Saisonarbeit Arbeitslosengeld 1

1 Antwort

einen neuen Anspruch erweibt man sich nur durch 12 monatige versicherungspflichtige Tätigkeit ... d.h. der Anspruch wäre durch die Zeiten der Beschäftigungslosigkeit irgendwann aufgebraucht und es müsste ein neuer Anpruch erworben werden, was aber durch die Saisonbeschäftigung nicht möglcih ist ...

also bleibt nach Verbrauch des Alg1 Anpruchs nur Alg2