Muss ich wirklich nachzahlen, unverständliches Berechnungsblatt?

2 Antworten

Nein, du musst nichts nachzahlen.

Das Minus bedeutet hier genau das: du musst die Steuer nicht nicht zahlen, sondern bekommst sie (zurück).

Zudem ist es in Österreich so, dass du - solange du keine Verpflichtung hast, die Veranlagung zu machen (etwa bei 2 gleichzeitigen Arbeitgebern) - dann kannst du die Veranlagung eieder zurückziehen, wenn du nachzahlen müsstest.

FlyingPuma 
Fragesteller
 06.03.2022, 22:58

Ich war 4 Tage bei 2 verschiedenen Arbeitgebern angemeldet, weil mich der vorige nicht direkt am letzten Arbeitstag abgemeldet hat. Macht das was?

gfntom  06.03.2022, 23:05
@FlyingPuma

Nein.

Es kann zwar sein, dass du eine Pflicht zur Veranlagung hast, aber das ist ja egal, weil du ja eine Gutschrift erhältst.

Bis 11.000 € im Jahr zahlt man gar keine Steuer, auch deswegen muss es eine Gutschrift sein.

Es müsste auch aus dem Berechnungsblatt hervorgehen, dass die (durch die Veranlagung) festgestellte Steuer niedriger ist als das, was die Arbeitgeber für dich schon abgeführt haben

gfntom  06.03.2022, 23:09
@FlyingPuma

Ok, jetzt habe ich nochmal nachgesehen: bei mir steht die Gutschrift doch positiv auf dem Berechnungsblatt.

Andererseits glaubte ich mich zu erinnern, dass im Falle einer Nachzahlung dort eben "Nachzahlung" steht, und nicht "Guthaben"

Dort steht doch 'Gutschrift'. Was ist daran nicht zu verstehen?