Kann ich für den Januar noch rückwirkend harz 4 beantragen bei einer ALG 1 Sperre?

6 Antworten

Ja, du kannst!

§ 28 SGB X Wiederholte Antragstellung:

"Hat ein Leistungsberechtigter von der Stellung eines Antrages auf eine Sozialleistung abgesehen, weil ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht worden ist, und wird diese Leistung versagt oder ist zu erstatten, wirkt der nunmehr nachgeholte Antrag bis zu einem Jahr zurück, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Monats gestellt ist, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist.

Satz 1 gilt auch dann, wenn der rechtzeitige Antrag auf eine andere Leistung aus Unkenntnis über deren Anspruchsvoraussetzung unterlassen wurde und die zweite Leistung gegenüber der ersten Leistung, wenn diese erbracht worden wäre, nachrangig gewesen wäre."


§ 40 SGB II Anwendung von Verfahrensvorschriften

"(5) § 28 des Zehnten Buches gilt mit der Maßgabe, dass der Antrag unverzüglich nach Ablauf des Monats, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist, nachzuholen ist."

Du hast beim ALG II aber keine sechs Monate Zeit nach der Ablehnung des ALG I, sondern musst den Antrag spätestens stellen, wenn der Monat der Verhängung der Sperre bzw. die danach folgende einmonatige Widerspruchsfrist abgelaufen ist.

Die Idee hinter § 28 SGB 10 ist, dass der geschützt wird, der darauf vertraut hatte, Leistung 1 zu bekommen, und deshalb auf einen Antrag auf Leistung 2 verzichtet hat.

Das ALG II verringert sich aber um ca. 120,- je Monat während der Sperrzeit, und der Rest ist später zurückzuerstatten.

Gruß aus Berlin, Gerd

Also kann ich es doch beantragte? Hab ne sperre wegen Diebstahl. Seit dem 1.2. habe ich wieder ein job. Aber für Januar habe ich nichts

@21Danny12

Während einer Sperrzeit des ALG I kann man ALG II erhalten. Das wird aber gemindert für drei Monate um je ca. 120,-, und der ausgezahlte Rest kann zurückgefordert werden:

SGB II § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten -
"(1) Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch an sich oder an Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat, ist zum Ersatz der deswegen gezahlten Leistungen verpflichtet. Der Ersatzanspruch umfasst auch die geleisteten Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Von der Geltendmachung des Ersatzanspruchs ist abzusehen, soweit sie eine Härte bedeuten würde."

Daher hast du nichts von dem ALG II, das dir im Grunde zusteht: Sobald du genug verdienst, musst du es zurückerstatten!

Aber du hast einen Anspruch auf ALG II - auch wenn du den Termin verpasst hast, weil du geglaubt hast, dass du ALG I erhalten würdest.

Gruß aus Berlin, Gerd

nein du kannst es nicht beantragen, da du nur im laufenden monat beantragen kannst. dein anspruch für januar ist also bereits vorbei. du kannst aber dato für den monat februar beantragen bis du wieder lohn erhältst. unter umständen auf darlehen und mit einer sanktion von 30%.

Beantragen kannst du immer ob der bescheid bewilligt wird ist da eher zweifelhaft.

der Sperrgrund koennte bei Hartz4 auch gelten


(zumindest in aller Regel so)

nein wennd u im alg1 eine sperre hast, dann musst du alg2 beantragen, bekommst dann aufgrund der sperre eine sanktion von 30%.

Wieso schreiben manche Kommentare hier rein wenn sie es nicht 100 % wissen? Finde ich total bescheurt auf Vermutungen was zu schreiben das bringt einem ja dann auch nicht weiter im Gegenteil...