ALG I - Habe ich Anspruch auf Einrichtungsgeld?
Ich bin zwar in einem Arbeitsverhältnis aber mein Krankengeldanspruch ist abgelaufen, daher musste ich ALG I beantragen. Habe ich damit Anspruch auf die Auszahlung von Einrichtungsgeld? (Meistens für Leute, die das erste mal umziehen)
Wie hoch ist das ungefähr? Darf ich mir davon wirklich NUR Möbel kaufen? Muss ich das nachweisen?
(Ich wohne im Ruhrgebiet)
4 Antworten
Die Antwort bezüglich ALG I von GoaSkin ist absolut falsch!
Nach Ablauf von Krankengeld (78Wochen) muss man ALG I beantragen,wenn man die Anwartschaftszeit nicht erfüllt hat ALG II beantragen!
Ob Du bei ALG I Anspruch auf Einrichtungsgeld hast,frage den Sachbearbeiter.
Vielleicht kannst Du wie die Hartz IV-Empfänger einen Überbrückungskredit beantragen.
Wie hoch ist das ungefähr?
Wenn,dann sind es immer Einzelfallentscheidungen!
Hätte mich auch gewundert, ehrlich gesagt.
Das ALG wurde anderthalb Jahre bezogen
Wenn dein Krankengeld abgelaufen ist, bekommst du kein ALG1. Im Gegenteil: Wer einen Anspruch auf ALG1 hat und zu lange krankgeschrieben ist, bekommt Krankengeld statt ALG1.
Ist das Krankengeld abgelaufen, bekommt man Sozialhilfe (SGB12-Leistung). Auf diese Leistung kann man wie beim ALG2/Hartz IV auch einen Erstausstattungsbonus erhalten. Aber nicht immer. Das muss man beantragen und kann genehmigt oder auch abgelehnt werden. Dies aber unabhängig davon ob man langzeitarbeitslos ist oder aufgrund einer zu langen Krankheit die Leistung erhält.
Da macht ein Fallmanager eine Bedarfsanalyse und genehmigt Geld für alles, was in seinen Augen gebraucht wird. Manchmal hat er aber die Auffassung, jemand braucht garnichts. Bei uns im Landkreis wird z.B. die Ansicht vertreten, dass eine alleinstehende Person keine Waschmaschine benötigt.
Also das Arbeitsamt hat mir gesagt dass ich ALG 1 beantragen müsste
Die Antwort bezüglich ALG I von GoaSkin ist absolut falsch!
Ich wurde auch mal ausgesteuert und bezog dann ALG I.
Ja, man darf davon nur Moebel kaufen, deshalb auch der Name EINRICHTUNGSgeld. Und, wenn du schon laenger in einer eigenen Wohnung wohnst, wird dir, wenn ueberhaupt, nur ein Teil dieses Geldes zustehen, zB. fuer die Reparatur einer Waschmaschine. Aber normalerweise steht dir nichts zu, da du ja schon in einer moeblierten Wohnung wohnst (nehme ich an).
Nein, du hast keinen Anspruch.
Ehm? Ich musste nen Antrag zu ALG 1 ausfüllen?!