Beim ALG I Antrag falsche Steuerklasse angegeben. Was nun?

4 Antworten

Du brauchst eine Bescheinigung des Finanzamtes über die aktuelle Steuerklasse; die Arbeitsagentur nimmt nicht am automatischen ELSTAM-Verfahren (wie Arbeitgeber) teil - man verläßt sich auf die Angaben des Antragstellers - hier müsste allerdings dann auch in der Arbeitsbescheinigung die Steuerklasse 6 eingetragen sein - denn nur bei Abweichungen zwischen Antrag und Arbeitsbescheinigung soll die Arbeitsagentur nachhaken.

Die Steuerklasse hat Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes; bei Steuerklasse 6 hast Du das geringste Arbeitslosengeld, weil fiktive Steuerabzüge vom Leistungsentgelt abgezogen werden.

Bei 2.000 € Brutto sind das rd. 200 € weniger ALG-I-Auszahlung als bei Steuerklasse 1.

Steuerklasse VI hast du nur bei einem zweiten Arbeitsverhältnis oder wenn du dem Arbeitgeber die Lohnsteuermerkmale nicht mitgeteilt hast. Bei der Arbeitsagentur musst da das nur korrigieren lassen. Ob sich dadurch die Berechnung ändert, wirst du sehen.

Das Finanzamt darf man auch anrufen, musste ich letztens auch machen... Da erfährst du in welcher du gemeldet bist. Falls du sie ändern musst, gibt's als pdf zum Download

Hi Du musst einfach bei dem callcenter anrufen und das umändern müsste ohne Probleme gehn