Rauchmelder , wer muss bezahlen?

7 Antworten

Der Vermieter hätte die Kosten der Anschaffung und des Einbaus der Rauchmelder im Wege einer so genannten Modernisierungsmieterhöhung geltend machen können (§ 559 Abs. 1 BGB).

Ob Wartungs- und Mietkosten über die Betriebskosten umgelegt werden dürfen, wird von Gerichten unterschiedlich gesehen. Wie das ist Hessen ist, weiß ich gerade nicht.

Auf jeden Fall fehlt m. E. für eine solche "Rauchmeldermiete" eine Rechtsgrundlage, auf die sich der Vermieter berufen könnte.

Auf jeden Fall fehlt m. E. für eine solche "Rauchmeldermiete" eine Rechtsgrundlage, auf die sich der Vermieter berufen könnte.

 

Ich würde hier den § 2 Pkt. 17 BetrKV aufgreifen.

Letztendlich handelt es sich hierbei um regelmäßig wiederkehrende Kosten im Sinne des § 1 BetrKV.

Mietkosten für Wasserzähler oder Heizkostenverteiler sind per se auch umlagefähig.

Es ist halt die Frage, ob man sich deswegen mit dem Vermieter anlegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass man als Mieter diesen Rechtsstreit verliert, schätze ich recht hoch ein.

wir haben im Jahr 2014 für die Rauchmelderinstallation 22€ überwiesen .

 

Das wäre Sache des Vermieters gewesen.

Der Vermieter kann die Anschaffungskosten (also Kauf) nur als Modernisierungsumlage geltend machen.

Da es sich hierbei aber um gemietete Geräte handelt, entfällt diese Möglichkeit.

Grundsätzlich kann der Vermieter diese Mietkosten aber über die Betriebskosten umlegen. Das setzt aber voraus, dass sich in Eurem Mietvertrag eine Öffnungsklausel befindet (d.h. neue Betriebskostenarten dürfen umgelegt werden) und die neue Betriebskostenart angekündigt wurde.

Hat der Vermieter die RM gekauft, kann er die Kosten als Modernisierungsmieterhöhung geltend machen. Das sind dann 11% der Kosten jährlich, ein zwölftel davon monatlich. Die Wartungskosten kann er über die Betriebskosten umlegen.

Hat der Vermieter die RM gemietet, sind die Mietkosten in der Betriebskostenabrechnung, wie auch die Wartungskosten im Rahmen der Betriebskosten, umlegbar.

Da hier Ista installiert hat, werden diese vermutlich die Kosten der Miete und der Wartung in ihrer Abrechnung für den Vermieter (Gesamtkosten) und davon in der Abrechnung für den Mieter (seine anteiligen Kosten) berechnen.

Ich kenne jetzt nicht den genauen Wortlaut der in Hessen im Gesetz steht, aber üblicherweise ist die Anschaffung von Rauchmeldern Sache der Vermieter und das gilt gleichermaßen für Kauf, wie für Miete.

Der Vermieter hat nur eine Chance: Bei Kauf eine Modernisierungsmieterhöhung und bei Miete eine normale Mieterhöhung, die das wieder abdeckt. Nicht aber die Umlage über die Betriebskosten.

Aber, wie eingangs geschrieben, der genaue Gesetzestext in Hessen wäre hier wichtig.

Nicht aber die Umlage über die Betriebskosten.

 

Das sehe ich anders. Wenn der Vermieter die Miete von Wasserzählern oder Heizkostenverteilern umlegen kann, warum dann nicht auch die Miete von Rauchmeldern?

Er müsste dies nur als neue Betriebskostenart ankündigen.

@ChristianLE

@ChristianLE: Das haben sich schon viele gedacht und mussten sich dann eines besseren belehren lassen. Entscheidend ist in der Tat der Gesetzestext. Wenn darin geregelt ist, dass die Anschaffung Aufgabe des Vermieters ist und dieser auch die Rauchmelder zahlen muss, hilft auch kein Umweg über Miete.

Meine Quelle: Vorliegendes Mietangebot der Techem für Rauchmelder u. a. Informationen, nach denen ich für meinen Fall fleißig recherchiert habe.

@bwhoch2

Das ist sicher eine Einzelfallentscheidung. Vielleicht äußert sich der BGH mal dazu.

@ChristianLE

Nein, da ging es jeweils nicht um konkrete Rechtsfälle, sondern um die klare Aussage der Techem (diese hatte das früher mal anders dargestellt) und die anderen Informationen sind als Vorgaben für Vermieter von verschiedenen Seiten gekommen. Übrigens auch von Haus & Grund.

Jedoch: Wir sind aufmerksam. Sobald es irgend eine Nachricht gibt, nach der Mieter die Miete für Rauchmelder zu zahlen haben, werden wir die noch zu beschaffenden Melder bei dem entsprechenden Anbieter mieten.

@bwhoch2

Aktuell gibt es nur ein Urteil des LG Magdeburg, welches ich schon berücksichtige.

Ich frage mich nur, woher Techem u.a. diese Info nimmt? Unabhängig davon, dass auf der Homepage von Techem keine eindeutige Aussage getroffen wird.

Wie gesagt, eigentlich macht eine Umlage Sinn. Es handelt sich um regelmäßig wiederkehrende Kosten, die dem Eigentümer mit dem bestimmungsmäßigen Gebrauch des Objektes entstehen.

Der § 2 Pkt. 17 BetrKV sieht solche neuen Betriebskostenarten auch vor (genau das ist auch der Tenor des LG Magdeburg)

@ChristianLE

Es handelt sich um regelmäßig wiederkehrende Kosten, die dem Eigentümer mit dem bestimmungsmäßigen Gebrauch des Objektes entstehen

Genau dieser Meinung bin ich auch.

Ich gehe sogar soweit, dass ich behaupte, der ausschließliche Nutzen der Rauchmelder liegt allein bei den Bewohnern.

Ein Rauchmelder verhindert keinen Brand und wohl nur in seltenen Fällen die Ausbreitung, wenn die durch Rauchmelder alarmierten und flüchtenden Bewohner nicht nur den Fluchtgedanken im Kopf haben, sondern auch noch rechtzeitig zu einem Feuerlöscher greifen und diesen korrekt bedienen können. Das dürfte aber eher die große Ausnahme sein.

Die Gesetzgeber sehen das aber anscheinend nicht so.

@bwhoch2

Besonders erfreut über die zu installierenden Rauchmelder sind solche Unternehmen wie ISTA oder TECHEM, die durch den Verleih nebst Wartung profitieren. Es gibt Rauchmelder mit 10-Jahres-Batterien zum Schleuderpreis von 4,67€/Stück, die kann ISTA aber nicht einbauen, weil deren Techniker erst eine entsprechende Schulung brauchen.

@Gerhart

Bei den sportlichen Preisen, die diese Firmen nehmen, muss man sich auch als Vermieter an das Wirtschaftlichkeitsgebot erinnern und sich fragen, ob es Sinn macht, den Mietern solch hohe Kosten aufzudrücken. Bei großen Wohnungsgesellschaften mit sehr vielen Mietwohnungen geht es aufgrund der Haftungsfrage vermutlich nicht anders.

Als kleiner Vermieter mit ein paar Wohnungen sieht die Sache doch ein bisschen anders aus. Jeder Euro Betriebskosten, den man als Vermieter mit verursacht, verteuert die Wohnung unnötig. Als Vermieter bin ich jedenfalls froh, wenn ich eine relativ hohe Kaltmiete erzielen kann, weil sich die Betriebskosten eher im vernünftigen Rahmen bewegen und nicht unnötig verteuert werden.

Wir haben nun verschiedene Rauchmelder. Die ganz billigen, bei denen einmal jährlich die Batterie gewechselt werden muss und etwas teurere mit Batterien, die angeblich 10 Jahre halten (ca. 20 €/Stck.).

Interessant ist, dass die Mieter für den Wechsel der Batterie verantwortlich gemacht werden können, sodass diese Kosten schon mal wegfallen. Bei den 10-Jahres-Batterien bezahlt man in etwa den Mehrpreis von 10 einzelnen Batterien.

Jeder Mieter muss einmal im Jahr schriftlich bestätigen, dass er die Batterie gewechselt und die Funktion geprüft hat. Stichprobenweise werden wir das dann selbst noch im Rahmen von Wohnungsbesichtigungen machen.

Somit ersparen wir unseren Mietern hohe Kosten, denn das, was z. b. Techem verlangt ist wirklich heftig.

bei Miete eine normale Mieterhöhung

Nein, bei Miete (von Ista) gehören die Mietkosten in die Betriebskostenabrechnung. Genau so wie Miete von Heizkostenverteilern oder Wasserzählern.

@albatros

Man müßte alle diesbezüglichen Ländergesetze nebeneinander halten und vergleichen, ob es Unterschiede gibt. So kann es durchaus sein, dass in dem einen Bundesland die Umlage dem Gesetz entspricht und in dem anderen nicht.

Ohne genaue Prüfung der Möglichkeit zur Umlage wäre ich als Vermieter sehr vorsichtig, einen Mietvertrag mit Techem oder ISTA abzuschließen. Den hat man dann ggf. 10 Jahre lang am Bein und die Mieter akzeptieren nicht die Umlage.

Ich selbst bin Fachkraft für Rauchwarnmelder und ich muss allen gestehen das ich kein großer Fan von geliehen Geräten bin wie von den oben genannten Firmen.
Installation und Anschaffung von Geräten kann mit 11% umgelegt werden. Eine Wartung von diesen Geräten komplett.
Ich selbst biete wirklich hochwertige Rauchmelder an die liegen um die 20-25 Euro.
Dazu kommt noch der fachgerechte Einbau. Nicht einfach an die Decke klatschennund gut ist.
Diese Rauchmelder sind qualitativ sehr Hochwertig. Damit der Nutzer kein Problem mit den Geräten bekommt. Mir war und ist immer sehr wichtig das diese Rauchmelder nicht fern abzulesen sind. Es ist wirklich traurig das man so mit den Mietern umspringt. Der Vermieter übernimmt bei mir zu mindest immer alles bis auf die Wartung. Bei drei bis vier RM meist ausreichend für eine Wohnung sind es um die 15 bis 20 Euro im Jahr.
Wenn ich zu den Mietern komme werden die RM runtergeschraubt saubergemacht, Datenkabel angestöpselt Batteriespannung ausgelesen neu justiert und prüfsiegel angebracht. Danach noch der Schalltest mit 3meter Entfernung 85db. Es werden Fragen beantwortet und gegebenfalls änderungen wie computerzimmer wird zum Kinderzimmer nach ausgestattet. Jeder Mieter hat ein Kärtchen von mir und kann bei Problemen anrufen.
Ich verstehe leider immer noch nicht warum so viele Eigentümer sich diese RM mieten. Man mietet sich ja auch kein Klo für die Wohnungen. Bekommen genug Miete rein. Da kann man einmal in 10Jahren so was verkraften. Wobei man diese wie oben genannt auf 11% UMLEGEN kann wenn man kein Geld mehr hat.
Mir kommt es so vor das die großen Firmen nur Geld machen wollen ohne großen Aufwand. Der Mieter ist nur die Melkkuh. Verstehe alle die Sauer sind. Wer hat schon Geld zum rauswerfen übrig.

Ich verstehe leider immer noch nicht warum so viele Eigentümer sich diese RM mieten.

 

Ganz einfach: Es ist eine Kostenfrage.

Man darf nicht immer davon ausgehen, dass es sich um kleine Eigentümer handelt, es kann auch solche treffen, die eine größeren Verwaltungsbestand haben.

Angenommen, Du rüstest jede Wohnung mit 3-4 Raumeldern aus und hast einen Verwaltungsbestand von vielleicht 1.000 Wohnungen (da handelt es sich noch um kleine Unternehmen), dann legst Du hier einen Betrag von annähernd 90.000 € auf den Tisch.

Zusätzlich bleiben Instandhaltungskosten bei dem Vermieter hängen und dieser muss auch die regelmäßige Prüfung/Wartung im Auge behalten.

Mir kommt es so vor das die großen Firmen nur Geld machen wollen ohne großen Aufwand.

 

Laut Rechtsprechung/Gesetz darf der Vermieter aus Betriebskosten keinen Gewinn erzielen.

Installation und Anschaffung von Geräten kann mit 11% umgelegt werden.

 

Und zwar dauerhaft bis zum Ende der Mietzeit.

Bei 4 Rauchmeldern á 25 € sind das 11,00 € im Jahr, die der Mieter zahlen darf.

Die Ableseunternehmen, wie Ista oder Techem bieten hier Vollwartungsverträge an, die gleich die Gerätemiete beinhalten.

Da kostet die Miete eines Rauchmelders vielleicht 3-4 € im Jahr.

sag doch mal ehrlich, ich denke nicht das es den großen Firmen nicht ums Geschäft geht. das sich der Vermieter nicht mit einer weiteren Auflage vom Staat rumärgern will und diese dann gerne abgeben möchte an Ista und Co. mit ihren Leihgeräten ist doch praktisch. Ob es den Mietern dann gefällt oder nicht spielt hier nur ne zweite Geige. Kein Unternehmen der Rauchmelder anbietet wird es für die Fürsorge der armen Mieter machen. Ich streite auch nicht ab das dies alles für den Vermieter einfach ist. Aber ein neues Dach z.B kostet auch Geld. Je mehr Vermietungen ich habe um so mehr Kaltmieten hat man. Also hält sich dies in der Waage. Es ist halt einfacher für den Vermieter die Sachen abzugeben wenn die Ablesefirmen eh da sind und ich den geringsten Zeitaufwand habe.