BaföG und Ferienjob + Nebenjob
Hallo.
Seit September studiere ich Maschinenbau an einer Fachhochschule, weshalb ich BaföG beziehe. Ich bekomme, da ich eine eigene Wohnung habe 597€ im Monat. Außerdem mein Kindergeld. Um mein Auto und mein Motorrad sowie den einen oder anderen Luxus zu finanzieren arbeite ich in einem Nebenjob (450€ Basis) in dem ich je nachdem wie ich Zeit habe zwischen 120 und 380€ pro Monat verdiene. Nun habe ich vor einigen Wochen bei einem großen Automobilhersteller einen Ferienjob angefangen und werde dort ca. 5000€ brutto verdienen. Eigentlich mit dem Hintergrund, brutto sei wie netto nach dem Lohnsteuerjahresausgleich 2015 und ich hätte so endlich das Geld, um mir ein neues gebrauchtes Auto zu kaufen, denn meins ist so ziemlich am Ende.
Was ich weiß ist, dass man im Jahr bis zu 8009€ steuerfrei verdienen kann. Ist der Verdienst eines 450€ Jobs on top steuerfrei? Müsste ja theoretisch so sein, denn in der Firma in der ich meinen Nebenjob habe, sind jede Menge recht gut verdienende Menschen, die den Job nur haben um mehr Geld zu bekommen (haha!)
Gestern habe ich mich dann mit einigen BWL-Wohnheimkollegen unterhalten. Von denen erfuhr ich, dass es eine Grenze von 4800€ Zuverdienst im Bewilligungszeitraum (bei mir 09/14-08-15) gäbe. Alles darüber, so sagen sie, führe zur Kürzung des BaföG Satzes. Wenn das so wäre, würde sich der Ferienjob für mich dementsprechend nicht lohnen, denn ich liege so (grob überschlagen und hochgerechnet) bei 6500-7000€ Zuverdienst in diesem Zeitraum.
Habe ich Recht mit der Befürchtung, dass mir eine Kürzung meines BaFöG Satzes droht? Und wenn ja, wie hoch wird diese sein?
Außerdem habe ich noch die Idee, mein BaFöG für 1, 2 oder 3 Monate zu kündigen und neu zu beantragen um eine Kürzung zu umgehen. Wird dies funktionieren und lohnt es sich im Verhältnis zur Kürzung?
Danke für eure Hilfe!
2 Antworten
Was ich weiß ist, dass man im Jahr bis zu 8009€ steuerfrei verdienen kann. Müsste ja theoretisch so sein, denn in der Firma in der ich meinen Nebenjob habe, sind jede Menge recht gut verdienende Menschen, die den Job nur haben um mehr Geld zu bekommen (haha!)
Hi frismo512,
also der aktuelle Einkommensteuer-Grundfreibetrag beträgt 8.470 € ! Falls du abhängig beschäftigt sein solltest, dann hast du noch zusätzlich die Werbungskostenpauschale mit 1.000 € (der 450-Euro-Minijob zählt hierfür leider nicht!).
Ist der Verdienst eines 450€ Jobs on top steuerfrei?
Für dich steuerfrei nur, falls der Arb.geber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet! Seit dem 1.1.2015 ist der RV-Beitrag reduziert worden von vorher 3,9% auf aktuell 3,7%, wobei du jedoch einen Befreiungsantrag hierfür stellen kannst!
Habe ich Recht mit der Befürchtung, dass mir eine Kürzung meines BaFöG Satzes droht? Und wenn ja, wie hoch wird diese sein?
Fazit: Wer nur Arbeitslohn bezieht, kann 4.880 €/Bewilligungszeitraum brutto (ab 2011; vorher 4.800 €) verdienen, ohne dass das BAföG-Geld gemindert wird.
Wenn zusätzlich Zinsen eingenommen werden, oder mit einem Gewerbe Geld verdient wird, mindert sich die eben genannte Summe.
Nun habe ich vor einigen Wochen bei einem großen Automobilhersteller einen Ferienjob angefangen und werde dort ca. 5000€ brutto verdienen. Eigentlich mit dem Hintergrund, brutto sei wie netto...
Hi frismo512, die kurzfristige Beschäftigung, auch kurzfristiger Minijob (als Ferienjob) genannt, wurde zum 1.1.2015 von 2 auf 3 Monate Dauer im Kalenderjahr erhöht bzw. von bisher 50 auf 70 Arbeitstage im Jahr!
Vorab nochmal was Grundsätzliches zum Minijob: der 450-Euro-Minijob ist steuerfrei, falls der AG die 2% Pauschalsteuer entrichtet, jedoch nicht sozialversicherungsfrei!
Der kurzfristige Minijob (als Ferienjob auch kurzfristige Beschäftigung genannt) ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei! Also nichts mit brutto = gleich netto...
Du kannst jedoch im Folgejahr deine Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt abgeben und dir die zuviel bezaklte Lohnsteuer rückerstatten lassen!
Gruß siola
Infos zum Minijob findest du in der minijob-zentrale.de unter Minijobs im gewerblichen Bereich
bzw. in dem Link hier: www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/node.html;jsessionid=2FFD753B0B2BDAFB9C3F6247A643A414
Infos zum BAföG findest du z.B. in www.das-neue-bafoeg.de oder in klicktipps.de unter BAföG
Hi,
ja dein Kumpel hat Recht. Einkommen gibt es eine bestimmte Freigrenze. Alles über 4880€ (ab Oktober 2015 sind es 5400€) kürzen deinen Bafögbedarf, ggf. auf 0€. Was bei dir passieren würde. Überzahlungen müsstest du also zurückbezahlen.
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php
Außerdem habe ich noch die Idee, mein BaFöG für 1, 2 oder 3 Monate zu kündigen und neu zu beantragen um eine Kürzung zu umgehen. Wird dies funktionieren und lohnt es sich im Verhältnis zur Kürzung?
Wenn es so einfach wäre, dann bräuchte man ja keine Grenze machen, wenn diese so schnell umgangen werden könnte.
Nein, Bafög und das Einkommen wird auf die Dauer berechnet. Würdest du also jetzt Bafög zurückziehen, dann wird die Einkommensgrenze auf die Monate gekürzt. Wenn du dann also statt 12 Monate nur 9 Monate Bafög bekommst sind das trotzdem die 406€ monatlich bzw. dann für 9 Monate eben 3650€. Du kannst das also nicht umgehen.
Wieviel Kürzung du hättest kannst du mit dem "Bafög-Rechner" berechnen. Pauschal kann man sagen von 1€ über der Grenze, werden 95cent angerechnet.
Soweit ich weiß ist August für Schüler-Bafög (Schulbeginn) und Beginn Oktober für Studenten (Semester-Beginn). Das wäre auch mehr als logisch, da die Änderung zum 01.08 für Studenten nur extrem viel Bürokratie verursachen würde.
Gelten diese 5400 € Brutto Jahreseinkommen nicht für den Bewilligungszeitraum ab 01.08.2015 - 01.10.2016 ?
Habe ich heute nämlich erst im Netz gelesen.
Gruß isomatte