Sperrzeit ohne Grund ALG 1?
Hallo, heute habe ich den Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt für ALG 1 bekommen. Dort stand plötzlich eine Sperrzeit von 3 Monaten drin, ohne Begründung. Habe dann beim Arbeitsamt angerufen und mich nach dem Grund erkundigt. Die Dame sagte mir, dass mein ehemaliger Arbeitgeber wohl bei der Arbeitsbescheinigung vergessen hat, etwas auszufüllen und diese nochmal zugeschickt bekommen hat. Habe darauf hin gefragt, warum ich dafür mit einer Sperre bestraft werde. Jedoch konnte mir die Mitarbeiterin darauf keine Antwort geben und wiederholt nur immer wieder, dass der Arbeitgeber den Bescheid erneut ausfüllen muss.
Weiß von euch jemand, ob das ein Grund ist, mir einfach so eine Sperre zu erteilen?
Für den Zeitraum der nächsten 3 Monate steht dort nur "befindet sich aktuell noch in der Klärung, daher wurde der Anspruch für drei Monate gemindert, 0,00€"
4 Antworten
ich würde einen widerspruch einlegen - ohne begründung kann das nach meiner meinung kein gültiger bescheid sein. unabhängig davon, was am telefon gesagt wurde.
PS: ich sehe gerade, da da was von "klärung" steht --> ich würde das so interpretieren, dass es keine sperre ist, sondern dass die kein geld ausgeben wollen, ohne dass sie den anspruch geklärt haben.
bei einer sperre bekäme man nichts. da muß dann aber auch das wort "sperre" auftauchen. bei einem anspruch, der noch geklärt wird ohne dass von "sperre" geredet wird, müßte man eine nachzahlung bekommen, wenn sich der anspruch erwiesen hat.
Eine Sperrzeit von 12 Wochen kann es nur dann geben, wenn Du deine Kündigung selber zu verantworten hast bzw.ohne wichtigen Grund selber kündigen würdest.
Dann hat der Arbeitgeber sicher etwas negatives in deine Arbeitsbescheinigung geschrieben.
Wenn Du dir also keiner Schuld bewusst bist, dann solltest Du umgehend einen schriftlichen Widerspruch einlegen.
Selbst wenn der fehlt, begründet das keine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, dann wird er aufgefordert das ggf.nachzuholen.
Die telefonische Auskunft ist rechtlich ohne Bedeutung.
Wenn Du die Sperrzeit für unbegründet hältst, dann lege papierschriftlich Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid ein.
Falls Du dabei Unterstützung brauchst, wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative vor Ort oder an einen Fachanwalt für Sozialrecht:
hellsehen kann hier keiner, aber du solltest dir einen anwalt nehmen. da du als arbeitsloser anspruch auf prozeßkostenhilfe hast, kostet dich das nichts.
Ich habe nicht selbst gekündigt, wurde entlassen.
Mir wurde am Telefon gesagt, dass der Grund der Kündigung vom Arbeitgeber gar nicht ausgefüllt wurde.