein Rechtsanwalt wird in der Regel, nur nach Vorauszahlung oder nach Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung oder durch Vorlage eines Beratungsscheins tätig. Wobei für einen Selbstzahler im Zivilverfahren die Erstberatung in der Regel 226,10 € kostest.

Und um die Erstattet zu bekommen müsstest Du den Rechtsanwalt mit einer negativen Feststellungsklage beauftragen, bei der Du nochmals weiteres Geld vorschießen musst.

Widerspruch gegen die ungerechtfertigten Forderungen einlegen

Danke