Lohnsteuerrückzahlung - Wie?

5 Antworten

In dem du vlt. deine Steuererklärung ausfüllst und bei deinem Wohnsitzfinanzamt einreichst....

Das weiß ich allerdings nicht, nur mal so lapidar aus der Sicht des Otto-Normalbürgers geschrieben, da die Leute aus den Steuerberufen keine Rechtsberatung free-gratis ausüben dürfen....

Und ansonsten, wenn du bisher nur Einnahmen (Einkünfte heißt das glaube ich) aus nicht selbstständiger Tätigkeit hast (sprich dein Lohn/Gehalt) und du bisher nieeee eine Steuererklärung abgeben hast, dann brauchst du das in diesem Fall auch nicht tun.

Da geht man dann zum Arbeitgeber hin, holt sich vlt. einen Termin oder spricht den Vorgesetzten so darauf an, dass dieser zuviel Lohnsteuer einbehalten hätte und zuviel ans Finanzamt abgeführt hätte...

Dann könnte dieser eine Korrekturbuchung vornehmen mtl. (durch Nachberechnung in der Lohnabteilung deines Gehaltes bzw. durch Korrektur) und ansonsten, könnte man wenn die Monate alle bisher abgeschlossen waren, eine Korrekturbuchung vornehmen (so das dieser auf die richtige Zahl x kommt), pflegt dieses in sein System ein (weiß dieser aber wie das geht) und siehe da, dann hättest du eine Gehaltsforderung an deinen Chef in der Höhe x Euro, die dir dann zum Zeitpunkt x ausgezahlt wird (meist erfolgt das dann, wenn das im System drin wäre bei deinem Chef) und gut wäre es....

Was du machen kannst: hingehen und um Korrektur bitten, wenn du eh noch nie Steuererklärung abgegeben hättest und das in der Zukunft x auch nicht tun möchtest, da du nur Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit hättest...

Nachteil bei der ganzen Sache: So oder so bissl mit Wartezeit verbunden, wäre hier und da die Bearbeitung durch erhältst du auch dein Geld.... mehr wäre das nicht....

Und für demnächst gilt, Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Ortszulagen, etc. einfach mal auf deiner Lohn-und Gehaltsabrechnung bei Erhalt des Gehaltsstreifens durchchecken....

Dazu wäre im Übrigen ein Arbeitnehmer zu verpflichtet und um dann den AG direkt aufmerksam machen zu können, wenn was auch immer fehlt oder nicht stimmen sollte....

Gutes Wirken!

Von daher schrieb ich im Glaubensstil, ein Steuerfachtyp spekuliert oder vermutet oder gibt eigentlich immer nur das wieder was er ganz genau weiß (das wäre Grundregel auf diesem Bereich)....

Da ich hierfür kein Geld bekomme und auch keine Dienstleistung bewirkt habe so habe ich im Glaubensstil geschrieben....

Zur Not könnte ich dann immer noch sagen: Sollte man die Kirche schön im Dorf lassen

@sindbadkaroL

"Da ich hierfür kein Geld bekomme und auch keine Dienstleistung bewirkt habe so habe ich im Glaubensstil geschrieben..."

Der Spruch ist gut! Darf ich den verwenden?

danke schonmal , sehr aufschlussreich :) .. mein Arbeitgeber sagte, dass man das mit dem Finanzamt regeln müsste, intern werden nur Rückzahlung getätigt , die im selben Kalenderjahr zuviel gezahlt wurden. Also werde ich wohl eine Steuererklärung schreiben, nur wie macht man das ? kennt jemand da gute "Tutorials"?

Lohnbuchhalter lieben es, Korrekturabrechnungen zu machen.

Und ganz besonders lieben sie es, das für mehrere Monate zu machen.

Und richtig doll lieben sie es, das über den Jahreswechsel hinweg zu machen.

Wenn aber die Abrechnungsdaten korrekt waren, weil z.B. über das ELSTAM-Verfahren tatsächlich Steuerklasse VI bestätigt wurde, dann können sie soviel lieben wie sie wollen, dann können die nix korrigieren, weil es nichts zu korrigieren gibt.

Dann bleibt nur noch: Steuererklärung machen.

Mein Tipp: Steuersoftware kaufen (z.B. T@X 2013 für zwölf Euro) und selber machen. Ist kein Hexenwerk.

Oder zum Lohnsteuerhilfeverein.

@Kleinalrik

ochhh die Armen LOHNBUCHHALTER....

Ist ja auch so schwer, Steuerklasse von 6 auf 1 zu ändern,

ziiiipppt man einmal um, ein Fingertipp

geht auf Korrektur oder Nachberechnung gibt die Monate ein 01-012/2013 zum Beispiel, geht auf Senden und druckt aus....

Die Ablage wäre schiete und schiete vlt. die LSt-Berichtigungen zu senden und das vlt. mal mit 12 Mal anklicken....

Und so Buchungslisten für die Korrekturbuchungen werden automatisch an die Buchhaltung übergeben, wieder ein Knopfdruck.... da hätte man nichts gebucht manuell selbst (schafft sogar Addison als auch Lexware, als auch SAP, als auch Lodas, als auch DATEV),....

Welch eine ARBEIT....

@sindbadkaroL

geh auf www.finanzamt

suchst du dir dein Bundesland aus, loadest dir Elster runter, und Elster führt dich dann, ist tatsächlich total einfach...

@sindbadkaroL

*ziiiipppt man einmal um, ein Fingertipp

geht auf Korrektur oder Nachberechnung gibt die Monate ein 01-012/2013 zum Beispiel, geht auf Senden und druckt aus...*

Ja, das sind die werten Kollegen, die alles per Knopfdruck machen und die Maschine die Arbeit erledigen lassen. Wenn's dann Differenzen gibt oder der Prüfer eine detailliertere Frage stellt, geht das Geschrei - oder schlimmer noch, das Achselzucken - los.

Wer als Lohnbuchhalter einer automatischen Rückrechnung vertraut und diese nicht nachprüft / nicht nachprüfen kann, hat seinen Beruf verfehlt.

Und dass eine Lohnsoftware einfach mal eine Rückrechnung in das vergangene Jahr macht, das will ich sehen.

Ich gehe davon aus, dass das im Jahr 2013 passiert ist. Da kann der AG nichts mehr machen. DU musst eine Steuererklaerung machen. Das geht kostenpflichtig ueber den Steuerberater, einen Steuerverein oder selbst durch Kauf einer Steuer 2013 CD. Ideal waere, wenn dir einer dabei hilft. Man kann die Formulare Mandelbogen und Anlage N (falls sonst nichts ist, keine Kinder oder Nebentaetigkeiten oder Mieteinnahmen oder Zinseinnahmen) auch einfach im Internet kostenlos runterladen (googeln) oder beim Finananzamt gibt es die Elster CD kostenlos.

Das musst du dann ausfuellen, die meisten Angaben stehen auf dem Blatt vom Arbeitgeber, wo auch dieser Code drauf ist mit teilen deines Namens und Geburtsdatums. Die uebertraegt man einfach zusammen mit den allgemeinen Angaben. Noch sonstige Versicherungen und km zur Arbeit drauf (falls mehr als 1000 Euro pro Jahr kosten (33 Cent pro einfachen Kilometer)) und dann mit Nachweisen beim Finanzamt einreichen.

Also hast du - so verstehe ich dich - für zwei Monate aufgrund der falsch eingetragenen Steuerklasse zuviel an Monatslohnsteuer gezahlt/vom Lohn abgezogen bekommen...

Nach Ende 2014 wirst du in deiner erforderlichen Einkommensteuererklärung die Sache richtigstellen können und das Geld zurückbekommen.

Allerdings kann auch der Arbeitgeber intern schon eine Korrektur vornehmen. Frage ihn danach!

ganz einfach Einkommensteuererklärung für 2013 machen. Formulare bekommst Du beim Finanzamt, aber Du kannst sie auch Online bei www.elster.de machen. Gleichzeiti kannst Du dann auch weitere Aufwendungen für Fahrkosten, Kirchensteuer, Spenden und Vorsorgeaufwendungen geltend machen, sofern die Freibeträge überschritten werden. Von Deinem Arbeitgeber hast Du sicher auch bereits die Lohnsteuerbescheinigung erhalten und da stehen viele Daten drin, die Du für die Erklärung benötigst. Falls auch bereits 2014 die falsche Steuerklasse Anwendung fand wird dieser Fehler am Jahresende bereits durch den Arbeitgeber korrigiert, da dann die Jahressteuern für das gesamte Jahr aufgrund des Verdienstes berechnet werden.

lass beim finazamt die steuerklasse endern und dein arbeitgeber bekommt die uebermittelt dan kann er die zuviel bezahlte steuer mit deinem naegsten lohn auszahlen