Feuerwehreinsatz wegen defektem Rauchmelder?

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Hat der Anrufer richtig gehandelt oder hätte er lieber genauer schauen müssen ob es auch wirklich brennt?

Ja, der Anrufer hat alles richtig gemacht!
Wie hätte er von außen auch sicher feststellen können/sollen, ob es wirklich brennt?
Wenn man erst wartet, bis von außen offene Flammen zu sehen sind, dann braucht man keinen Rauchmelder mehr.

Ein Rauchmelder soll im Notfall durch sein Piepen möglichst frühzeitig auf einen Brand aufmerksam machen. Würde man (wie es leider allzu oft vorkommt) das Piepen ignorieren, dann wäre der Rauchmelder sinnlos. Dass es dabei natürlich hin und wieder auch zu Fehlalarmen kommen kann, versteht sich selbst.

Wie gesagt, es war eigentlich ein sinnloser Einsatz. Ich habe mir das angeschaut und die Feuerwehr meinte sie müsste kommen, da ja nicht jeder Brand zB Kabelbrand gleich zu sehen ist.

Nein, kein sinnloser Einsatz.
Was wäre gewesen, wenn es wirklich gebrannt hätte? Lieber einmal zu viel überprüfen als einmal zu wenig. Und selbstverständlich muss die Feuerwehr, wenn ein Rauchmelder piept, in die Wohnung rein und sicherstellen, dass es wirklich nicht brennt. Von außen geht das nicht.

Ich frage mich nun wer wohl den Einsatz bezahlen muss? Der Anrufer? Der Vermieter? Würde mich mal interessieren.

Wahrscheinlich niemand.

Die Feuerwehrgesetze der Bundesländer räumen die Städten und Gemeinden die Möglichkeit ein, für bestimmte Einsätze Gebühren zu verlangen. U.a. auch für Fehlalarme, die durch automatische Brandmeldeanlagen verursacht worden sind.

In allen mir bekannten Fällen sind aber Rauchmelder hiervon entweder ausgenommen oder sie werden nicht explizit genannt. Werden sie nicht explizit genannt ist es eine Einzelfallentscheidung, ob für einen Fehlalarm Gebühren berechnet werden. Das ist in der Regel aber nicht der Fall... eine Ausnahme kann es sicherlich sein, wenn es wiederholt zu einem Fehlalarm in einer Wohnung kommt und dieser auf mangelnde Wartung und Pflege zurückzuführen ist.

Der Anrufer muss grundsätzlich nicht zahlen (es sei denn, er hat mutwillig einen Fehlalarm ausgelöst, z.B. durch einen sogenannten "Scherzanruf"). Er hat in bestem Wissen gehandelt. Müsste der Anrufer Angst haben, einen Einsatz zu zahlen, dann würde im Zweifel niemand mehr den Notruf wählen - auch dann nicht, wenn wirklich jemand in Not ist.

-Der Anrufer definitv überhaupt nicht. Anrufer zahlen Einsätze nur, wenn sie diese böswillig ausgelöst haben, in diesem Falle war es im guten Glauben.

-Der Vermieter könnte, wenn er für die korrekte Funktion der Rauchmelder verantwortlich ist, dafür haftbar gemacht werden, was aber bei privaten Rauchmeldern eher ungewöhnlich ist. Bei privaten Rauchmeldern läuft der Einsatz meistens unter "vorsorglich". Bei Brandmeldeanlagen im gewerblichen Bereich können Fehlalarme durchaus kostenpflichtig sein.

Abschließend beantworten kann dir das nur die Abrechungsstelle der Feuerwehr.

Wie gesagt, es war eigentlich ein sinnloser Einsatz. Ich habe mir das angeschaut und die Feuerwehr meinte sie müsste kommen, da ja nicht jeder Brand zB Kabelbrand gleich zu sehen ist.

Solche Sprüche kannst du dir sparen! Ob es ein sinnloser Einsatz ist oder nicht, kannst du eher weniger beurteilen. Ich arbeite bei der Feuerwehr und sage: der Einsatz war sinnvoll. Wir fahren für weitaus größeren Schwachsinn raus. Wir "meinen nicht, kommen zu müssen", wir müssen kommen, wenn man uns anruft! Wie stellst du dir das vor? Meinst du der Disponent ruft den Einsatzleitdienst aus und fragt den, "ey haste Bock, Heimrauchmelder?" Nöh, eher weniger.

Hat der Anrufer richtig gehandelt oder hätte er lieber genauer schauen müssen ob es auch wirklich brennt?

Ja, hat er. Bei einem piependen Rauchmelder ist der Anrufer nicht in der Pflicht, irgendwelche Türen aufzubrechen und selbstständig zu erkunden, das ist Sache der Behörden.

Bekommt der Vermieter jetzt eine Rechnung oder wie läuft das ab? Oder ist der Einsatz vielleicht kostenlos gewesen?

Wie gesagt: sicher beantworten kann dir das hier keiner, nur die Abrechnungsstelle der Feuerwehr. Meine Meinung dazu tendiert: kostenlos, da anscheinend nicht fahrlässig und im guten Glauben bestellt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Einsatz ist für Mieter und Vermieter kostenlos.

Es war zufälligerweise keiner Zuhause außer ich.

Aua. "außer mir" muss das lauten, denn diese Formulierung erfordert den Dativ.

Ich frage mich nun wer wohl den Einsatz bezahlen muss?

Niemand. Der Einsatz und die Alarmierung war gerechtfertigt, und ist somit vom allgemeinen Vorhaltestatus der Rettungsdienste gedeckt. Dafür gibt es sie ja. Anders wäre es nur, wäre die Alarmierung mutwillig ohne Not bzw. infolge einer vorsätzlich begangenen Handlung notwendig geworden.

Ich gehe davon aus, dass die Gemeinde die Kosten trägt.