Sprachreise des Kindes ist die steuerlich absetzbar

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Das ist eine "Auswärtige Unterbringung" im Rahmen der Berufsausbildung. Nach § 33a Abs. 2 Einkommensteuergesetz gibt es allerdings nur für volljährige Kinder einen Freibetrag von 924,00 € je Jahr. Dieser Freibetrag wird auch nur anteilig gewährt, wenn die auswärtige Unterbringung nicht im ganzen Jahr vorgelegen hatte. Für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr werden neben dem Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag keine weiteren Vergünstigungen für die Ausbildung der Kinder gewährt.