Fingerabdrücke für Reisepass

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Schengener Informationssystem II (SIS)

Mit Hilfe erkennungsdienstlicher Behandlungen können die Polizeien des Bundes und der Länder bereits heute Fingerabdrücke und Lichtbilder Verdächtiger aufnehmen und mit den Beständen im Bundeskriminalamt vergleichen. Mit biometrischen Technologien wird die biometrische Unterstützung der Personenfahndung erheblich einfacher sein. Die anzustrebende technische Erweiterung der Automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystem-Datenbank um die Möglichkeit der Echtzeit-Suche in Teildatenbeständen sowie die vorgesehene Ausstattung der Grenzübergänge mit Fingerabdruckscannern wird eine Fahndungsabfrage mit Fingerabdruck möglich machen – zukünftig auch unter Einsatz mobiler Geräte. Zur Unterstützung grenzüberschreitender Fahndungen werden darüber hinaus in der nächsten Generation des europaweiten polizeilichen Informationssystems – Schengener Informationssystem II (SIS) – Fingerabdrücke und Lichtbilder gespeichert. Ziel ist es hier, in einer künftigen Entwicklungsstufe des SIS, Fahndungsabfragen im SIS auf der Grundlage solcher biometrischer Daten durchzuführen.

Nein die Werden nur in deinen Ausweiß abgespeichert und danach Gelöscht.

Sie dürfen nicht zentral gespeichert werden. Das verbietet ein Gesetz. Sie sind nur auf deinem Chip im Reisepass enthalten. Nirgendwo anders.

§ 16 Abs 2 PassG: (2) Beantragung, Ausstellung und Ausgabe von Pässen dürfen nicht zum Anlaß genommen werden, die dafür erforderlichen Angaben und die biometrischen Merkmale außer bei den zuständigen Paßbehörden zu speichern. Entsprechendes gilt für die zur Ausstellung des Passes erforderlichen Antragsunterlagen sowie für personenbezogene fotografische Datenträger (Mikrofilme). Die bei der Passbehörde gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Passes an den Passbewerber zu löschen.

Informationen zum Reisepass

Die Fingerabdruckdaten verbleiben bis zur Aushändigung des Passes an den Antragsteller/in temporär in der Passbehörde.

Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend werden die Fingerabdrücke sowohl beim Passproduzenten (Bundesdruckerei GmbH) als auch in der Passbehörde spätestens mit Ausgabe des ePasses an die Bürger/in unwiderruflich gelöscht.Die im Chip gespeicherten Daten dürfen gemäß Passgesetz nur zum Zwecke der Überprüfung der Echtheit des Dokumentes oder der Identität des Passinhabers ausgelesen und verwendet werden.

Zitat aus http://www.bordesholm.de/cms/front_content.php?idart=175


Informationen zum Reisepass

Die Fingerabdruckdaten verbleiben bis zur Aushändigung des Passes an den Antragsteller/in temporär in der Passbehörde.

Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend werden die Fingerabdrücke sowohl beim Passproduzenten (Bundesdruckerei GmbH) als auch in der Passbehörde spätestens mit Ausgabe des ePasses an die Bürger/in unwiderruflich gelöscht.

Eine bundesweite gesetzliche Datenbank ist nicht vorgesehen.

Die im Chip gespeicherten Daten dürfen gemäß Passgesetz nur zum Zwecke der Überprüfung der Echtheit des Dokumentes oder der Identität des Passinhabers ausgelesen und verwendet werden.