Familienunternehmen und ALG 1?

2 Antworten

Anspruch auf ALG I besteht bei Arbeitslosigkeit, so weit die Anwartschaftszeiten erfüllt sind.

Anspruch auf ALG II besteht nur bei Bedürftigkeit.

joergi44 
Fragesteller
 27.11.2017, 20:35

Danke für Deine Antwort, da ich sehr lange im Unternehmen angestellt bin, habe ich auch die Anwartschaftszeit erfüllt. Mir stehen quasi 12 Monate zu die ich ja gar nicht ausnutzen werde. Ich weiß nur nicht ob ich das dem Amt so sagen kann, da ich ja wieder eingestellt werde.

isomatte  28.11.2017, 06:31
@joergi44

Sicher kannst du das so sagen und wenn deine Arbeitslosigkeit nur von kurzer Dauer ist gibt es da auch keine Probleme !

Es wäre hier schon hilfreich wenn du schon einen ungefähren Zeitpunkt nennen könntest,wenn es länger dauern würde,bevor du wieder eingestellt wirst,könnte es passieren das man dir irgendeine sinnlose Maßnahme aufs Auge drückt.

Wenn du an deiner Kündigung keine Schuld trägst,die Anwartschaftszeiten nach dem SGB - lll erfüllt hast,dann bekommst du auch ALG - 1 gezahlt !

Du musst also dann innerhalb von 2 Jahren min. 1 Jahr ( 360 Tage ) eine Versicherungspflicht nachweisen können,es müssen also Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein.

Ist das nicht der Fall,stünde dir bei Bedürftigkeit max. nur ALG - 2 vom Jobcenter zu.

joergi44 
Fragesteller
 28.11.2017, 09:15

Ich habe keine Schuld an meiner Kündigung, da ich auch in kurzer Zeit wieder angestellt werde in unserem Unternehmen. Meine Frage ist doch einfach nur ob ich das dem Amt so sagen kann.