Auftrag: Muss ich ein Gewerbe anmelden?

5 Antworten

Wenn du eine Rechnung schreiben willst must du dich selbstständig machen und dafür ein Gewerbe anmelden. Bei nur einem Auftraggeber könnte es aber Probleme wegen dem Verdacht der Scheinselbstständigkeit geben. Du müstes deine Sozialabgaben selber bezahlen. Das lohnt sich für dich nicht. Besser die stellen dich ganz normal befristet für die Ferienzeit ein. Wie jeden anderen Ferienarbeiter auch. Kleinunternehmer bedeutet das du deinen Kunden keine Mehrwertsteuer berechnen muß aber dir auch keine erstatten lassen kannst. Das ist für Firmen immer ein durchlaufender Posten. Kein großer Vorteil. http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/node.html

lass dich als geringfügig beschäftig einstellen auch wenn du fürn monat mehr als 450€ bekommst, bekommst du am jahresende die steuern zurück

So eine Gewerbeanmeldung ist nicht dramatisch. Du meldest eben einmal das Gewerbe an. Dafür wird eine Verwaltungsgebühr fällig, vielleicht 20 Euro oder so, jedenfalls nicht viel.

Dass du unter die Kleinunternehmerregelung fällst, gehört dann unter deine Rechnungen, so z.B.: "Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) ohne Mehrwertsteuer."

Die IHK wird dir dann noch irgendwann schreiben. Die wollen dich als Mitglied, hier steht mehr dazu: http://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmen-anmelden/ihk/

Kurz gesagt: Wenn du pro Jahr weniger als EUR 5.200 verdienst, bist du nicht zu einer IHK-Mitgliedschaft verpflichtet.

Deine Einnahmen musst du in der Steuererklärung angeben. Da du aber vermutlich unter dem Existenzminimum bleibst, ist das egal, da dein Steuersatz bei 0% liegen wird.

Gewerbe: - selbständig - planvoll - dauerhaft - Gewinnerzielungsabicht

Alle vier Bedingungen müssen erfüllt sein; eine einmalige Tätigkeit ist demnach kein Gewerbe.

Dementsprechend hat man auch keine Verpflichtungen gegenüber dem Gewerbeamt; insbesondere muss man auch kein Gewerbe anmelden.

Auf die Rechnung schreibt man: Privatrechnung, kein Ausweis der Umsatzsteuer, oder einmalige Leistung einer Privatperson, kein Ausweis der USt, oder ähnliches.

Für solche Privatrechnungen gibt es sonst keine Pflichtangaben; es sei denn vertraglich sei so etwas festgelegt worden; es kann aber nicht schaden alles detailliert aufzuführen; weil solche Rechnungen können später ein zusätzliches Beweismittel sein.

Pflichtangaben für Rechnungen gibt es eigentlich nur für Unternehmer bzw. Gewerbetreibende im Umsatzsteuergesetz.

Für die Besteuerung: Solche einmaligen Tätigkeiten fallen wahrscheinlich unter Sonstige Einkünfte bzw. Sonstige Leistungen; § 22 EStG. In dem Zusammenhang gibt es auch noch Werbungskosten.

Für spezielle Steueraspekte vielleicht noch mal irgendwo eine neue Frage einstellen.

Sollte man demnächst mehr Aufträge bekommen, und zu der Ansicht, dass es sich um einen Gewerbebetrieb handelt (die Grenzen sind nicht eindeutig bestimmt), meldet man ab dem Zeitpunkt ein Gewerbe an; aber nicht rückwirkend. Bei mehreren Aufträgen von nur einer Seite muss man dann aber noch abklären, ob es sich eventuell um eine Scheinselbständigkeit handelt.

20€ für die Gewerbeanmeldung und das wars auch schon. Ist nichts großes und musst auch erstmal nicht viel machen. Bei der Rechnungsstellung würd ich mich vorher nochmal genauer informieren, da kann man definitiv was falsch machen, insbesondere, wenn man auf Internetforen hört. ;-)