Gewerbe Ja oder nein? welche Art?

4 Antworten

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wir wollen Vogelvillen/Vogelhäuser Hobbymäßig bauen, diese auf eBay und im eig. Onlineshop verkaufen

Wenn du Gewinne erwartest, ist das kein Hobby, sondern ab der ersten Werbung schon als Gewerbe anzumelden.

welche Art von Gewerbe ist bei unserem vorhaben die beste lösung? Kleingewerbe?!?

Man kann kein Kleingewerbe anmelden, weil das sogenannte "Kleingewerbe" (richtig: Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG) keine Art von Gewerbe, sondern nur ein Steuererleichterungsverfahren ist.

Deine Frau müsste ein Gewerbe (Einzelunternehmen) wie z.B. "Handel mit Gartenzubehör (z.B. Vogelhäuschen)" anmelden.

nix mit großartigen Steuergeschichten

Eine Einkommensteuererklärung mit Einnahme-Überschuss-Rechnung muss jeder Gewerbetreibende mindestens abgeben.

auf was für kosten für Gewerbe usw. müssen wir uns einstellen?

Die Gewerbeanzeige kostet einmalig ca. 25-30 €.

Wie viel dürfen wir eig. einnehmen, sodass die Sozialleistungen (Hartz) weiter gezahlt werden ?

Wenn du einen Vollzeitjob hast, wieso bekommt deine Frau Hartz ? Ergänzende Leistung ? Dann müsste die doch für euch beide sein.... Wenn ihr ergänzendes ALG2 bekommt, wird das zusätzliche Einkommen natürlich angerechnet, weil der Freibetrag doch sicherlich schon bei deinem Einkommen angerechnet wird.

Es soll wie gesagt nur eine Art Hobby sein

Ihr wollt Gewinn machen, daher hat das nichts mit Hobby zu tun !

Die Idee ist m.E. wirklich gut! Allerdings im Verkauf eher im Bereich Saisongeschäft zu verorten.

Bei Hartz4 werden sämtliche Einnahmen berücksichtigt. Wie Du sicher Dein Einkommen alle sechs Monate offen legst, dann auch die aus Gewerbe. Ob von Deiner Frau oder von Dir ist dabei m.E. uninteressant.

So lange das Jobcenter noch einen Euro zahlen muss, ist auch die Krankenversicherung über den Status für Deine Frau sicher. Sonst werdet Ihr ein enormes Einnahme-Plus generieren müssen.

Die Einnahmen werden ja im Durchschnitt für sechs Monate gerechnet. Es gilt im Grundsatz das Zufluss- /Abflussprinzip.

Um diesen Vorgang auszuhebeln kann man Schritte unternehmen, die allerdings dazu führen massive Risiken gegenüber dem Jobcenter zu haben. Sicher wird es auf der Seite auch Ärger geben. Und Gewinne würden über lange Zeiträume nicht zum Konsum bereit stehen. Eine Risiko-Minimierung führt natürlich auch zu nicht unwesentlichen Investitionen. Wann die sich dann rechnen ist bei der kalkulierten Umsatzgröße schwer absehbar.

Der gerade Weg ist von Dir beschrieben und natürlich eine gewerbliche Tätigkeit. Das produzieren von "Tierbehausungen" hatte ich mal vorläufig zu prüfen. Der Stand war damals die Meisterfreiheit. Eine Genehmigungspflicht für eine Altgesellentätigkeit habe ich nicht ausmachen können. Das ist aber mit Vorsicht zu betrachten und man sollte sicherheitshalber mit der Handwerkskammer Kontakt aufnehmen.

Bei der Gewerbeanmeldung kann man das was man tun will sehr frei formulieren. Ist man dabei zu genau, dann kommt häufig das Problem, dass bei jeder neuen Idee eine Änderung der Anmeldung unternommen werden muss.

Um bei Deiner Idee zu bleiben: Meldest Du das für Vogel-Villen an und baust eine "Katzen-Höhle" ist das eigentlich schon eine neue Änderung. Kommt dann noch jemand wegen einer Hundehütte, dann wieder.

Steuerliche Probleme entstehen ganz oft erst bei der Gestaltung von Verträgen. Sei es ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis, da geht es schon los oder andere Vereinbarungen.

Bleibt alles beim Kleinen, dann wird lediglich von den Einnahmen des Jahres das Material und Versandkosten abgezogen. Werkzeug natürlich auch. Probleme mit dem Jobcenter entstehen dann, wenn man sich bestimmte Einnahmehöhen planen konnte und ein Kunde zu spät zahlt. Dann kann es natürlich durch die Anrechnung von Ausgaben in dem einen Halbjahr und dem Zusammenfall mit Einnahmen des folgenden Halbjahres zu ungewollten auswirkungen kommen.

Wird dabei dann der letzte Euro Hilfe zum Leben unnötig kommt zeitverzögert die Krankenkasse und will für die sechs Monate Beitrag haben.

Kann man dem Jobcenter gegenüber glaubhaft machen, dass Deine Frau ihren Lebensunterhalt selber bestreiten kann, dann wäre natürlich auch eine Förderung drin. Nach derzeitiger Lesart für bis zu zwei Jahre.

Damit würde bei einem Scheitern der Idee nur die Förderung nicht mehr so hoch sein. Allerdings bei Kunden von mir nicht unbeliebt, allerdings nicht mit dem Ziel des Scheiterns. Dann können die Meisten das auch selber.

Wünsche Euch viel Erfolg.

P.S. Die Sache mit dem Online-Shop könnt Ihr ganz pauschal vergessen. Darauf kann man zurück gehen, wenn man eine große Kundenliste hat. Dann wären allerdings aufwendige Marketingarbeiten an einer eigenen Seite notwendig. Sonst werdet Ihr nämlich nicht gefunden und habt eine von Millionen Internetbaustellen.

Kleingewerbe macht durchaus Sinn, da du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kannst, heisst du kannst deine Ware ohne MwSt und somit günstig anbieten.

Auch musst du an das Finanzamt keine großen Steuergeschichten liefern, die wollen eigentlich nur eine Einschätzung das du nicht über den erlaubten Umsatz (17.500€ im Jahr) der Kleinunternehmerregelung liegen wirst. Falls du einmal doch drüber kommst kannst du für das nächste Jahr die Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen.

Die Kosten sind recht überschaubar, die Gewerbesteuer fallen bei dir als Kleinunternehmer nicht an und von den IHK Kosten kann man sich freistellen lassen, sofern der Gewinn nicht über 25000€ beträgt.

Einzig allein bei der Krankenkasse kommt es darauf an ob du das Hauptberuflich machst, das würde ich allerdings direkt mit der ARGE klären ebenso den Freibetrag den man mit Hartz4 hat.

Super !!!

Vielen Dank für deine sehr Hilfreiche Antwort !

Ihr habt ja schon fachmännische Auskünfte erhalten. Es gibt ja auch noch andere shops ausser ebay, speziell für Selbstgemachtes. Siehe dawanda. Erkundigt Euch mal da, wie es bei deren shops abläuft, die haben bestimmt auch ganz viele Erfahrungen sammeln können.