Fenster gesprungen, wer zahlt den Schaden?
Ich habe eben gesehen, dass ein Fenster in meiner Wohnung oben genau in der Mitte gesprungen ist. Einmal nach rechts und einmal senkrecht nach unten, fast bis nach ganz unten.
ich habe nichts gegen die Scheibe geworfen oder ähnliches, vermutlich ist das durch Hitze entstanden.
Wer er haftet in dem Fall??? Ich hab nichts getan.
2 Antworten
Deine Haftpflichtversicherung:
Als sogenannten thermischen Glasbruch bezeichnet man einen Sprung oder Randbruch in der Fensterscheibe, der durch Temperaturdifferenzen entstanden ist.Ursachen können z.B. Teilabdeckungen bei Sonneneinstrahlung, tiefer Glaseinstand oder Aufkleber sein.
Lässt du z.B. den Rolladen zur Hälfte runter, wird die Scheibe ungleichmäßig heiß und kann reissen.
Das weiß ich nicht, zumal das ja nicht sicher so gewesen ist.
Aber ich muss ja etwas angeben. Kann es sein, dass ich durch irgendeine Formulierung den Versicherungsschutz verwirke?
Schreib halt, es war ein heißer Tag, und als du das Fenster zudrücken wolltest, ist die Scheibe gesprungen.
Frage deinen Versicherungsagenten.
Er kann dir Auskunft geben.
Es ist eine Scheibe am Fenster, das man nicht einmal öffnen kann. Ich habe absolut gar nichts an diesem Fenster getan, es nicht berührt.
Wenn es noch nicht lange drin ist, kann auch der Fenstersetzer schuld sein.
Rede mit deinem Vermieter.
Die Fenster sind seit über 20 Jahren drin
Hast du sie abgedeckt, als es heiß war?
Ich habe Jalousien dran, ja.
Schreibe deiner Versicherung es so, wie es war und zur Info den Text dazu, den ich dir als erstes geschickt habe.
(Aus der Internet-Info)
Du hattest ja nicht ahnen können, dass dadurch ein Riss entstehen kann.
Nur wenn Glasbruch versichert ist.
Wenn die Wohnung dir gehört, du. Bist du Mieter, sprich deinen Vermieter an.
Und was schreib ich der Versicherung als Schadensmeldung? Da muss ich ausfüllen, was passiert ist. Ich weiß es ja aber nicht.