ALG I - Habe ich Anspruch auf Einrichtungsgeld?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Antwort bezüglich ALG I von GoaSkin ist absolut falsch!

Nach Ablauf von Krankengeld (78Wochen) muss man ALG I beantragen,wenn man die Anwartschaftszeit nicht erfüllt hat ALG II beantragen!

Ob Du bei ALG I Anspruch auf Einrichtungsgeld hast,frage den Sachbearbeiter.

Vielleicht kannst Du wie die Hartz IV-Empfänger einen Überbrückungskredit beantragen.

Wie hoch ist das ungefähr?

Wenn,dann sind es immer Einzelfallentscheidungen!

ba009 
Fragesteller
 23.01.2012, 23:15

Hätte mich auch gewundert, ehrlich gesagt.

Das ALG wurde anderthalb Jahre bezogen

Wenn dein Krankengeld abgelaufen ist, bekommst du kein ALG1. Im Gegenteil: Wer einen Anspruch auf ALG1 hat und zu lange krankgeschrieben ist, bekommt Krankengeld statt ALG1.

Ist das Krankengeld abgelaufen, bekommt man Sozialhilfe (SGB12-Leistung). Auf diese Leistung kann man wie beim ALG2/Hartz IV auch einen Erstausstattungsbonus erhalten. Aber nicht immer. Das muss man beantragen und kann genehmigt oder auch abgelehnt werden. Dies aber unabhängig davon ob man langzeitarbeitslos ist oder aufgrund einer zu langen Krankheit die Leistung erhält.

Da macht ein Fallmanager eine Bedarfsanalyse und genehmigt Geld für alles, was in seinen Augen gebraucht wird. Manchmal hat er aber die Auffassung, jemand braucht garnichts. Bei uns im Landkreis wird z.B. die Ansicht vertreten, dass eine alleinstehende Person keine Waschmaschine benötigt.

ba009 
Fragesteller
 23.01.2012, 22:42

Ehm? Ich musste nen Antrag zu ALG 1 ausfüllen?!

ba009 
Fragesteller
 23.01.2012, 22:47
@ba009

Also das Arbeitsamt hat mir gesagt dass ich ALG 1 beantragen müsste

johnnymcmuff  23.01.2012, 22:59

Die Antwort bezüglich ALG I von GoaSkin ist absolut falsch!

Ich wurde auch mal ausgesteuert und bezog dann ALG I.

Ja, man darf davon nur Moebel kaufen, deshalb auch der Name EINRICHTUNGSgeld. Und, wenn du schon laenger in einer eigenen Wohnung wohnst, wird dir, wenn ueberhaupt, nur ein Teil dieses Geldes zustehen, zB. fuer die Reparatur einer Waschmaschine. Aber normalerweise steht dir nichts zu, da du ja schon in einer moeblierten Wohnung wohnst (nehme ich an).

Nein, du hast keinen Anspruch.