Hamburger Modell bei Minijob möglich?

3 Antworten

Minijobs unterscheiden sich von "normalen" Arbeitsverträgen nur durch den geringen Umfang und die Steuer- und Sozialversicherungsregelungen. Du kannst also 2,5 Stunden reduziert arbeiten. Der Arbeitgeber muss nur zustimmen.

Dein Chef macht dabei ein gutes Geschäft, da er mangels "verwertbarer Arbeitsleistung" kein Gehalt an Dich zahlen muss. Du gilts weiterhin als krank und beziehst Krankengeld von der Krankenkasse. Daher kannst Du auch jederzeit erklären, dass du doch nicht weiterarbeitest wegen Überlastung, ebenso wie Du in die volle Beschäftigung als Gesunde wechseln kannst.

Die Wiedereingliederung bedeutet ja eigentlich, dass man offziell weiterhin krank geschrieben ist und eine Lohnersatzleistung (und kein Gehalt vom AG) bezieht. Der AG muss zustimmen, dass man stundenweise arbeitet um langsam wieder in den Job zu kommen. Also z. B. zwei Wochen 3 Stunden am Tag, dann zwei Wochen 4 Stunden am Tag, zwei Wochen 5 Stunden am Tag, usw. bis man wieder voll arbeiten kann und dann auch Gehalt bekommt.

Bei einem Minijob arbeitet man ja eigentlich eh nur paar Stunden die Woche. Wie soll man denn da langsam steigern?