sperrzeit und bewilligung von arbeitslosengelt aufgehoben

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Leider Beides... welche Paragraphen sind denn in der Rechtsbelehrung angegeben?

Du bist verpflichtet grundsätzlich alle Tatsachen anzugeben die die Bewilligung von ALG I beeinflussen können. ALG II brauchst du dann auch nicht beantragen - rückwirkend gibt es das eh nicht - denn eine Sperre von Leistungsbezug wirkt dort weiter. Du musst nun am neuen Wohnort die Leistung erneut beantragen auf der AfA...

kimhoerhold 
Fragesteller
 21.05.2012, 08:59

§159 sgb III / §159abs.4 nr.1 sgb III
entscheidung beruht auf §§159,148 drittes sozialgesetzbuch(sgbIII) §48 abs 1 satz 2 nr 4 sgb X

stelari  21.05.2012, 10:18
@kimhoerhold

Öhm - hast du eine Maßnahme nicht angenommen oder gar abgebrochen? oder verschweigst du was - denn:

(4) Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsablehnung, bei Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme oder bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme beträgt

  1. im Fall des erstmaligen versicherungswidrigen Verhaltens dieser Art drei Wochen

Ich denke, dass hier doch wohl eher Abs 6 anzuwenden wäre mit einer Woche - denn:

(6) Die Dauer einer Sperrzeit bei Meldeversäumnis oder bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung beträgt eine Woche.

Ob das nun die komplette Aufhebung des Verwaltungsaktes nach § 49 SGB X begründet wage ich doch sehr zu bezweifeln - hier würde sich ein Überprüfungsantrag oder ein Widerspruch durchaus lohnen

kimhoerhold 
Fragesteller
 21.05.2012, 11:07
@stelari

das mit der maßnahme ist wohl war ich hab von vornherein zu meiner ehemaligen vermittlerin gesagt das ich mich auf jedenfall ummelden werde nach berlin bloß hatte die mir so ne maßnahme draufgedrückt die vom 17-27 oder so ging da war ich aber schon in berlin und hatte nur auf meinen personalausweis gewartet das ich meinen wohnsitz ändern und mich beim arbeitsamt melden darf da diese ja so einen schönen aufstand machen wenn der perso mal 3 tage abgelaufen ist und sie kein blatt papier entgegen nehmen

stelari  22.05.2012, 10:04
@kimhoerhold

Tja, dann ist der Drops ja gelutscht... schlicht die A-Karte gezogen! aus der Nummer kommst du nicht raus und am neuen Wohnort droht eine erneute Sperre von vorne herein ...

Ich bin mir nicht sicher, ob das Alg 1 komplett aufgehoben werden kann, bloß weil man nicht gemeldet hat, dass man umgezogen ist. Das Amt entscheidet eben nicht gerne zugunsten des Bürgers. Warum auch immer.

Wenn Du darum kämpfen willst:

  1. Widerspruch schreiben (Muster gibts im Netz)

  2. Zum Sozialgericht gehen und Antrag auf einstweilige Anordnung stellen (Muster als Hilfe gibts im Netz). Mit Bitte um schnelle Entscheidung. (Abgeben bei der Antragsstelle)

Eine einstweilige Anordnung ist wie eine verkürzte Klage. Der Richter gibt einen Beschluss heraus mit dem er eine Sperrzeit im besten Falle aufheben kann oder anordnen kann, dass Du den vollen Satz ausgezahlt bekommst.

Trotzdem, um auf Nummer sicher zu gehen, wäre es gut, wenn Du Alg II zeitgleich beantragen würdest. Dazu brauchst Du den Ablehnungsbescheid von Alg I.

Viel Glück und Nerven!

Steht doch da: Sperrzeit vom 11. April bis 1. Mai. Was ist daran nicht zu verstehen?

Hast du dich inzwischen beim Amt gemeldet? Deine neue Adresse angegeben? Schließlich ist der 1. Mai auch schon verstrichen und du solltest schon wieder Geld bekommen haben, wenn du alles richtig gemacht hast. Wenn du dich nicht gemeldet hast, kann es gut auch eine Verlängerung der Sperre geben.

kimhoerhold 
Fragesteller
 21.05.2012, 02:27

das alte amt hat den brief erst am 14 mai los geschickt und ja hab mich schon beim neuen amt gemeldet

ja, beides,

ertesn wegen nicht Abmeldung oder so.

dann weil du keinen neuen antrug gestellt hast. denk ich mal.

geh hin und beantrage Hilfe oder Vorschuss. bis dein neuer antrug genehmigt ist.

kimhoerhold 
Fragesteller
 21.05.2012, 02:23

hab mich beim neuen arbeitsamt gemeldet un die haben gesagt das die meine akten einfordern aber von abmelden haben die nichts gesagt

Moin!

also die 3 Wochen vom 11.04 - 01.05 hattest du noch Anspruch aber hast durch irgendeine Nichterfüllung, hier eine Sperre bekommen. Kein Geld für den Zeitraum.

Zudem ist jede weitere Zahlung (auch nach der Sperrzeit) aufgehoben worden, da du scheinbar vergessen hast zu melden, dass du umziehst / umgezogen bist.

Die Jobcenter sind soweit ich weiss stets lokal, also die Stadt in der man aktuell lebt, zahlt für dich. Hättest Du einen Umzug gemeldet, hätte die das für dich geregelt mit dem JObcenter aus der Stadt wo du jetzt wohnst. Solltest Du noch immer in der selben Stadt wohnen, hast du wohl ne Klausel in dem 300 Seiten langen Mist übersehen, in der das stand, dass du auch das melden musst....

Also wenn du umgezogen bist, melde dich so schnell wie möglich im jobcenter deiner stadt und beantrage alg neu! Wenn nicht klär das, dass du es vergessen hast, vll. bleibts dann bei den 3 wochen sperre und geht danach weiter.

ich habe mit denen leider zurzeit auch zu tun - ich wurde noch nie so schlecht behandelt wie dort... und so schlecht beraten. is ja verständlich bei sovielen asis die sie dort auch vor ort haben aber da kann ich echt nur den kopf schütteln, was da läuft. die leute am epfang machen mir alle selbst den eindruck aus langer zeit hartz4 nun dort beschäftigung gefunden zu haben, lachhaft.

Ich wünsch dir aufjedenfall viel glück und erfolg...

mfg,

dingba  21.05.2012, 02:38

Bei Alg I ist die Agentur für Arbeit zuständig. Nicht das JobCenter.

kimhoerhold 
Fragesteller
 21.05.2012, 02:44

ich war schon beim neuen arbeitsamt die hat dann paar daten aufgenommen aber weis nich mehr ob ich de kontonummer angeben musste die nette dame wollte dann meine akten vom alten amt einfordern ich werd wohl morgen doch mal hingehen un fragen was phase ist