15 Antworten

III. Unwirksamkeit der vergebenen Kredite?

Welche Auswirkung hat aber nun dieses Urteil für bereits in der Vergangenheit von der Fidium Finanz AG vergebene Kredite. Sind diese etwa unwirksam?

Auf diese Idee könnte man durchaus kommen, wenn man sich den § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) anschaut:

"Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt."

Das Bundesverwaltungsgericht hat ja festgestellt, dass die von der Fidium Finanz AG abgeschlossenen Kreditverträge gegen den Erlaubnisvorbehalt des § 32 KWG also gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen.

Ob dies zur Unwirksamkeit der Kreditverträge führt oder nicht, hängt also davon ab ob sich - wie § 134 BGB bestimmt - "aus dem Gesetz etwas anderes ergibt".

Entscheidend ist dabei die Zielrichtung des Gesetzes, also ob es sich nicht nur gegen den Abschluss des Rechtsgeschäfts wendet, sondern auch gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg (BGHZ (offizielle Entscheidungssammlung der BGH-Urteile in Zivilsachen), Band 118, S. 142,144).

Das, so der BGH, sei bei § 32 KWG nicht der Fall: das Gesetz habe die Zielrichtung, ungeeignete Personen von der Erbringung von Finanzdienstleistungen in Deutschland abzuhalten. Die Unwirksamkeit der abgeschlossenen Verträge sei zur Erreichung dieses Zieles nicht erforderlich.

Die von der Fidium Finanz AG mit in Deutschland ansässigen Kreditnehmern abgeschlossenen Verträge sind daher nicht nach § 134 BGB unwirksam.

IV. Praktische Konsequenzen und Auswirkung auf die Schuldnerberatung: Schadensersatzanspruch des Kreditnehmers nach § 831 Abs.2 BGB i.V.m. § 32 Abs.1 S.1 KWG

Was heisst das nun aber für den Schuldner, der sich Rat suchend an uns wendet? Muss er den Kredit an die Fidium Finanz AG zurückzahlen?

Ja, das muss er.

Muss er auch Zinsen und Kosten - wie im Kreditvertrag vorgesehen - in voller Höhe zahlen?

Der Titel des Artikels lässt es schon erahnen: das muss er nicht!

Auch wenn es zur Verwirklichung des Regelungsziels von § 32 KWG wie oben ausgeführt der Unwirksamkeit des Kreditvertrages nicht bedarf, muss dennoch der verbraucherschützenden Funktion des § 32 KWG Rechnung getragen werden. Dies wird dadurch erreicht, dass man dem Kreditnehmer einen Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 KWG zubilligt. § 823 Abs. 2 BGB ist Schuldnerberatern oft aus einem anderen Zusammenhang geläufig, nämlich wenn es um die Frage geht, ob im Insolvenzverfahren Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stammen und daher von der Rechtsschuldbefreiung auf Gläubigerantrag ausgenommen werden können.

Entscheidende Voraussetzung für einen entsprechenden Schadensersatzanspruch des Kreditnehmers ist dabei, dass es sich bei § 32 KWG um ein Schutzgesetz zugunsten des Kreditnehmers handelt. § 32 KWG müßte also vom Gesetzgeber mit der Absicht geschaffen worden sein, den Kreditnehmer selbst zu schützen und nicht nur öffentliche Interessen, nämlich den Schutz der Kreditwirtschaft zu gewährleisten.

Letzeres wurde zwar von der juristischen Literatur teilweise erwogen, weil § 4 Abs. 4 FinDAG (Vorsicht Zungenbrecher!:Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz) bestimmt, die BaFin nehme ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr.

Der Bundesgerichtshof (Az: VI ZR 339/04; zu finden über www.bundesgerichtshof.de) sieht das aber anders: Hierdurch sollte lediglich der Fiskus vor der Gefahr einer Inanspruchnahme wegen Amtspflichtverletzungen (vgl. Art. 34 GG, § 839 BGB) von Bediensteten des Aufsichtsamtes für das Kreditwesen geschützt werden. Daraus ergebe sich aber nicht, dass der Gesetzgeber dem Erlaubniszwang nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG den Schutzgesetzcharakter im Verhältnis der Betreiber von Bankgeschäften zu ihren Kunden nehmen wollte (vgl. Auch BGH, Urteile vom 21. April 2005 - III ZR 238/03 - und vom 19. Januar 2006 - III ZR 105/05).

Man wird wohl auch davon ausgehen können, dass die Fidium Finanz AG, vertreten durch ihre Organe, zumindest fahrlässig verkannt hat, dass die Kreditgeschäfte mit in Deutschland ansässigen Kunden genehmigungspflichtig sind. Denn angesichts der umfangreichen gewerbsmäßigen - wenn auch nur mittelbaren - Tätigkeit auf deutschem Boden hätte ihr zumindest die Möglichkeit eines Erlaubnisvorbehalts klar sein müssen.

Was ist aber nun die Rechtsfolge?

Der Kreditnehmer ist im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs aus unerlaubter Handlung so zu stellen, wie er stehen würde, wenn die nicht genehmigten Bankgeschäfte nicht zustande gekommen wären.

Ein Kreditnehmer, der in Deutschland aufgrund negativer SCHUFA-Einträge keinerlei Kredit erhalten hätte, hätte zwar den Kredit-Nettobetrag nicht erhalten, er müsste aber auch keinerlei Zinsen und Kreditkosten aufbringen.

Das bedeutet, dass der Kreditnehmer den Kredit zwar zurückzahlen muss und zwar zu den vereinbarten monatlichen Raten. Er muß jedoch keinerlei Zinsen und Kosten sondern nur den reinen Kreditnettobetrag, also den Betrag, der ursprünglich an ihn ausgezahlt worden war, zurückzahlen.

Mit anderen Worten: der teure Fidium-Kredit hat sich de facto in ein zinsloses Darlehen verwandelt! Man sollte also unbedingt sofort eine Forderungsaufstellung anfordern, um zu ermitteln, ob der Kredit bereits in Höhe des Nettobetrages zurückbezahlt worden ist.

Ist dies der Fall, sollten die Zahlungen sofort eingestellt werden und dies entsprechend und unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG mitgeteilt werden.

Sollte die Fidium Finanz AG oder ihre Rechtsnachfolger daraufhin gerichtliche Maßnahmen ergreifen, muss unbedingt ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden!

Kunden, die bereits mehr oder sogar den kompletten Kredit inklusive Zinsen und Kosten zurückgezahlt haben, können den Betrag, der auf Zinsen und Kosten entfällt, notfalls im Wege einer Klage zurückverlangen.

Dies Klage muss nicht in der Schweiz am Sitz der Fidium Finanz AG erhoben werden. Der Verbraucher kann auch am deutschen Gericht seines Wohnsitzes klagen!

Diese Erleichterung zugunsten des Verbrauchers ergibt sich aus dem "Lugano-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen", genauer aus Artikel 16, 15 Nr.1 Buchstabe b):

"Die Klage eines Verbrauchers gegen den anderen Vertragspartner kann entweder vor den Gerichten des Vertragsstaats erhoben werden, in dessen Hoheitsgebiet dieser Vertragspartner seinen Wohnsitz hat, oder vor den Gerichten des Vertragsstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Verbraucher seinen Wohnsitz hat."

Art. 15 Nr.1 b) bestimmt ausdrücklich, dass sich diese Vorschrift auch auf Verbraucherdarlehen bezieht.

habe gestern post von fidium bekommen , in dem sie mich auffodern meinen einspruch gegen den mahnbescheid zurück zuziehen, dann wären sie bereit sich auf eine ratenzahlung wieder ein zu lassen , es würde dann aber trotzdem ein vollstreckungstitel gegen mich erwirkt damit für sie die ansprüche pfändbar sind , dieser titel wird rechtskräftig weil ich meinen einspruch zurück gezogen habe , für mich stellt sich nur die frage, wenn fidium wirklich im recht sein sollte warum geht man dann nicht einfach weiter vor gericht gegen mich vor ,so gesprächsbereit haben sie sich noch nie gezeigt ,

CappuccinoKid  16.05.2010, 15:00

Hi Fortuna, danke für Deine Nachricht. Ist ja interessant, wie unterschiedlich die Fidium vorgeht. Ich hatte ja mittlerweile Post von Barex Inkasso bekommen. Hattest Du das auch vorher ? Anscheinend haben sie unterschiedliche Vorgehensweisen. Mal kriegt man Post von Barex-Inkasso, dann wiederum sofort einen Mahnbescheid. Gruß CK

fortuna83  17.05.2010, 09:25
@CappuccinoKid

hallo CK ,erste wurde mir durch fidium gekündigt (zurecht da mit 2 raten im rückstand ), dann wurde ein ratenvertrag mit barex vereinbart , dann kam die küngigung durch barex ( nicht rechtens da nur eine rate offen war) trotzdem kam eine lohnabtretung zum arbeitgeber , daraufhin habe ich einen anwalt aufgesucht,der mir bestätigte des es sich um keine lohnpfändung nach deutschem recht handelt , d.h fidium muss einen rechtskräftigen titel beim amtsgericht erwirken , dazu stellte mein anwalt fest das fidium keine erlaubnis hat kredite zu vergeben und mir rat nur die reine kreditsumme zurück zuzahlen , was bis auf 75 euro der fall war , das ist kurz gesagt die geschichte von mir und fidium gruß

II. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Nun hat in einem schon jahrelang und durch alle Instanzen geführten Rechtsstreit das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil gefällt (AZ 8 C 2.09; www.bundesverwaltungsgericht.de/media/archive/7636.pdf), das wohl für die Fidium Finanz AG - und andere ausländische Finanzdienstleister, die ähnlich agieren - das Aus für das Geschäft mit in Deutschland wohnenden Kunden bedeuten dürfte. Die Rechtsfolge die sich aus diesem Urteil für in Deutschland ansässige Kreditnehmer ergibt, ist jedoch aus Verbrauchersicht überaus erfreulich. Doch dazu später mehr.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte es der Fidium Finanz AG durch Verwaltungsakt untersagt, weiter Kreditgeschäfte mit in Deutschland ansässigen Kunden zu betreiben. Hierfür fehle es an der erforderlichen Erlaubnis nach § 32 Abs.1 S.1 Kreditwesengesetz (KWG). Dort heißt es:

"Wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt."

Eine solche Erlaubnis hatte die Fidium Finanz AG natürlich nicht. Sie war ja auch der Meinung, dass keine entsprechende Tätigkeit "im Inland" vorliege, weil sie ja ihren Sitz in der Schweiz hat, und daher eine Erlaubnis der BaFin nicht erforderlich sei.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) sah dies anders. Es genüge, dass einem ausländischen Institut zurechenbare Teilakte des Betreibens eines Bankgeschäfts im Inland stattfinden. Das setze weder einen inländischen Sitz des Instituts noch dessen sonstige physische Präsenz im Inland voraus. Erforderlich und ausreichend sei, dass wesentliche zum Vertragsschluss hinführende Schritte im Inland vorgenommen werden. Das könne sowohl durch im Inland tätige Dritte (Kreditvermittler) als auch mittels Telekommunikationsmedien (Internet) geschehen. § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG verlange weder eine Beschränkung noch eine Konzentration der Geschäftstätigkeit auf das Inland. Der Tatbestand sei schon erfüllt, wenn ein ausländisches Institut Teilakte des Betreibens seines Geschäfts im Inland vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Es war daher ausreichend für die Annahme einer inländischen Tätigkeit, dass die Fidium Finanz AG sich zur Kreditvergabe selbständiger Kreditvermittler bediente und auf ihrer deutschsprachigen Seite ein Kreditantragsformular zur Verfügung stellte.

@Eric78,

alles schön und gut..... Genau das von der Schuldenberatung hatte ich auch zur Grundlage genommen. Interessiert die Fidium nicht. Ich setze später die Urteile hier rein.

Eric78 
Fragesteller
 05.05.2010, 10:21

Hallo CappuccinoKid

Das wäre Super. Aber wo kommen diese Urteile her?

Gruß