Ferienjob unf Nebenjob,wieviel kann ich ohne Steurabgaben verdienen?

1 Antwort

...und arbeite das Ganze Jahr in einem kleinen Nebenjob und verdiene dort 200€ monatlich.

Dann hast du eine geringfügige Beschäftigung auf 450-Euro-Minijobbasis und falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in einer Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

wie z.B.: Gut zu wis­sen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

Wiederum hab ich ich mich natürlich belesen und verschiedene Seiten sagen man kann kurzzeitig unbegrenzt dazu verdienen (nur wie lange?)...

Also eine kurzfristige Beschäftigung z.B. als Ferienjob dauert max. 3 Monate: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

Dabei kannst du zusätzlich zur geringfügigen Beschäftigung unbegrenzt hinzuverdienen - dir wird zwar ab ca. 1125€ mtl. Bruttolohn Lohnsteuer einbehalten vom Lohnbüro als Single in Lohnst.klasse 1; diese kannst du dir aber im Folgejahr durch eine Ek-Steuererklärung rückerstatten lassen vom Finanzamt, sofern keine weiteren Einkommen vorliegen ;-))

Ergo kannst du als Single den Grundfreibetrag von aktuell 9.744€ im Jahr verdienen + 1000€ Werbungskostenpauschale (z.B. für Fahrtkosten usw.); also insgesamt sind dann 10.744€ einkommensteuerfrei, falls dein Minijob-AG diese 2% Pauschalsteuer für den Minijoblohn entrichtet!

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
siola55  24.08.2021, 13:22

Andere Seiten sagen man sollte es in Ferienjob 450€ und Nebenjob 450€ aufteilen...

Diese Aussage ist Quatsch und unnötig wie ein Kropf :-((

Ausserdem kannst du nicht 2x 450€ verdienen...

User12764 
Fragesteller
 24.08.2021, 13:25

Super danke dir!

Ich habe aber noch eine Frage:Mein Nebenjob Arbeitgeber tut keine 2% abrechnen....das könnte aber dafüt einfach mein Ferienjob Arbeitgeber machen oder?

LG

siola55  24.08.2021, 13:36
@siola55

Also falls beim Minijob bereits die Lohnst.klasse 1 für dich vergeben ist, dann wird's kompliziert bzw. teuer wegen der Lohnst.klasse 6 für jede weitere Tätigkeit!

Für deinen Ferienjob hättest du dann die Looser-Lohnst.klasse 6 :-((