Feuerwehreinsatz Gasgeruch

14 Antworten

Schreib deine Vermieter an. Wenn er selbst für die Flaschen verantwortlich ist muss er denk ich selbst für den Einsatz zahlen. Ansonsten kann er es vielleicht auf denjenigemn Mieter unlegen, der die Flaschen angeschleift hat. Höflich nachfragen ist mal der erste Schritt. Zudem war es ein Notfall. Somit musstest du die Feuerwehr rufen und konntest das nicht erst dem Vermieter / der Hausverwaltung mitteilen.

EDIT: Da die Flaschen schon seit Jahren da stehen ist eindeutig der Vermieter haftbar, da er für die Sicherheit des Gebäudes verantwortlich ist.

Du hast die Rechnung vermutlich deshalb bekommen, weil Du der einzige warst, dessen Daten sie hatten. Da haben es sich die Damen und Herren sehr einfach gemacht.

Bezahlen musst Du das aber nur, wenn Du der Besitzer der Flaschen bist. Das ist nämlich der Verursacher, der für den Schaden aufzukommen hat.

Bist Du nicht der Besitzer der Flaschen,dann der Rechnung mit diesem Hinweis einfach schriftlich widersprechen und nicht zahlen. Es hilft, wenn Du die Adresse des Eigentümers oder ersatzweise des Hausbesitzers angeben kannst. Das hättest Du schon tun sollen, als die Feuerwehr Dich nach Deinen Daten gefragt hat.

Nebenbei: die Lagerung von Gasflaschen in Kellerräumen ist üblicherweise verboten. Dafür muss der Besitzer haften, der Hausbesitzer sollte durch regelmäßige Kontrollen sicherstellen, dass solche Lagerungsverbote eingehalten werden. Pass auf, dass Du nicht auch noch eine Strafe aufgebrummt bekommst, nur weil die eben nur Deine Daten haben...

Die Höhe der Rechnung kommt auf die Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge, eventuelles Sondergerät und Einsatzkräfte, deren Qualifikation und Einsatzdauer an. Lüften kann schon mal ein bisschen dauern. Bei einer Berufsfeuerwehr kommen da schnell ein paar 1000 EUR zusammen. Es sollte eine öffentlich einsehbare Gebührensatzung für die feuerwehr in Deinem Ort geben, in der man die Tarife nachsehen kann. Kostenlos sind üblicherweise lediglich Einsätze zur allgemeinen Brandbekämpfung und zur unmittelbaren Menschenrettung.

Du hast mit Deinem Anruf vermutlich größeren Schaden verhindert. Viel Erfolg beim Widerspruch!

Achja: im eigenen Interesse solltest Du dafür sorgen (->Besitzer/Eigentümer der Flaschen, Hausbesitzer), dass diese schnellstmöglich aus dem Keller verschwinden. Die haben im Haus nichts zu suchen, schon gar nicht ungesichert.

sollst du nicht. war gefahr im verzug.

einsatz-nummer und bericht bei der feuerwehr besorgen. mit denen sprechen. zahlen muss der eigentümer der gasflaschen.

du hast bloss die meldung gemacht, also den einsatz zwar ausgelöst, aber du hast ihn nicht verursacht. der verursacher muss zahlen, also der besitzer, bzw. derjenige, der die flaschen im keller gelagert hat.

gruss, pony

pony  10.02.2012, 10:00

oder derjenige, der die lagerung geduldet hat - das wäre dann in der tat der vermieter.

Michel76  10.02.2012, 11:05
@pony

Solange die Lagerung erlaubt ist, spricht da nichts dagegen und dann kann auch niemand haftbar gemacht werden, wenn eine Lagerung geduldet wird.

Komisch finde ich, dass da plötzlich Gas raus kommt. Ein Ventil wird nicht einfach so plötzlich undicht, ohne dass da jemand dran schraubt..

fuchsi1970  10.02.2012, 11:40
@Michel76

Lagerung von Flüssiggas im Keller ist und war nocht nie erlaubt.

Wer die Musik bestellt, bezahlt sie. Die Rechnung kannst du aber abwälzen. Rede mal mit dem Eigentümer, der soll das über seine Versicherung klären.

fuchsi1970  10.02.2012, 09:56

Das Alarmieren über den Notruf ist nicht automatisch mit "wer die Musi anschafft" gleichzusetzten.

Blöd wäre nur, wenn er nicht den Notruf gewählt hat, sondern die Feuerwehr direkt.

Michel76  10.02.2012, 10:05
@fuchsi1970

In diesem Falle ist es eben so. Die Feuerwehr hat ja nur diesen "Ansprechpartner". Das ist anders, als wenn ein Haus niederbrennt oder die Ambulanz einen Verletzten ins Krankenhaus transportiert.

fuchsi1970  10.02.2012, 10:09
@Michel76

Blödsinn. Ich bin selbst bei der Feuerwehr und habe über 12 Jahre lang die Einsatzverrechnung getätigt.

Allerdings bei einer österr. Freiwilligen Feuerwehr. Da läuft das doch eien weinig anders.

Aber ein (eigentlich unbeteiligtrer) Notruf Absetzte kann niemals zur Kasse gebeten werden.

Michel76  10.02.2012, 10:38
@fuchsi1970

Natürlich wird dem Autraggeber die Rechnung gestellt. Das ist eine völlig normale Vorgehensweise. An wen würde denn deine österreichische Feuerwehr die Rechnung in so einem Fall schicken?

sl0an  10.02.2012, 11:33
@Michel76

Der Anrufer zahlt nie. Vorausgesetzt es war nicht mutwillig oder fahrlässig, was natürlich logisch ist. Wenn nicht ermittelt werden kann, wer die Teile da gelagert hat, muss die Kommune / Gemeinde / Stadt das bezahlen. Es wird ein einfacher formaler Fehler sein, du muss definitiv nicht zahlen!

fuchsi1970  10.02.2012, 11:39
@Michel76

Kommt darauf an.

Bei einem Mehrparteienhaushalt an den Hausbesitzer. Sind ja meist eh Genossenschaften.

Und wie bereits gesagt. Sowas wäre in Österreich nicht verrechenbar, da gesetzlicher Auftrag.

baertl  10.02.2012, 16:41
@Michel76

Ein verrechnungsfähiger Einsatz wird dem Verursacher berechnet. Das ist nicht (immer) der Anrufer! Notfalls muss der Verursacher amtlich/polizeilich ermittelt werden.

Tritt mit der Feuerwehr in Kontakt, und sage ihen, dass Du lediglichd en Notruf getätigt hast.

Nicht der, der anruft hat zu zahlen, sondern der Verursacher. Und den soll die Gemeinde gefälligst selbst eruieren.

Wär ja noch schöner. Irgendwann traut sich keiner mehr einen Notruf abzusetzten.

fuchsi1970  10.02.2012, 09:58

Ausserdem ist die Lagerung von Flüssiggasflaschen im Keller untersagt. Normalerweise MÜSSTE da die Feuerwehr (bzw. die Gemeinde anch einer Anzeige der Feuerpolizei) tätig werden, und den Verursacher eruieren.