Feuerlöscher-Kostenerstattung?
Hallo, ich habe neulich mit einem Freund über die Kostenerstattung nach dem Gebrauch von Feuerlöschern diskutiert. Es ist doch so, das wenn man seinen Feuerlöscher zur brandbekämpfung nach einem Unfall eines anderen Autos einsetzt, dass man den Löscher dann von der Versicherung des verunfallten ersetzt bekommt. Einsatz im Rahnem der Nothilfe. Gilt das nur bei Autos? Wie ist es, wenn man beispielsweise einen Mülleimer löscht? Nicht, dass es jemand falsch versteht: Natürlich würde ich immer bereit sein, auch auf eigene Kosten einen Löscher zu betätigen, doch wir waren uns eben beide nicht sicher, wie es ist...
2 Antworten
Neu beschaffung Nicht Neu Befüllung nach gebrauch eines Brandes Egal bei wem, Auto, Mülleimer, Haus wird von der Versicherung des geschädigten Übernommen wenn er Versichert war. Nur Vorsetzliche feuer wie lagerfeuer/ petersfeuer, Sonnenwendfeuer werden nicht Übernommen da diese vorsetzlich Gelegt Bzw Betrieben werden. deshalb steht auch gleich die feuerwehr ind er regel daneben ( auf eigene Kosten)des Betreibers Sonst schau unter brandschutz minus chiemgau mal nach. die machen neu Füllungen bei Feuerlöschern . da kommst du gut bei weg. Mfg Michael
Natürlich werden dir die Kosten für eine Neufüllun bzw. Neuanschaffung ersetzt,wenn ein Feuerlöscher zur Brandbekämpfung eingesetzt wird.Entweder durch denjenigen der den Brand verursacht hat oder dessen Versicherung.