Wer muss die kosten für den Feuerwehreinsatz bei einem Fehlalarm zahlen?

11 Antworten

Also ich kann dir nur sagen wie es in der Schweiz ist, Fehlalarm muss man nicht bezahlen, eine Rechnung bekommt man nur wenn man absichtlich die Feuerwehr ohne Grund ruft, dann aber auch eine Anzeige. Wann immer ein Brandmeldung eingeht wird Grossalarm ausgelöst. Das heisst 3 Feuerwehrwagen Ambulanz und Polizei. Dies Rechnung würde ich auch anfechten. Wenn überhaupt jemand dafür aufkommen muss, ist das meiner Meinung nach die Gebäudeversicherung des Hausbesitzers, der ist nämlich gegen Feuer und Wasser versichert. Ruf deine Haftplichtversicherung an, die werden dir das erklären, und allenfalls auch die gestellten Ansprüche abweisen. Good luck!

Hallo,
bei uns in Deutschland ist es so, dass bei Brandmeldeanlagen, die einen Fehlalarm auslösen, der Betreiber der Anlage den Einsatz begleichen muss.

Wenn man als private Person versehentlich einen Fehlalarm auslöst, dann wird keine Rechnung geschrieben.
Macht man dies jedoch absichtlich, hat man einiges zu erwarten.

  • Begleichung der Rechnung
  • Wenn man die Notrufnummer benutzt hat, Strafanzeige wegen Missbrauch von Notrufeinrichtungen

Die Rechnung würde ich nicht begleichen, denn der Betreiber der Brandmeldeanlage hätte dafür sorgen müssen, dass Fehlalarme nicht auftreten.
Bei Rauchmeldern in Küchen treten Fehlalarme auf, dass sollte auch der Firma bekannt sein, die die Brandmeldeanlage, die Linien der Melder und die Melder installiert hat.

Es kann natürlich sein, dass früher das Haus nur gewerblich genutzt wurde und der Raum nicht als Küche verwendet wurde.
Dann hätte man jedoch beim Umbau die Melder an die neue Situation anpassen müssen.

Dies hat wohl der Betreiber der Brandmeldezentrale versäumt und dürfte daher auf den Kosten sitzen bleiben.

Wem gehören denn die RAuchmelder? Wahrscheinlich der Verwaltung. Da sie ja scheinbar notwendig sind, um Mängel in der BAuausführung und den feuerpolizeilichen Bestimmungen auszugleichen. Und damit sollte die Verwaltung auch für Kosten durch Fehlalarme aufkimmen. Ausserdem ist ein Fehlalarm, der nicht absichtlich oder grob fahrlässig ausgelöst wurde, eigentlich nicht kostenpflichtig.

Die entscheidende Frage ist hier, ob das, was Ihr da gemacht habt, zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehörte oder nicht. Natürlich gehört Kochen dazu, aber damit verbunden eben auch eine gewisse Aufsichtspflicht. Entscheidend ist nun, ob sich diese Aufsichtspflicht nur darauf bezieht, dass kein Feuer ausbrechen kann, oder auch darauf, dass nicht überkocht bzw. anbrennt (relevant zumindest, wenn der Herd nicht Euch gehört)

Ich persönlich würde davon ausgehen, dass diese Pflicht sich nur auf die Brandvermeidung bezieht, sofern wegen der Feuermelder im Mietvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, somit hätte die Hausverwaltung die Kosten zu tragen, und nicht Ihr...

Hey,

Du erwartest hier sicherlich keine verbindliche Rechtsberatung. Das ist hier ein Ratgeberforum und keine Kanzlei! Von daher können die Antworten hier nur allgemein gehalten sein. Und sicher ergibt sich hier kein Anspruch auf Korrektheit. So kann ich auch nur meine Meinung zu dem Thema kundtun, die sich auf meine Lebenserfahrung und dem hoffentlich gesunden Menschenverstand bezieht.

Zunächst einmal wundert es mich, dass überhaupt die Rauchmelder direkt mit der Feuerwehr verbunden sind. Wenn das wirklich einer Vorschrift entspricht, dann solltest Du Dich erst einmal schlau machen, welche Vorschrift das ist, wo sie steht und vor allem - wer sie hier einhalten muss. Du schreibst: "man hat uns gesagt...!" Da wäre interesseant zu wissen, wer sich hinter "man" verbirgt. Wichtig dürfte nur sein, was im Mietvertrag steht! Und wenn "man" etwas gesagt hat, dann müsste "man" das auch schriftlich festhalten und entsprechend begründen. Und jeder Mietvertrag und jede Vereinbarung muss auch von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Rauchmelder können durchaus auch Fehlalarme melden. Das kann auch beim normalen Kochen passieren. Im Normalfall ist das auch nicht weiter tragisch - höchstens nervig - weil man das Piepen erst wieder abstellen muss. Aber wenn dadurch die Feuerwehr kommt und dadurch ein unnötiger Einsatz entstanden ist, sieht es sicher anders aus. Es ist richtig, die Feuerwehr muss kommen, auch wenn man hinterher angerufen hat und einen Fehlalarm gemeldet hat. Aber dennoch dürfte es für Dich wichtig sein, diese Tatsache auch zu beweisen.

Die Verwaltung möchte jetzt natürlich nicht auf ihre Kosten sitzen bleiben und versucht, das Geld wieder einzutreiben. Doch eine gesetzliche Grundlage hierfür ist mir nicht bekannt. Wenn es sie gäbe, wäre die Hausverwaltung bzw. der Hauseigentümer hier in der Beweispflicht. Er muss dem Mieter nachweisen, dass dieser die Kosten des Feuerwehreinsatzes bezahlen müsste. Und nicht umgekehrt ist es der Fall. Wenn die Mieter belegen können, dass die Rauchmelder mit der Feuerwerhr verbunden sind .... wenn sie beweisen können, dass sie unverzüglich die Feuerwehr angerufen haben und den Fehlalarm gemeldet haben ... wenn sie belegen können, dass ihnen die Koppelung der Rauchmelder mit der Feuerwehr aufgrund eines Gesetzes oder einer Vorschrift aufgedrängt wurde - müssen sie hier nichts bezahlen. Der Gesetzgeber dürfte dem Eigentümer diese Vorgaben gemacht haben. Und dieser ist hierfür auch verantwortlich.

Zu klären wäre noch der Herd. Wem gehört er? War er wirklich defekt? Wenn ja, was stimmte hier nicht? War er ursächlich für den Fehlalarm verantwortlich? Diese Fragen sollte man auch beantworten. Aber auch mit einem normal funktionierenden Herd kann ein Fehlalarm ausgelöst werden. Da reichen manchmal starke Kochdünste aus. Ein paniertes Schnitzel ins heiße Fett und schon kann es qualmen!

Auch der Tatsache, warum die Nachbarn keine Rauchmelder haben, macht mich stutzig. Hier sollte ggf. der Vermieter nach dem Grund befragt werden.

Eine Forderung setzt immer eine Rechnung voraus. In diesem Fall die Rechnung der Feuerwehr - nicht der Verwaltung! Ohne die braucht man gar nichts bezahlen. Und wenn sie vorliegt, sollte man die Bezahlung ablehnen. Und zwar mit der Begründung, dass die Mieter diese Rauchmelder nicht installiert haben und auch nicht für die Koppelung der Rauchmelder mit der Feuerwerhr verantworlich sind.

Ich denke, dass der Eigentümer des Hauses diese Kosten übernehmen musst. Wenn Du hierfür einen rechtlichen Beweis haben willst, musst Du einen Rechtsanwalt aufsuchen und den für seine Rechtsberatung bezahlen.

Viel Erfolg!

Hallo,
das hast Du sehr gut erklärt :)

Ich schätze, dass das Haus früher komplett gewerblich genutzt wurde und daher die Rauchmelder vorhanden sind.
Aber durch die Dünste, die beim kochen entstehen können, melden die Rauchmelder.
Die Rauchmelder sind wohl optisch, dass heißt, wenn die Melder bemerken, dass die "Sicht" eingeengt wird, reagieren sie.

Ich hatte einen Rauchmelder in der Küche installiert und habe ihn ganz schnell wieder abgebaut, denn beim kochen hat der Melder reagiert und über Funk die anderen Melder ausgelöst.
Es war nervend, wenn 5 Melder (Küche, Flur, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Computerzimmer) gleichzeitig mit ca. 80DB piepten.

Hätte die Hausverwaltung dafür gesorgt, dass ein Wärmemelder anstatt ein Rauchmelder installiert worden wäre, hätte es keinen Fehlalarm gegeben.

@RuedigerKaarst

Ich sollte mir auch lieber diese Wärmemelder zulegen. Ich haben ein "Sichtgerät" im Flur hängen, das trotzdem anspringt, wenn ich koche. Und das nur, wenn ich die Küchentüre öffne. Das ist echt nervig! Ich habe echt Bedenken, dass dann keiner mehr reagiert, wenn´s wirklich mal brennen sollte! :-(

Das ist dann nicht "Euer Bier", da Euch offenbar kein Verschulden trifft. Offenbar wurden die Rauchmelder nicht sachgerecht installiert. Das darf die Hausverwaltung also selbst zahlen. Ihr solltet deren Forderung pauschal aus allen denkbaren Gründen, insbesondere aber wegen des Fehlens eines Verschuldens Eurerseits, widersprechen.

Auch sachgerecht installierte Rauchmelder weisen Fehlalarme auf.

@Schreiberlilli

Das ist aber nicht euer Problem, nur wenn ihr Schuldhaft den Fehlalarm ausgelöst hat wäre es euer Problem. Das Risiko für Fehlalarme wird schon die Hausverwaltung tragen müssen. Wenn ein Haftpflichtversicherung existiert dann meldet das ganze dier, die ist auch dafür da ungerechtfertigt5e Forderungen ab zu wehren.