Falsche Steuerklasse - was tun

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Sie muss eine Einkommenssteuererklärung machen, dann bekommt sie auch ihr Geld zurück. Auf jeden Fall sollte sie jetzt noch aufs Amt und Ihre Lohnsteuerkarte ändern lassen. Für das Jahr 2010 muss sie sich mit der Steuererklärung beeilen, denn diese kann sie nur noch bis 31.12.2011 abgeben.

phsss  24.11.2011, 12:14

Die Verjährungsfristen liegen bei 4 Jahren! Also kann sie die Erklärung auch noch in 2 Jahren abgeben... Was sie nicht von Verspätungszuschläge rettet und etwaiger Verzinsung!

Ansonsten hast du vollkommen recht!

das kann man immer durch den Lohnsteuerjahresausgleich, auch rückwirkend, dort gibt man die richtige Steuerklasse an und danach wird die Steuerschuld dauch berechnet. Alle Steuerbescheide sind übrigens vorläufig, so dass man auch nachträglich noch Änderungen geltend machen kann

Steht ihr denn LSt-Kl. 2 überhaupt noch zu? Das ist nur dann der Fall, wenn Deine Mutter Alleinerziehende ist und Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat (siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24b.html ). Ist das nicht der Fall, wird von Amts wegen auf LSt-Kl. 1 umgestellt.
Sollte sie allerdings z.B. versehentlich (AG-Wechsel o.ä.) als Klasse 1 veranlagt worden sein, muss sie nur den LSt-Jahresausgleich bzw. die ESt-Erklärung für 2010 abgeben mit dem Hinweis auf Richtigstellung.