Darf man als Schüler einen "Minijob" und gleichzeitig einen Ferienjob ausüben?

4 Antworten

Hallo, du kannst soviel Minijobs haben, wie du willst. Mit Steuerklasse I liegt dein Steuerfreibetrag bei 8.130 €. Alle Löhne,Gehälter, Zinsen und andere Einkünfte zusammen, die diesen Betrag übersteigen, müssen nach Abzug dieser 8.130 € versteuert werden.

Der/die Arbeitgeber haben die Möglichkeit, irgendwie pauschal oder nach Lohnsteuerkarte zu versteuern. Bei letzterer Variante fällt bei deiner Lohnsteuerklasse I aber keine Steuer an.

Aber du musst in die Rentenversicherung einzahlen, siehe Anlage. Bitte web site öffnen: http://www.lexware.de/mitarbeiter-und-gehalt/minijob-2013-das-sind-die-neuen-regeln

Der Ferienjob wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Da zahlst Du Steuern und Sozialversicherungbeiträge. Du mußt nirgendwo (außer vielleicht bei Deinem Minijob-Arbeitgeber) irgendetwas melden - das macht die Firma.

Die Lohnsteuerkarte (oder ist es doch die Lohnsteuerbescheinigung, die es jetzt gibt?) kannst Du so abgeben.

Der Ferienjob wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung.

Warum? Kurzfristige Beschäftigungen sind sv-frei.

@MenschMitPlan

aber nicht, wenn man schon einen Minijob hat

Der Ferienjob wird sicherlich als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet, also sozialversicherungsfrei. Du wirst wahrscheinlich nach deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen versteuert. Sollte Lohnsteuer anfallen, kannst du dir diese über die Einkommensteuererklärung wieder erstatten lassen.

Deinen Minijob berührt das Ganze gar nicht, außer dass du dir evtl. eine Genehmigung für den Ferienjob einholen musst.

Ja darfst du. Du bist ja schon 18 Jahre Sonst auch aber trotzdem.

brauche ich eine neue Lohnsteuerkarte?