Steuererklärung: Wenn man einen Fehler macht, zählt das gleich als Betrug?

7 Antworten

Ach dem Finanzamt unterlauen Fehler mal zu Gunsten des teuerzahlers, mal zu Ungunsten. Wenn man ncht vorsäzlich falsche Angaben macht, hat man nichts zu befürchten. Ich habe mal folgenden Fall erlebt. Der Arbeitgeber hat jeden Monat seinen Mitarbeitern einen Fahrgeldzuschuss mit dem Gehalt überwiesen. 4 seiner Mitarbeiter haben ihre Kilometer zur Arbeitsstätte im Lohnsteurausgleich geltend gemacht, den Zuschuss vom Arbeitgeber jedoch nicht angegeben. Im Rahmen einer Betriebsprüfung hat sich der Beamte, denke rein zufällig, diesen Vorgang mit der Fahrgelderstattung näher angesehen. Im Amt hat er dann die Lohnsteuererklärungen überprüft und stellte dabei fest, dass 4 Leute den Fahrgeldzuschuss nicht angegeben haben. Es kam zur Anzeige und alle 4 wurden mit spürbaren Geldstrafen vom Gericht bestraft und galten fortan als vorbestraft. Das wäre ein Beispiel, was man nicht nachmachen sollte. Jeder der eine Einkommensteuererklärung abgibt, bestätigt unterschriftlich, dass er praktisch alle Gesetze kennt, was zur Folge hat, dass sich das Finanzamt immer darauf berufen kann. Unwissenheit schützt also vor Strafen nicht. Der Steuerzahler muss alles Gesetze kennen, wobei man dazu sagen muss, dass nicht einmal ein Finanzbeamter diese alle kennt. Das ist das absurde an der ganzen Sache. Deshalb immer ehrlich bleiben. Es gibt zwar schlechte Beispiele von Personen welche in der Öffentlichkeit stehen, aber diese sollten kein Vorbild sein. Die machen einen Deal mit der Staatsanwaltschaft weil sie genug Geld haben und leben dann weiter mit satten Pensionen im Ausland. Nur, den Otto Normalsteuerpflichtigen trifft die ganze Härte des Gesetzes, wenn man ihm Betrug nachweisen kann.

Wenn die Belege die fälschlicher Weise nicht vorlagen, diese bewusst unrichtig waren (für den Steuerpflichtigen man mehr Ausgaben hinzu gemogelt hat, fiktive Zahlen kreiert hat), dann liegt tatsächlich ein Betrug vor.

So verrechnet sich man, oder setzt bestimmte Dinge höher an, weil man in Unkenntnis war, z. B. bei Werbungskosten, du hast viel mehr an Fahrtstrecken angegeben, die zusätzlich entstanden sind, als tatsächlich vorhanden waren, oder hast dich hier und da mit den km- Sätzen vertan.... Lapalie, daher ergeht das meiste ja unter dem Vorbehalt der Nachprüfung sprich (wenn sich ein Hoheitsrecht, eine steuerliche Gesetzesgrundlage ändert, mal schwammig hier ausgedrückt) so kann zu ungunsten korrigiert werden, es kann aber auch mal zu gunsten des Steuerpflichtigen korrigiert werden.

Aber der Finanzverwaltungen unterliegen hier und da auch mal Unrichtigkeiten (in Form von offenbaren Unrichtigkeiten, Steuerpfl. freut sich Finanzamt hat falsch aufaddiert (trotz PC-Verarbeitung oder falsch abgezogen) fällt dir zu Hause sofort auf, dem Finanzbeamten aber nicht (Wenn es günstiger für einen ist, warum immer sofort bescheid sagen, entweder fällt dann mit Abschluss mit Festsetzung auf oder innerhalb kurzer Zeit danach ---> auch mal ganz schwammig hier ausgedrückt, um von Betrugsvorwürfen mal wegzukommen).

Es gibt Dinge die passieren nunmal, Unwissenheit beim Ansetzen sollte zwar nicht vor Strafe generell schützen aber hier können nunmal viele Fehler oder bissi höhere Ansätze aufgrund von Unkenntnis, Laienbild, oder mal schauen wieviel kann ich rauskitzeln, schnell passieren, man hat nicht alle Pauschbeträge, Wertansätze als Ottonormalbürger für eine Normale Steuererklärung mit ein paar Anlagen mehr immer gleich griffparat zur Hand...

Bei bestimmten Dingen bekommt man allein schon vorher Schreiben, wenn der Ansatz total falsch ist, dann kann sich der St-pfl. erklären, warum man bestimmtes zum Abzug bringen wollte, mehr heißt das nicht, meldet man sich nicht, läßt der Sachbearbeiter beim FA das aussen vor, dann hat man immer noch nach Erhalt des Bescheids Möglichkeit zu sagen, wollte ich trotzdem aber so haben. Ihr verstoßt da gerade gegen aktuelle Rechtsprechung oder man muss eben halt mehr zahlen (weil der Steuertarif dann ein ungünstiger ist).

Bist du fast reinen Gewissens, kannst du bewusste Manipulation im Groben ausschließen "Shit happens" ist aber nicht schlimm...

Ich würde sagen, das kommt auf den Fall an. Wenn denen klar ist, dass das ein Versehen war, wird wohl nicht allzu viel passieren.

Falls du etwas Falsches angegeben hast, z. B. ein Einkommen verschwiegen hast, dann kannst du das ganz einfach nachmelden. Wenn du das machst, bevor die vom FA draufkommen, bekommst du keine Strafe.

Wenn Du die Berichtigung noch vor dem Erhalt des Bescheides dem Finanzamt mit der entspr. Entschuldigung einreichst, passiert Dir gar nichts.

Bei unserer Gesetzeslage ist alles Auslegungssache...Kannst Pech haben,aber auch Glück...