Fehler in Arbeitnehmerveranlagung?

2 Antworten

Du hast 3 (bzw. 4) Möglichkeiten:

1. Dem Amt den Fehler per Brief/Mail oder Anruf mitteilen

2. Die neue Erklärung mit der Korrektur dem Finanzamt übermitteln, wurdest du noch nicht veranlagt wird die alte Erklärung verworfen.

3. Auf den Bescheid warten und Einspruch einlegen und den Fehler direkt erläutern damit eine Änderung durchgeführt werden kann. Hierfür reicht es kommentarlos eine neue Erklärung einzureichen

4. Du wartest ebenfalls auf den Bescheid und stellst Antrag auf Änderung der genannten Fehler.

Beim Einreichen einer Erklärung kann es passieren das der Finanzbeamte diesen nur wie einen Antrag wertet (Nr. 4) weil das Ganze für ihn meist leichter und schneller zu bearbeiten ist als ein Einspruch, besonders wenn die Unrichtigkeiten sehr offensichtlich ist.

Entweder teilst du das dem Finanzamt jetzt schon mit oder du wartest ab, bis der Steuerbescheid da ist und legst dann Einspruch ein.