Hausverwaltung meldet sich nicht?

7 Antworten

Hallo

da haben die Leute hier recht die Unterlagen schuldet dir der Verkäufer. Vielleicht versucht der Verwalter gerade an die Unterlagen zu kommen. Sowas ist nicht so einfach. Er darf dir eigentlich auch nichts nennen oder aushändigen solange die Umschreibung nicht rechtskräftig mit Eintragung gemacht ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Rat kann nur lauten, sich beim Verkäufer die Unterlagen zu beschaffen, die Stand der erworbenen Wohnung in jeglicher Hinsicht für Sie als Käufer dokumentieren und zur Vermeidung von Ärger bis hin zum Entzug des Wohnungseigentums zunächst mal die gemäß Verwaltervertrag und den Bestimmungen der Teilungserklärung, der Sie sich im Kaufvertag unterworfen haben, zu entrichtenden Gebühren zu zahlen.

Der Verwalter ist kein Unterlagenbeschaffer anstelle eines Miteigentümers als Verkäufer, sondern verwaltet und rechnet Ihnen und der WEG gegenüber einmal jährlich über die Kosten und deren Umlage ab.

Mit dem Grundbucheintrag bist Du automatisch Mitglied der WEG, damit muss Dir die Hausverwaltung die geforderten Informationen geben. Unterlagen über die Wohnung selbst bekommst Du aber eigentlich von Vorbesitzer.

Dass Du noch kein Hausgeld zahlst, ist ja eher das Problem der Verwalterin, solange Du keine Abrechnung bekommst, brauchst Du auch nichts zahlen (aber zurücklegen würde ich das Geld schon).

Ansonsten: Einschreiben mit Fristsetzung und Klageandrohung.

ariaxxx 
Fragesteller
 04.04.2022, 14:06

Genau die Unterlagen habe ich ja schon vom Verkäufer bekommen,mir geht's nur um das Hausgeld.

schelm1  04.04.2022, 16:03
@ariaxxx

Das geht aus den Unterlagen des Verkäufers hervor. Der Käufer erscheint erst bei der kommenden Abrechnung namentlich.

Immofachwirt  13.04.2022, 15:08
@ariaxxx

Das ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan, welchen dir der Verkäufer auch aushändigen muss.

Die Unterlagen schuldet dir der Verkäufer und nicht der Hausverwalter.

Der Verkäufer hat dir alle Unterlagen welche er von dieser Wohnung besitzt (Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Abrechnung und Wirtschaftsplan, sowie sämtliche Protokolle) auszuhändigen. Dies ist nicht Sache der Hausverwaltung.

Insofern bist du in der Pflicht dir diese Unterlagen vom Verkäufer zu beschaffen und unaufgefordert das Hausgeld auf das Konto der WEG zu bezahlen.

Natürlich ist es andererseits befremdlich, dass der aktuelle Verwalter nicht reagiert, auch wenn er dazu nicht verpflichtet ist. Zumindest eine Zahlungserinnerung wäre das mindeste, was er veranlassen sollte.

Am besten du meldest dich beim Verwalter an, an welchem du die versprochenen Unterlagen abholst. Das scheint mir die kurzfristigste Lösung deines Problems zu sein.

Ich würde eher sagen, der ehemalige Eigentümer ist unzuverlässig. Der muss doch alles vollständig haben und übergeben, jeden Beschluss, Verwaltervertrag und jegliche Unterlagen. Was sagen die anderen Eigentümer dazu?