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Die beauskunftete Unternehmen erfährt nicht zwangsläufig, wenn eine Bonitätsauskunft abgerufen wurde. Gemäß § 33 Abs. 1 Satz 2 BDSG unterrichtet die Auskunftei das Unternehmen nur bei erstmaligem Abruf entsprechender Bonitätsinformationen. Und nur wenn im Nachgang ein entsprechender Antrag gestellt wird, besteht die Verpflichtung, den Empfänger der Auskunft zu nennen.

Wichtig ist hierbei jedoch die Rechtsform des Unternehmens: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und betrifft deshalb den Umgang mit Daten über Personengesellschaften (Gewerbebetriebe, Einzelkaufleute). Kapitalgesellschaften sind juristische Personen (vs. natürliche Personen) und deren Daten stehen nicht unter dem Schutz des BDSG. Auf Firmenwissen.de kannst Du anhand des Firmennamens schon ersehen, welche Rechtsform das Unternehmen innehat. So sind Personengesellschaften mit Vor- und Zunamen des Inhaber/der Inhaber verzeichnet. Es gibt auf Firmenwissen.de auch Informationsprodukte, die eher für vertriebliche Zwecke geeignet sind und keine Bonitätsaussage enthalten, das Firmenprofil wäre hier beispielsweise zu nennen.

Auskunfteien wie Creditreform, Bürgel und auch Firmenwissen können zunächst nur eine Auskunft zu den Firmen weitergeben, die schon von Ihnen erfaßt wurden. Ich habe es selbst bereits zweimal erlebt ,dass mich diese Auskunfteien angerufen haben um meine Daten zu erfragen. Mir war sofort klar, dann eine Anfrage zu meiner Firma und zu meiner Person eingegangen sein musste. Einmal habe ich es durch intensives Nachfragen sogar geschafft, dass ich erfahren habe, von wem die Anfrage eingegangen war - dies darf eigentlich nicht sein. Die Sensibilität mit dem Umgang dieser Daten ist definitiv von dem Mitarbeiter abhängig.