Fenster zu bruch gegangen bei Sturm?

6 Antworten

Es haftet grundsätzlich der Verursacher. Ob ihr das seid, weil ihr den Schaden schuldhaft verursacht habt, ist hier schwer einzuschätzen. Wäre durchaus möglich. Eure Privathaftpflicht hilft euch hier nicht weiter, Glasschäden sind bei Mietsachschäden ausgeschlossen. Wenn euer Vermieter also Schadensersatz verlangt müsst ihr entweder zahlen oder euch Argumente einfallen lassen warum ihr nicht haftet, zur Not auf eigene Kosten einen Anwalt einschalten.

Weitere Möglichkeiten:

  • Glasversicherung, sowohl eure eigene als auch die des Vermieters. Wäre die sauberste Lösung.
  • Gebäudeversicherung des Vermieters, wenn den "Durchzug" ein tatsächlicher Sturm verursacht hat (Windstärke 8 oder höher). Wohl unwahrscheinlich.

Dass mal ein Fenster knallt ist zwar immer möglich, aber ich denke dass hier der Mieter haftet. Für sowas würde ich meine Haftpflicht kontaktieren.

Falls du eine Hausratsversicherung mit Glasschadenversicherung hast, dann die auf jeden Fall

Der Wohnungsnutzer selbst oder dessen Glasversicherung!

Als Sturmschaden lässt sich das Ereignis sehr schwer verkaufen und in der privaten Haftpflichtversicherung sind Glasbruchschäden an gemietetem Wohnraum regelmässig ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

.... Dein Berater/Makler, wenn er vergessen hat Dir eine Glasversicherung zu verkaufen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du oder eventuell Deine Hausrats- oder Gebäudeversicherung.

Glasbruchversicherung wäre schon zutreffender... ;-))