Undichte Fassade - Schimmel in der Wohnung und Vermieter kümmert sich nicht

5 Antworten

Ich gehe auch davon aus, dass die Miete gering ist, denn sonst hätten sich alle Mieter längst eine andere Wohnung gesucht. Schimmel in Innenräumen kommen allerdings in den seltensten Fällen von einer undichten Fassade, sondern von zu hoher Luftfeuchtigkeit in den Wohnungen selbst. Dazu kann man hier nichts sagen. Es kommt darauf an, wo genau und in welchen Zimmern sich Schimmel befindet. Der Mangel muss schriftlich dem Vermieter angezeigt werden. Bei Wasser im Keller kann man die Miete mindern, so lange der Keller nicht benutzbar ist. Vorausgesetzt er ist Bestandteil des Mietvertrages.

Hallo, unsere Nachbarin hat uns erzählt, dass bei Ihrer Mutter im Erdgeschoss seit Jahren ein Problem mit Schimmel besteht. Bei einem anderen Nachbarn ist ein solches Problem ebenfalls vorhanden. Der Schimmel entsteht an den Wänden auf der Wetterseite des Hauses. Die Fassade müsste dringend isoliert werden.

Das kann ein baulicher Mangel sein (Vermietersache) oder aber falsches Heizen und Lüften(Mietersache) und das müsste erst mal durch ein Gutachten festgestellt werden.

Der Vermieter weiss um dieses Problem, kümmert sich aber nicht darum.

Dann hat man folgende Möglichkeit, sollte aber dazu Mieterbund oder Anwalt einschalten:

Instandsetzungsklage

Ein sicherer Weg, besonders bei komplizierten und teuren Schäden, ist die Instandsetzungsklage: Der Vermieter wird vor Gericht auf Beseitigung der Mängel verklagt. Eine solche Klage hat jedoch den Nachteil, dass es unter Umständen sehr lange dauert, ehe sie zum Erfolg führt.

Selbstverständlich müssen Sie auch in diesem Fall dem Vermieter die Mängel angezeigt und ihn unter Fristsetzung zur Beseitigung der Mängel aufgefordert haben, er muss sich mit der Mängelbeseitigung in Verzug befinden oder aber die Beseitigung endgültig abgelehnt haben.

Einstweilige Verfügung

Bei einer einstweiligen Verfügung handelt es sich um ein gerichtliches Eilverfahren. Dieses Rechtsmittel ist sehr schnell wirksam, jedoch nur bei Mängeln möglich, deren Beseitigung keinen Aufschub duldet - also bei Mängeln, durch die die Mietsache erheblich beeinträchtigt ist (z.B. bei Strom-, Wasser- oder Heizungsausfall).

Sie bzw. Ihr Anwalt können sich direkt an das Gericht wenden, das dann gegebenenfalls durch einstweilige Verfügung den Vermieter zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. Lassen Sie sich vorher unbedingt beraten!

http://www.bmgev.de/mieterecho/312/24-infoschrift-maengelbeseitigung.html

MfG

Johnny

Das werde ich. Allerdings kommt noch hinzu, dass der Vermieter eigentlich sehr gut bewandert ist im Recht. Er war Richter beim Oberlandesgericht. Das macht das ganze nicht so einfach. Aber beraten lassen werden wir uns.

.... aber wenn denn die Mieter dies alles so hinnehmen (und vielleicht mit einer geringen Miete auch schon so angemietet haben), ist doch alles in Butter, oder? Jeder kann zudem den Schimmel vermeiden bzw. wegnehmen. Meist ohne großen Aufwand. .... und einen Anspruch auf eine dichte Fassade, was das auch immer sein mag, hat niemand.

Wenn der Vermeiter nicht instansetzen möchte, kann ihn dazu niemand zwingen .. das einzige as Meiter machen können, ist gegebenenfalls die Mieter mindern, wenn dafür die Voraussetzungen gegeben sind - dazu aber unbedingt vorher den Mieterschutz oder einen Fachanwalt für Mietrecht konsultieren ...

Wenn der Vermeiter nicht instansetzen möchte, kann ihn dazu niemand zwingen

Das stimmt nicht.

Lese und lerne:

Man kann eine Instandsetzungklage einreichen und eine einstweilige Verfügung erwirken siehe meine Antwort.

@johnnymcmuff

Quote:

Dieses Rechtsmittel ist sehr schnell wirksam, jedoch nur bei Mängeln möglich, deren Beseitigung keinen Aufschub duldet - also bei Mängeln, durch die die Mietsache erheblich beeinträchtigt ist (z.B. bei Strom-, Wasser- oder Heizungsausfall).

....

na das trifft es wohl nicht so ganz .... hier ist weohl eher eine Kompletinstandsatzung / Dämmung und Trockenlegung des hauses etc. erforderlich und das ist dem Urteil nicht geregelt ... und dazu wird man auch keinen Vermieter zwingen können, wenn er nicht will oder das Geld dafür überhaupt nicht hat ....

Es ist sein Haus ,man kann ja auziehen

Unsere Nachbarin ist über 80. Wo soll sie noch hinziehen? Ich habe irgendwo gelesen, wenn der Vermieter das Haus verkommen lässt, kann er sich strafbar machen.

@Mar82

Dann geht zum Mieterschutz kannst mit Hilfe von Google in deiner Nähe finden

Es ist sein Haus ,man kann ja auziehen

Man kann ihn auch verklagen.

Mieter und Vermieter haben Pflichten und Rechte.

Pflicht des Mieters: Die Miete zu zahlen.

Pflicht des Vermieters:

§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags .

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.