Feuerwehreinsatz. Wer zahlt?

4 Antworten

Hallo AnWi80,

die Geschichte klingt, sorry, so nicht ganz realistisch oder vollständig.

Es kommt häufig vor, dass sich Menschen um ihren Nachbarn sorgen, einen Notfall befürchten und einen Notruf absetzen. Ich für meinen Teil würde dann als Nachbar in Deiner Geschichte aber erst einmal selbst an die Wohnungstür klopfen und rufen, ehe ich einen Notruf absetze. Ok, vielleicht hat Dein Nachbar dies wirklich nicht getan und direkt den Notruf gewählt, das mag natürlich sein (vielleicht hatte er Angst, war mit der Situation überfordert, ...).

Das nächste "merkwürdige" an Deiner Schilderung ist dann, dass direkt die Feuerwehr kam. Ich persönlich hätte bei einem Notruf wie "Hund jault, Licht ist an" ohne weitere Hinweise auf einen Notfall (wie z.B. Hilferufe, Poltern (=Hinfallen) usw.) zunächst einmal die Polizei zur Einsatzstelle geschickt, um den Sachverhalt abzuklären. Wenn der Disponent aber gleich das "große Geschirr" auffährt, dann muss der Notruf also eigentlich noch andere Infos enthalten haben, die das erklären. Ok - auch der Disponent ist nur ein Mensch und kann eine Lage mal falsch einschätzen bzw. er alarmiert im Zweifel lieber zu viele Einheiten als zu wenige.

Die dritte Ungereimtheit ist dann aber Deine Aussage, dass die Feuerwehr "plötzlich" in Deiner Wohnung stand. Erst einmal wird Seitens der Feuerwehr ziemlich lange und laut geklopft (denn manchmal befindet sich der Bewohner auch einfach gerade unter der Dusche, hört Musik über Kopfhörer, schläft oder es handelt sich um einen schwerhörigen Rentner), bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden. Dann wird die Einsatzstelle erkundet, ob es evtl. noch einen besseren (einfacheren, zerstörungsfreien) Weg in die Wohnung gibt, bspw. über den Balkon einer Nachbarwohnung, über ein offenes Fenster o.ä. - erst als letzter Weg wird dann die Tür geöffnet. Und die Türöffnung selbst ist schon ziemlich laut und dauert je nach Tür/Schloss gerne auch mal 1 bis 3 Minuten. Spätestens da hättest Du (oder Dein Hund?) also eigentlich etwas mitbekommen müssen... Alle geräuschlosen Methoden, die zudem noch schneller gehen setzen voraus, dass die Tür nur ins Schloss gefallen, aber nicht abgeschlossen ist, da entsteht dann aber auch keinerlei Schaden beim Öffnen.

Fehler können immer passieren... wie oben geschrieben sind mir das hier aber deutlich zu viele "Ungereimtheiten". Ohne Dir jetzt irgendwas unterstellen zu wollen: Kann es sein, dass Du einfach das Klopfen etc. vorher (und vielleicht auch das Jaulen des Hundes) nicht mitbekommen hast und vielleicht vorher sogar schon mal die Polizei da war und Du sie nicht gehört hast? Vielleicht hast Du geschlafen oder Musik gehört?

Wie dem auch sei: Für das defekte Schloss kommt entweder Deine Haftpflichtversicherung (wenn man Dir da einen "Fehler" nachweisen kann) oder aber meistens die Gebäudeversicherung auf.

Alles fast richtig.... und zudem gibt es in der Abrechnung regionale Unterschiede. Grundsätzlich gilt allerdings:

“wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch“. Natürlich wird der Nachbar nicht bezahlen müssen. Ist hier schon beschrieben worden, warum.

Auch der TE wird nicht bezahlen müssen. Es lag weder eine reale Notsituation vor, noch hat er selbst ohne triftigen Grund die Rettungskräfte alarmiert.

es wird von der zuständigen Komune sicher keine Rechnung gestellt. Das geht dann auf den Deckel der Steuerzahler.

Das Schloß geht wohl zu Lasten des Mieters selbst. Respektive seiner Hausratsversicherung, vielleicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

die Feuerwehr hat für sowas eine Versicherung, der Schaden sollte ohne Probleme reguliert werden.

Auch der Nachbar wird in der Regel nicht belangt, wenn er nicht willkürlich gehandelt hat, sonder aus Sorge, da könnte eine Notsituation vorliegen. Das wird immer betont, sonst würden Notfälle nicht oder zu spät gemeldet, wenn der Anrufer Angst haben muss, belangt zu werden.

Fraglich ist aber, ob das Aufbrechen gerechtfertigt war, aber das ist eher ein internes Problem der Feuerwehr. Im Zweifel geht immer Menschenleben vor Sachwerten .. das wird auch der falsch geparkte PKW vor der Feuerwehreinfahrt einfach zur Seite geschoben mit der Stossstange wenns sein muss. Und nicht erst abgewogen, obs wirklich ein Notfall ist für den man gerufen wurde. Weil wenns ein Notfall ist, kommst manchmal auf Sekunden an ..

die Feuerwehr hat für sowas eine Versicherung, der Schaden sollte ohne Probleme reguliert werden.

Falsch. Natürlich hat die Feuerwehr (bzw. die Stadt/Gemeinde als Dienstherr) eine Versicherung... die kommt aber nur für Schäden auf, welche durch die Feuerwehr verursacht worden sind.

Hier ist der "Schaden" (also die geöffnete Tür) aber der Einsatz selbst. D.h. die Feuerwehr wurde alarmiert, um im Rahmen der Amtshilfe für den Rettungsdienst und die Polizei die Tür zu öffnen, weil man von einem Notfall in der Wohnung ausging - und das hat sie auch gemacht.

Der Schaden ist demnach entweder von der Haftpflichtversicherung des Bewohners oder von der Gebäudeversicherung zu zahlen. Letztendlich kommt das auch auf die noch zu klärenden Umstände an, was genau den Einsatz ausgelöst hat.

@26Sammy112

https://www.feuerwehrmagazin.de/wissen/tueroeffnung-feuerwehr-recht-43733

Es ist also komplizierter .. man müsste auch wissen, was der Nachbar gemeldet hat .. also Verdacht auf Brand oder auf medizinischen Notfall, oder ein Verbrechen ...dann hat die Feuerwehr im Auftrag von Polizei oder Rettungdest gehandelt ist also nur haftbar zu machen wenn sie einen Fehler gemacht hat ... alsoncht vorher geklopt und geklingelt ?

Ein Jaulen von einem Hund und ein eingeschaltetes Licht rechtfertigen keinen Feuerwehreinsatz, das wird wohl der Nachbar zahlen müssen

Finde ich auch. Komisch, dass sie nicht wenigstens mal klingeln und fragen ob alles okay ist.

Offensichtlich rechtfertigt das sehr wohl einen Feuerwehreinsatz. Sonst wäre die Feuerwehr ja nicht gekommen, oder?

@ThinBlueLine

Die Feuerwehr kommt, wenn sie gerufen wird. Wenn doch was ist und sie nichts getan haben, dann haben sie wirklich ein Problem

@ThinBlueLine

Fragt sich, ob die ganze Geschichte überhaupt passiert ist...

Nein, der Nachbar wird definitiv nicht zahlen müssen, wenn er in gutem Glauben gehandelt hat. Und das Gegenteil, also eine vorsätzliche Falschmeldung, ist fast unmöglich nachzuweisen (dafür müsste er dann schon "gestehen").

Dazu kommt: Nicht der Nachbar hat die Rettungskräfte alarmiert, sondern die Leitstelle! D.h., der Nachbar ist zunächst einmal nur seiner Bürgerpflicht nachgekommen und hat etwas, was ihm nicht geheuer war, über Notruf (110 Polizei / 112 Feuerwehr und Rettungsdienst) gemeldet. Der Anruf wurde von einem entsprechend ausgebildeten Disponenten angenommen der auf Basis des vom Anrufer mitgeteilten dann entschieden hat, die Lage als Notfall einzustufen und diese und jene Rettungskräfte in Marsch zu setzen.

Der Disponent hätte bei der Meldung "Hund jault, Licht brennt, sonst keine weiteren Erkenntnisse" durchaus auch entscheiden können, zunächst einmal "nur" die Polizei zum Abklären des Sachverhalts zu entsenden. Aber das lässt sich, ohne dabei gewesen zu sein, aus der Ferne nicht beurteilen.