Sperrzeit ohne Grund ALG 1?

4 Antworten

ich würde einen widerspruch einlegen - ohne begründung kann das nach meiner meinung kein gültiger bescheid sein. unabhängig davon, was am telefon gesagt wurde.

PS: ich sehe gerade, da da was von "klärung" steht --> ich würde das so interpretieren, dass es keine sperre ist, sondern dass die kein geld ausgeben wollen, ohne dass sie den anspruch geklärt haben.

bei einer sperre bekäme man nichts. da muß dann aber auch das wort "sperre" auftauchen. bei einem anspruch, der noch geklärt wird ohne dass von "sperre" geredet wird, müßte man eine nachzahlung bekommen, wenn sich der anspruch erwiesen hat.

Eine Sperrzeit von 12 Wochen kann es nur dann geben, wenn Du deine Kündigung selber zu verantworten hast bzw.ohne wichtigen Grund selber kündigen würdest.

Dann hat der Arbeitgeber sicher etwas negatives in deine Arbeitsbescheinigung geschrieben.

Wenn Du dir also keiner Schuld bewusst bist, dann solltest Du umgehend einen schriftlichen Widerspruch einlegen.

Jasmin907 
Fragesteller
 12.08.2021, 19:29

Ich habe nicht selbst gekündigt, wurde entlassen.

Mir wurde am Telefon gesagt, dass der Grund der Kündigung vom Arbeitgeber gar nicht ausgefüllt wurde.

isomatte  12.08.2021, 19:39
@Jasmin907

Selbst wenn der fehlt, begründet das keine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, dann wird er aufgefordert das ggf.nachzuholen.

Die telefonische Auskunft ist rechtlich ohne Bedeutung.

Wenn Du die Sperrzeit für unbegründet hältst, dann lege papierschriftlich Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid ein.

Falls Du dabei Unterstützung brauchst, wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative vor Ort oder an einen Fachanwalt für Sozialrecht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

hellsehen kann hier keiner, aber du solltest dir einen anwalt nehmen. da du als arbeitsloser anspruch auf prozeßkostenhilfe hast, kostet dich das nichts.