feuchte außenwände in der eigentumswohnung. zahlt die hausverwaltung

9 Antworten

Die Eigentümergemeinschaft, da die Außenwände immer Gemeinschaftseigentum sind.

Der Bauherr - aber der wird innerhalb der Gewährleistungsfrist an die Verputzer wahrscheinlich heran treten, damit die den Schaden wieder beheben.

Wo liegt der Grund für den Mangel? Beim Bau - Archtiketenfehler/Bauunternehmung Bei der Bausausführung von früheren Arbeiten- Architektenfehler/Bauunternehmung Allgemeine Abnutzung - Eigentümergemeinschaft Von Deiner Wohnung aus gebohrte Löcher durch den Vorbenutzer verursacht -Vorbesitzer oder eigenes Pech

Der Sachverständige kann vieles vermuten, deßhalb frage ihn Löcher in den Bauch wenn er kommt.

Versicherung: da kommt es darauf an welche Wohngebäudeversicherung mit welchen Risiken abgeschlossen wurde. Manche sind halt billig, andere gut.

Danke für die Hinweise.

Die Kosten muss die Eigentümergemeinschaft aus ihren Rücklagen bestreiten.

Aber nicht, wenn es ein Baumangel ist.

@Panikgirl

Das hängt davon ab, wie alt das Gebäude ist. Wenn der Bauträger und die Baufirma schon längst raus sind aus der gesetzlichen Haftung, dann muss sehr wohl die Eigentümergemeinschaft zahlen...

@Bonhoeffer

Es ist so, dass vor kurzem die Fassade isoliert wurde. Ich vermute, dass Wasser hinter die Isolierplatten geraten ist. Anders kann ich es mir nicht erklären

@sassale

Dann hast du gute Chancen, die Kosten an den ausführenden Handwerker weiterzureichen!

@sassale

Hast Du eine Original-Bürgschaft z. B. vom Verputzer erhalten? Das sind Mängel, die schon mal auftauchen können - aber durch den Putzer behoben werden können und zwar ist das noch innerhalb der Gewährleistung - also habt Ihr da auch keine Kosten für Euch normal zu befürchten.

@Panikgirl

nein sowas habe ich nicht bekommen.könnte das bei der hausverwaltung vorliegen?

Sollte es sich herausstellen, das die Wand in Ordnung ist und es doch am falschen Lüftungsverhalten liegt (der häufigste Fall), dann zahlst Du die Kosten. Sollte durch einen Schaden an der Außenwand Wasser eingedrungen sein, zahlt die ganze Eigentümergemeinschaft (aus der Rücklage). Eine Vericherung dafür gibt es nicht. Du verwechselt dies wohl mit der Gebäude(leitungswasser)versicherung. Die zahlt nur wenn Wasser aus einer Leitung ausgetreten ist.