BaföG und Ferienjob + Nebenjob

2 Antworten

Was ich weiß ist, dass man im Jahr bis zu 8009€ steuerfrei verdienen kann.  Müsste ja theoretisch so sein, denn in der Firma in der ich meinen Nebenjob habe, sind jede Menge recht gut verdienende Menschen, die den Job nur haben um mehr Geld zu bekommen (haha!)

Hi frismo512,

also der aktuelle Einkommensteuer-Grundfreibetrag beträgt 8.470 € ! Falls du abhängig beschäftigt sein solltest, dann hast du noch zusätzlich die Werbungskostenpauschale mit 1.000 € (der 450-Euro-Minijob zählt hierfür leider nicht!).

Ist der Verdienst eines 450€ Jobs on top steuerfrei?

Für dich steuerfrei nur, falls der Arb.geber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet! Seit dem 1.1.2015 ist der RV-Beitrag reduziert worden von vorher 3,9% auf aktuell 3,7%, wobei du jedoch einen Befreiungsantrag hierfür stellen kannst!

Habe ich Recht mit der Befürchtung, dass mir eine Kürzung meines BaFöG Satzes droht? Und wenn ja, wie hoch wird diese sein?

Fazit: Wer nur Arbeitslohn bezieht, kann 4.880 €/Bewilligungszeitraum brutto (ab 2011; vorher 4.800 €) verdienen, ohne dass das BAföG-Geld gemindert wird.
Wenn zusätzlich Zinsen eingenommen werden, oder mit einem Gewerbe Geld verdient wird, mindert sich die eben genannte Summe. 

Nun habe ich vor einigen Wochen bei einem großen Automobilhersteller einen Ferienjob angefangen und werde dort ca. 5000€ brutto verdienen. Eigentlich mit dem Hintergrund, brutto sei wie netto...

Hi frismo512, die kurzfristige Beschäftigung, auch kurzfristiger Minijob (als Ferienjob) genannt, wurde zum 1.1.2015 von 2 auf 3 Monate Dauer im Kalenderjahr erhöht bzw. von bisher 50 auf 70 Arbeitstage im Jahr!

Vorab nochmal was Grundsätzliches zum Minijob: der 450-Euro-Minijob ist steuerfrei, falls der AG die 2% Pauschalsteuer entrichtet, jedoch nicht sozialversicherungsfrei!

Der kurzfristige Minijob (als Ferienjob auch kurzfristige Beschäftigung genannt) ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei! Also nichts mit brutto = gleich netto...

Du kannst jedoch im Folgejahr deine Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt abgeben und dir die zuviel bezaklte Lohnsteuer rückerstatten lassen!

Gruß siola

siola55  06.03.2015, 08:00

Infos zum BAföG findest du z.B. in www.das-neue-bafoeg.de oder in klicktipps.de unter BAföG

Hi,

ja dein Kumpel hat Recht. Einkommen gibt es eine bestimmte Freigrenze. Alles über 4880€ (ab Oktober 2015 sind es 5400€) kürzen deinen Bafögbedarf, ggf. auf 0€. Was bei dir passieren würde. Überzahlungen müsstest du also zurückbezahlen.

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php

Außerdem habe ich noch die Idee, mein BaFöG für 1, 2 oder 3 Monate zu kündigen und neu zu beantragen um eine Kürzung zu umgehen. Wird dies funktionieren und lohnt es sich im Verhältnis zur Kürzung?

Wenn es so einfach wäre, dann bräuchte man ja keine Grenze machen, wenn diese so schnell umgangen werden könnte.

Nein, Bafög und das Einkommen wird auf die Dauer berechnet. Würdest du also jetzt Bafög zurückziehen, dann wird die Einkommensgrenze auf die Monate gekürzt. Wenn du dann also statt 12 Monate nur 9 Monate Bafög bekommst sind das trotzdem die 406€ monatlich bzw. dann für 9 Monate eben 3650€. Du kannst das also nicht umgehen.

Wieviel Kürzung du hättest kannst du mit dem "Bafög-Rechner" berechnen. Pauschal kann man sagen von 1€ über der Grenze, werden 95cent angerechnet.

isomatte  05.03.2015, 17:24

Gelten diese 5400 € Brutto Jahreseinkommen nicht für den Bewilligungszeitraum ab 01.08.2015 - 01.10.2016 ?

Habe ich heute nämlich erst im Netz gelesen.

Gruß isomatte

comedyla  05.03.2015, 17:26
@isomatte

Soweit ich weiß ist August für Schüler-Bafög (Schulbeginn) und Beginn Oktober für Studenten (Semester-Beginn). Das wäre auch mehr als logisch, da die Änderung zum 01.08 für Studenten nur extrem viel Bürokratie verursachen würde.