Welchen Sinn macht der Steuerklassenwechsel, wenn man am Ende sowieso entweder Geld zurück bekommt, oder nachzahlen muss (wenn man Steuererklärung abgibt)?

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Genau so ist es. Verheiratete können das Splitting nutzen. Und mit der Steuerklassenwahl kann man einfach entscheiden, ob man lieber monatlich etwas mehr Geld hat mit dem Risiko der Nachzahlung oder ob man lieber monatlich weniger hat, aber am Ende auf eine satte Rückzahlung hoffen kann. 

Wenn ein Partner deutlich weniger verdient, hat man mit 3/5 dann halt einfach mehr Geld zur Verfügung. 

Die Steuer bleibt am Ende gleich, die man zahlen musste. 

Genau so ist es.

Ehegatten haben dann einen Steuervorteil gegenüber nicht verheirateten Paaren, wenn sie stark unterschiedliche Einkommen haben.

Dies ist dem Ehegattensplitting geschuldet, wodurch Ehepartner stets so veranlagt werden, als hätte jeder die Hälfte des gemeinsamen Einkommens erzielt.

Es entsteht ein Effekt des zinslosen Darlehens durch die Wahl der Steuerklasse. Bei III/V gibt der Staat euch eins und in IV/IV ihr mitunter dem Staat.

Es geht um die monatliche Steuerbelastung. So hat man einfach jeden Monat etwas mehr Geld und die Rückzahlung am Ende wird kleiner.

genau so ist es.

Die Wahl der Steuerklasse dient nur dazu eine einigermaßen gerechte Steuerlast bei der Gehaltszahlung zu berücksichtigen, sie sagt aber rein garnichts über die tatsächliche Steuerlast aus. Um das zu verdeutlichen nehme ich gern das Beispiel eines Selbstständigen, der seine (nach Schätzung und Vorjahresvergleich) Steuern vorraus zahlen muss. Es wird dazu ein fiktives Jahreseinkommen zugrunde gelegt und die Einkommensteuer auf diese Weise festgegt. Nach Jahresende wird dann der genaue Betrag des zu versteuernden Einkommen errechnet und zuviel gezahlte EkSt. erstattet, zuwenig gezahlte EkSt werden nachberechnet.
Nichts anderes wird bei der Wahl der Steuerklassen gemacht....
StKl I = einzelnes Einkommen, Gehalt mal 12 Steuersatz der Grundtabelle
StKl III = wird als einzelnes Einkommen behandelt, Gehalt mal 12, Steuersatz der Splittingtabelle für Verheiratete
StKl IV = zwei Einkommen, Gehälter mal 12, Steuersatz der Grundtabelle für beide Ehepartner, die Berechnung der tatsächlichen Einkommen erfolgt als Gesamtbetrag nach Splittingtabelle (gemeinsame Veranlagung) mit Günstigerpfrüfung beider Einkommen getrennt nach Grundtabelle (getrennte Veranlagung)
StKl V = zweites Einkommen mal 12, bei dem bereits die Steuervorteile der gemeinsamen Veranlagung beim Ehepartner in StKl III zugrunde gelegt wurden. Die Berechnung der tatsächlichen Einkommen erfolgt als Gesamtbetrag nach Splittingtabelle (gemeinsame Veranlagung) mit Günstigerpfrüfung beider Einkommen getrennt nach Grundtabelle (getrennte Veranlagung)

Die Grundtabelle ist der eigentlich festgelgte Steuersatz, die Splittingtabelle unterscheidet sich von der Grundtabelle nur dadurch das ein doppelt so hohes Steuerfreies Gehlat verdient werden darf, und das die Einkommensgrenzen genau doppelt so hoch sind wie in der Grundtabelle da sie für zwei Personen gilt.  Bedeutet im Umkehrschluss, das die summe beider Einkommen in der Splittingtabelle den gleichen Steuersatz haben, wie die Summe beider Einkommen geteilt durch 2 nach Grundtabelle.

Welcher Steuerklassenwechsel? Wenn du deswegen zuerst mal mehr Geld raus bekommst (das du bei der Steuererklärung wieder nachzahlen musst), besteht der einzige Sinn darin, dass man erst mal mehr Geld zur Verfügung hat. Ansonsten musst du schon konkreter werden, wovon du sprichst.