Finanzamt darf Kontoauszug verlangen?

5 Antworten

Ja, klar. Der Finanzbeamte, das mysteriöse Wesen das mit seiner lebenszeitverbeamteten Tätigkeit als hauptberuflicher Nasebohrer mit Pensionsanspruch ja nicht ausgelastet ist, sucht von früh bis spät nach genialen Verkaufsstrategien, die er kopieren kann, denn er arbeitet ja sonst nix. Wenn dieser gerissene Beamte was von dir will, dann auf der Basis des § 90 AO. Das kannst du dann gern anfechten, wenn du neben deinen Verkaufsstratgiern auch Zeit zum Streiten hast. Der Finanzbeamte hat diese Zeit leider nicht........

das Finanzamt interessiert sich nicht für die "Verkaufsstrategie" sondern ob alle Einnahmen sauber deklariert sind. Punkt. Ein Finanzamt hat es daher auch nicht nötig, eine "Verkaufsstrategie" zu kopieren.

Wenn das Finanzamt eine Prüfung ansetzt wollen die alles sehen. Nicht nur deine Kontoauszüge.

Da packst du dann außerdem sämtliche Unterlagen, Kassenbuch oder Rechnungen, der letzten 10 Jahre auf den Tisch.

yeap1990 
Fragesteller
 17.02.2014, 21:56

Physische Unterlagen wirds nicht viele geben da ich hauptsächlich über Paypal handle. Hab eigentlich alles als PDF Verfügbar und kann einige Details ausblenden dank Paypal.

Zu behaupten dass das Finanzamt nur meine Einnahmen interssiert ist klingt für mich wie "ich muss denen vertrauen" , wie loyal sind wohl Mitarbeiter des Finanzamts wenn ich mehr verdiene als die?

Ich kann mich überhapt nicht mit dem Gedanken anfreuden.

diesiebenraben  18.02.2014, 14:04
@yeap1990

Sorry, was stellst du dir denn unter einem Finanzbeamten vor? Warum sollte der dir gegenüber "loyal" sein? Der wird bestens ausgebildet, schwört einen Amtseid und ist in der Regel lebenszeitverbeamtet mit Pensionsanspruch, wo du lange stricken musst, um in diese Sphären zu gelangen. Und der hat im Gegenesatz zum Klischee von nasebohrenden Faultier auch gar keine Zeit und noch weniger Lust sich mit deinen Strategien auseinander zu setzen. Er setzt eine Steuer fest, dafür schaut er deine Einnahmen und Ausgaben an. Hat er Zweifel oder Rückfragen, hat er dafür eine Rechtsgrundlage, das ist § 90 AO. Dagegen kannst du natürlich klagen bis vor das Bundesverfassungsgericht, aber ich glaube, § 90 AO wird es noch geben, wenn du ich schon unter der Erde sind...... Am besten suchst du dir einen guten Steuerberater , der weiß dann, wer was vorzulegen hat, wenn du soviel umsetzt, musst du ohnehin Bücher führen und die Umsatzsteuer anmelden, denke ich mal.

Wenn du keine anderen Nachweise hast, die aufzeigen, wo dein Geld herkommt, wird man den Kontoauszug verlangen. Wobei die Behörden ja heute auch direkt auf die Kontoverbindungen zugreifen, wenn sie einen berechtigten Grund haben. Der wäre ja gegeben, wenn es darum geht zu welchem Steuersatz du zum Beispiel deine Umsatzsteuer zahlen musst.

Nicht nur ein Kontoauszug, die wollen sämtliche Kunden-u.Lieferantenrechnungen des laufenden Jahres und noch einiges mehr für den Steuerbescheid haben; das ist kein Gerücht.