Filmplakate oder Filmausschnitte verwenden?

3 Antworten

Bei Musik gibt es eine Zeitgrenze. Könnte durchaus sein dass es bei Videos auch so etwas gibt. Da müsste man auf jeden Fall Quellen zum Urheberrecht nachlesen, ansonsten kann man sich da gewaltig in die Nesseln setzen.

Hallo AN2007...,

gut, dass du fragtest. Über manche solcher wirklich erstaunlichen "Rechtsberatungen" hier kann man allerdings nur den Kopf schütteln! Vergiss auch bitte alles, was du zum "Copyright" liest. Dieses Gesetz hat im englischen Bereich Gültigkeit, in der deutschen Rechtsprechung gilt es nicht.

Hier gilt vor allem, so viel ich weiß: Wenn du ein fremdes Werk im weltweiten Internet für dich nutzen willst, brauchst die ausdrückliche und auch genau spezifizierte Nutzungsrechtübertragung (natürlich am besten schriftlich, also beweisbar) von jedem der betroffenen Rechteinhaber. Das sind nicht nur die Urheber, sondern durchaus alle abgebildeten oder hörbaren Personen / Interpreten! Wie du es jetzt wohl schon selbst ahnst, ist die Frage nach der Legalität deiner geplanten Aktion eher zweitrangig. Richtig teuer würden erst die zwangsläufigen Schadensersatzforderungen all jener Rechteinhaber an dich, der du sie ungefragt und ohne entsprechende Honorarzahlungen zu deinem Vorteil genutzt hättest! Und das wie schon gesagt: ...weltweit!

Puh, hartes Geschäft, hm? Gerade von Walt Disney sollen hier schon ziemlich rabiate Rechtedurchsetzungen in ähnlichen Fällen vorgelegen haben. Und ein Restaurant-besitzer soll eine kleine Obelixzeichnung auf seinen Karten oder Werbung extrem teuer nachhonoriert haben.

Ein Freund ist jemand, der dich warnt, bevor du teure Fehler machst! ;- )