Fehlzeiten in Ausbildung zur Kinderpflegerin

4 Antworten

Wenn Du noch in der Probezeit warst/bist kann sie eine Kündigung aussprechen. Der Grund KRANK wird ja wohl in der Kündigung nicht genannt sein.

Aus der Probezeit heraus ist aus diesem Grund keine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses möglich.

Du solltest Dich mit dem Ausbildungsträger in Verbindung setzen.


Kranktage mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind nicht nachzuarbeiten.

ich denke mal, dass es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer schulischen Ausbildung handelt?

in diesem Fall solltest Du Dich unbedingt mit Deiner Schule abstimmen & abklären, wie es mit einer neuen Praktikums-Stelle aussieht. Weil unter Umständen bestehst Du das erste Jahr nicht, wenn Du zuwenig Praxis-Stunden nachweisen kannst.

Im Prinzip nein, aber..... Wenn das häufige Kranksein auf die Ausbildung zurückzuführen ist, solltest Du dir Gedanken darüber machen. Wenn nicht, so ist unter Umständen Deine Prüfung gefährdet, weil Du zuviele Fehltage in der Ausbildung hast und Dir die Prüfungszulassung verwehrt werden kann.

Gedanken machen über was? es tut mir leid wenn ich so frage, verstehe nur nicht ganz. Das 1. Ausbildungsjahr ist quasi das Probe Jahr in der Schule. Und die Krankheiten kommen durch den Stress sowie andere Dinge.

@Jenny0078

""...sowie andere Dinge..."? Diese "anderen Dinge" solltest Du ggf. mal angehen bzw. sie wenn irgend möglich abstellen, wenn sie Dich in Deiner Lebensplanung inklusive Berufsausbildung behindern.

Den Umgang mit Stress kann man ggf. in einer Therapie lernen.

@Novos: und was hat das bitte mit einer Kündigungsmöglichkeit des AG zu tun?

Guck mal in Deinen Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag. Es kann schon sein, daß Du, wenn Du zu viel fehlst, das Ausbildungsziel nicht erreichst.