Wohnung vermieten, Hausverwaltung informieren?

8 Antworten

Dann schaue doch bitte in die TE und prüfe nach, wie das Sondereigentum genutzt werden darf und gut ist. Merke: Es muß zwingend her ein Mietvertrag für eine ETW, denn es wird ja nicht abgerechnet mit einem Mieter wie bei einem Mietshaus, sondern wie ein Einfamilienhaus. Beachte auch zwingend die Einbindung der Hausordnung der WEG. Die Ablesewerte für die Wärme-/Wasserabrechnung müssen zum Verwalter, da er hier Zwischenabrechnungen erstellen lassen kann. Bei den weiteren Kosten und Lasten gibt es eine durchlaufende Abrechnung, die dann der Vermieter enstpr. an den Mieter weitergeben kann. Viel Glück.

Deutschland ist ein freies Land und daher kannst du Mietverträge abschließen ohne jemanden zu fragen oder zu beauftragen. du solltest aber evt. Zählerstände aufschreiben und die Hausverwaltung informieren wenn du eine getrennte Heizkostenabrechnung haben musst. Wenn Kosten nach Personen abgerechnet werden auch dies mitteilen. Und für den Fall das Handwerker in die Wohnung müssen wäre Name und Tel.Nr. des Mieters von Vorteil.

Du mußt die Hausverwaltung nicht mit ins Boot ziehen, aber aus mehreren Gründen ist das vorteilhaft:

Die Hausverwaltung kennt vielleicht in das Haus passende Mietinteressenten.

Wenn es häufiger Besichtigungen gibt, kann es leicht dazu kommen, dass andere Mieter die Hausverwaltung informieren, dass soviel los wäre in letzter Zeit usw. Die üblichen Klagen eben. Besser ist es, wenn die Hausverwaltung Bescheid weiß.

Spätestens, wenn Du Mieter gefunden hast und der Einzug ansteht, geht es noch um ggf. Zwischenablesung, Umzugsschäden, Anzahl der einziehenden Personen, bei TG-Stellplatz vielleicht sogar die Autonummer, Namensschilder usw.

Nein, selbstverständlich kannst Du Deine Wohnung frei vermieten. Ich empfehle nur, die Hausverwaltung zu informieren, wenn ein Mieter gefunden ist. Der Hausverwaltung kann dann auch die Abrechnung mit den Mietern übertragen werden.

Der Hausverwaltung kann dann auch die Abrechnung mit den Mietern übertragen werden.

aber nur wenn ein seperater Vertrag abgeschlossen wird und dann kümmert sich Verwalter noch um einiges mehr, natürlich mit gesondetes Honorar.

Vermieten kannst du sie allein! Nur wegen der Berechnung den Nebenkosten brauchst du die Verwaltung. Es müssen ja dann 2 Abrechnungen geschrieben werden. Eine für dich und die Zeit des Lehrstandes und eine Für die Zeit in der dein Mieter dort wohnt.

nö - der Verwalter erstellt eine Abrechnung. wir sind hier bei Eigentumswohnungen und hier interessiert das Gesetz nicht ob die Wohnung teilweise leer steht. Alles anderen gegen gesonderte Bezahlung.