Fahrverbot - selbstständig -alleine?
Hallo zusammen,
also mein Vater ist geblitzt worden und hat auch schon Post vom Landkreis bekommen. Er war 63km zu schnell in der hunderter Zone, sprich 2 Monate Fahrverbot. Das Problem nun, er sieht es auch ein, nur ist er auf sein Fahrzeug angewiesen, da er alleine ist, sprich keine Angestellten hat. Er hat bisher noch keine Punkte in Flensburg.
Ist da noch was möglich, evtl. höhere Geldstrafe?
Kennt sich da jmd. mit aus oder hat das sogar selber schon erlebt?
Danke im Voraus!
11 Antworten
Ein Bekannter, der alleinarbeitender Heizungsbauer ist, hatte dieses Problem auch mal, allerdings nur für einen Monat. Da gab es leider kein Vertun, die Pappe war weg und er durfte nicht fahren.
Und das finde ich auch richtig so, denn es soll ja auch eine Strafe sein und man weiß ja eigentlich, was einem blüht, wenn man so viel zu schnell fährt. Und gerade wenn man auf seinen Führerschein angewiesen ist, sollte man ja besonders aufpassen.
Dieser Mann hat sich dann von einem befreundeten Heizungsbauer einen Azubi "ausgeliehen", der mit ihm gearbeitet und ihn dann immer überall hingefahren hat. Vielleicht könnte dein Vater ja auch jemanden als Chauffeur anheuern, der ihm diese Zeit überbrückt.
nein, er kann sich nicht freikaufen...allerdings kann er den Abgabetermin vorgeben...einfach einen Fahrer für die Zeit einstellen...
nicht bei einer so erheblichen Überschreitung...
Vom Fahrverbot kann nur in wenigen Härtefällen abgesehen werden.
Bei 61 drüber ist damit aber eher nicht zu rechnen. Für das Geld, was ihn der Spaß (mit Anwalts- und Gerichtskosten) kostet kann er sich wahrscheinlich besser jemanden als Fahrer einstellen. (z. Studenten oder Schüler.)
Zum Anwalt und beraten lassen. Es gibt Fälle wo die Existenz bedroht wurde oder das Fahrverbot eine unangemessene Härte dargestellt hatte.
hier gibt es dienstleistung die die punkte und fahrverbot übernehmen
Stimmt so nicht. In einigen wenigen Fällen kann das Fahrverbot in einer höhere Geldstrafe umgewnadelt werden.