Falsche Steuerklasse - wann kommt die Rückzahlung?

3 Antworten

Wenn dem Arbeitgeber die vom Finanzamt bestätigte Veränderung vorliegt, kann er sogar rückwirkend einen "Monatslohnsteuerausgleich" machen. - 

Generell wirst du bei nicht fristgerechter Vorlage deiner Bescheinigung bei deinem Arbeitgeber in der "teuersten" Lohngruppe eingestuft. Das ist gesetzlich so vorgesehen.

Der Arbeitgeber kann zum naechsten Monat rueckwirkend eine Korrekturrechnung durchfuehren. Ansonsten muessest du am Jahresende eine Jahresveranlagung machen, um das Geld zurueck zu erhalten.

Der Arbeitgeber kann eine Rückrechnung machen, wenn es aber dein Verschulden ist, ist er nicht dazu verpflichtet.

Die zuviel gezahlten Steuern bekommst du über die Einkommensteuererklärung für dieses Steuerjahr zurück.