Ferienjob unf Nebenjob,wieviel kann ich ohne Steurabgaben verdienen?
Hallo,
Hier Mein Problem:Ich bin zurzeit Schüler und arbeite das Ganze Jahr in einem kleinen Nebenjob und verdiene dort 200€ monatlich.
Jetzt wollte ich für die letzen Ferienwochen noch einen Ferienjob anfangen und bin mir unsicher wie das mit den Steuern gehandhabt wird.
Ich möchte keine steuern zahlen da sich das nicht lohnen würde.
Wiederum hab ich ich mich natürlich belesen und verschiedene Seiten sagen man kann kurzzeitig unbegrenzt dazu verdienen (nur wie lange?).
Andere Seiten sagen man sollte es in Ferienjob 450€ und Nebenjob 450€ aufteilen...
Versteht ihr mein Problem?
Bitte um Lösungsvorschläge bzw die richtige Antwort wie es nun ist!
Danke im Vorraus!
1 Antwort
...und arbeite das Ganze Jahr in einem kleinen Nebenjob und verdiene dort 200€ monatlich.
Dann hast du eine geringfügige Beschäftigung auf 450-Euro-Minijobbasis und falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in einer Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html
wie z.B.: Gut zu wissen
Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.
Wiederum hab ich ich mich natürlich belesen und verschiedene Seiten sagen man kann kurzzeitig unbegrenzt dazu verdienen (nur wie lange?)...
Also eine kurzfristige Beschäftigung z.B. als Ferienjob dauert max. 3 Monate: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html
Dabei kannst du zusätzlich zur geringfügigen Beschäftigung unbegrenzt hinzuverdienen - dir wird zwar ab ca. 1125€ mtl. Bruttolohn Lohnsteuer einbehalten vom Lohnbüro als Single in Lohnst.klasse 1; diese kannst du dir aber im Folgejahr durch eine Ek-Steuererklärung rückerstatten lassen vom Finanzamt, sofern keine weiteren Einkommen vorliegen ;-))
Ergo kannst du als Single den Grundfreibetrag von aktuell 9.744€ im Jahr verdienen + 1000€ Werbungskostenpauschale (z.B. für Fahrtkosten usw.); also insgesamt sind dann 10.744€ einkommensteuerfrei, falls dein Minijob-AG diese 2% Pauschalsteuer für den Minijoblohn entrichtet!
Gruß siola55
Andere Seiten sagen man sollte es in Ferienjob 450€ und Nebenjob 450€ aufteilen...
Diese Aussage ist Quatsch und unnötig wie ein Kropf :-((
Ausserdem kannst du nicht 2x 450€ verdienen...
Also dann mußt leider anders rechnen: beim 450-Euro-Minijob wirst du dann bereits nach Lohnsteuer abgerechnet? Fall ja welche Lohnst.klasse steht denn in deiner Lohnabrechnung?
...das könnte aber dafür einfach mein Ferienjob Arbeitgeber machen oder?
Also falls beim Minijob bereits die Lohnst.klasse 1 für dich vergeben ist, dann wird's kompliziert bzw. teuer wegen der Lohnst.klasse 6 für jede weitere Tätigkeit!
Für deinen Ferienjob hättest du dann die Looser-Lohnst.klasse 6 :-((
Super danke dir!
Ich habe aber noch eine Frage:Mein Nebenjob Arbeitgeber tut keine 2% abrechnen....das könnte aber dafüt einfach mein Ferienjob Arbeitgeber machen oder?
LG