Kosten des Feuerwehreinsatz nach Kellerüberflutung bei Unwetterwarnung?

3 Antworten

Zwar sind Feuerwehreinsätze die in Folge von Notständen aufgrund von Naturereignissen nötig sind eigentlich kostenfrei....., dreckiges Wasser im Keller ist aber grundsätzlich erst mal nix was pauschal unter den Begriff " Notstand " fällt.

Sind erhebliche Sachwerte gefährdet oder besteht Gefahr für die Umwelt ( Heizöltank ect. ) ist das allerdings wieder was anderes, da ist dann auch Keller auspumpen tatsächlich kostenfrei für den Hausbesitzer.

Im übrigen dient eine öffentliche Unwetterwarnung genau dem Zweck, daß man sich auf sowas vorbereitet.

Die Feuerwehr entscheidet auch nicht darüber wem eine Rechnung geschrieben wird und wem nicht, die hat davon sowieso nix.

Wann und ob überhaupt Kosten fällig werden steht im Feuerwehrgesetz deines Bundeslandes. Primäre Aufgabe der Feuerwehr ist die Brandbekämpfung und Hilfeleistung bei Unglücksfällen. Ein vollgelaufener Keller gehört da nicht zwangsläufig dazu.

Das Leerpumpen eines Kellers kann als kostenpflichtige Hilfeleistung angeboten werden. Dazu sollte es eine Kostensatzung der Kommune geben. Die Feuerwehr kann dir dazu gar keine Auskunft geben,da das nicht ihr Job ist. Die Kostenpflicht festzustellen ist Aufgabe des Trägers des Brandschutzes.

Das da eine Unwetterwarnung eine Rolle spielen sollte wäre mir neu und eigentlich auch Unsinn weil es da ja 5 Stufen gibt und heute selbst bei der Vermutung von 3 Tropfen Regen schon Stufe gelb ausgelöst wird. Damit wäre ja jede Pfütze kostenfrei und das kann es nicht sein. Dem Bürger muss klar sein das die Feuerwehr nicht für jede Lappalie da ist. Einen Keller kann man auch gut mit den Pumpen aus dem Baumarkt leer bekommen, oft sogar trockener als mit den großen Feuerwehrpumpen. Der Bürger sollte sich bewusst machen das er auch Vorsorge zu treffen hat.

Und in aller Regel ist das ein Fall für die Versicherung.

Normalerweise übernimmt das deine Versicherung.