Fahren trotz fahrverbot.... Hilfe?

6 Antworten


Mir wurde ein einmonatiges fahrverbot aufgezwungen.  Na "aufgezwungen" ist ja wohl putzig. Das und die dazugehörigen Punkte hast Du Dir redlich, durch zu schnelles Fahren verdient.

Du bist Dir schon klar, dass der Polizist Dein Bild im Personalausweis mit Deinem Konterfei abgeglichen hat.  Und wenn Du nicht gerade einen eineigen Zwillingsbruder hast, dürfte sich Dein Vergehen wohl auch kaum auf einen Dritten abschieben lassen.

Zudem mußt Du ja wohl auch für die Benutzung des car2go gewisse Daten "eingegeben" haben. Also auch dort hast Du durch die Nutzung "Spuren" hinterlassen.

Also Du warst am XX, um YY Uhr, mit car2go ohne Führerschein in ZZ unterwegs. Also kommst Du hier nicht mehr mit 2 blauen Augen raus.

Somit erfolgt entweder eine hohe Geld- oder Gefängnisstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis für recht lange Zeit, dann folgt die MPU, da Du Dich zum Führen eines Fahrzeug als ungeeignet herausgestellt hast. usw. usw.

Der letzte Absatz ist völliger Unsinn !

Somit erfolgt entweder eine hohe Geld- oder Gefängnisstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis für recht lange Zeit, dann folgt die MPU, da Du Dich zum Führen eines Fahrzeug als ungeeignet herausgestellt hast. usw. usw

Die zu erwartende Geldstrafe ist nicht hoch, sondern wird sich am ganz unteren Rand des Möglichen befinden.

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist sehr unwahrscheinlich und selbst wenn es zum Entzug kommt wird sich die Sperre nur am ganz unteren Rand des Möglichen befinden. 

Mit einer MPU ist nicht zu rechnen.

Ich glaube du hast es richtig verkackt Junge!

Also bei fahren trotz Fahrverbot kennst die Justitz eigentlich keine Gnade. Ich habe davon gelesen, dass man Einspruch einlegen kann, wenn man den Führerschein zwingend für seinen Beruf benötigt, zur vorbeugung der drohenden Arbeitslosigkeit. Dann wird eine Art "Vergleich" gemacht und du zahlst die doppelte/dreifache Strafsumme obendrauf. Versuchen kannst du es, aber wie bereits erwähnt, fahren trotz Fahrverbot ist schon eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. Ich würde einen Anwalt einschalten, vieleicht kann der dich raushauen...

Ich glaube, das mit den Punkten passt nicht so ganz, was du da raus gesucht hast.

Wenn du aber 8 oder mehr Punkte hast, ist dein Führerschein für mindestens ein halbes Jahr weg. Und zurück bekommst du den nur nach einer positiven MPU.

Du solltest dich deshalb wohl schon mal nach einem guten Fahrrad umsehen.

Hallo Saiufi,

Du bist von der Polizei innerhalb des einmonatigen Fahrverbots bei Führen eine Kraftfahrzeuges kontrolliert worden.

Die Polizeibeamten haben nun gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage eingeleitet:

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§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

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Im Falle einer Verurteilung musst Du meiner Erfahrung nach mit eine Geldstrafe von 20 - 60 Tagessätzen rechnen. Ein Tagessatz beträgt 1/30 Deines monatlichen Nettoeinkommens.

Rein theoretisch währe bei Dir der Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperre von 6 Monaten bis zu 5 Jahren möglich . 

Aber weder ist der Entzug zwingend vorgeschrieben, noch ist es wahrscheinlich das es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt.

Für das Fahren ohne Fahrerlaubnis waren vor der Punktereform im Jahr 2014 ganze  6 Punkte vorgesehen. Jetzt nach der Reform sind nur noch 2 Punkte vorgesehen, wenn Dir mit Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzogen wurde. Mit Entzug der Fahrerlaubnis (Wovon bei Dir wie gesagt nicht auszugehen ist) sind statt 2 Punkte dann 3 punkte vorgesehen.

Mit den 4 vorhandenen Punkten kommst Du also nur auf 6 bzw. 7 Punkte, was noch keine Folgen auf Deine Fahrerlaubnis hat.

Könnte ich jemanden beschuldigten der zu dem Zeitpunkt einen Führerschein hat? Sprich der für mich den tatvorwurf an sich nimmt?

Wie soll das Funktionieren? Die Polizei hat Dich doch persönlich angehalten, somit gibt es Zeugen, dass Du gefahren bist.

Zudem würdest Du mit der Beschuldigung eines Anderen den Straftatbestand der Falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB erfüllen.

Falls mir der Führerschein entzogen wird. Muss ich einen neuen machen (komplett neu)

Nein musst Du nicht. Nach Ablauf der Sperre kannst Du gegen eine Gebühr von etwas über 100 Euro eine neue Fahrerlaubnis beantragen.

Mit Erteilung der neuen Fahrerlaubnis hast Du wieder eine Probezeit von 2 Jahren.

Schöne Grüße
TheGrow

Ich bin ein Student und arbeite nebenbei als studentische Aushilfe.

Wird es da Nachsicht geben, was die Geldstrafe betrift?

Verstehe ich das Richtig? Im Falle einer Verurteilung ohne das mein Führerschein entzogen wird, werde ich 3 Punkte bekommen. Somit habe ich 7. Wird mein Fahrverbot verlängert in solch einem Falle?

Sollte ich mir einen Anwalt zu legen?

@Saiufi

Ich bin ein Student und arbeite nebenbei als studentische Aushilfe.

Wird es da Nachsicht geben, was die Geldstrafe betrift?

Nein Nachsicht wird es nicht geben, aber wie gesagt, die Höhe der Geldstrafe wird nicht in Euro sondern in Tagessätzen verhängt.

Hast Du Beispielsweise im Monat zusammen mit Taschengeld und Deiner Aushilfstätigkeit im Monat ein Einkommen von 600 Euro wird die Höhe des Tagessatzes wie folgt berechnet:

600 Euro geteilt durch 30 = 20 Euro Tagessatz

Wirst Du zu 25 Tagessätzen a´ 20 Euro verurteilt beträgt die Geldstrafe (25 X 20=) 500 Euro. Die Zahlung der Geldstrafe ist in Raten möglich.

Verstehe ich das Richtig? Im Falle einer Verurteilung ohne das mein Führerschein entzogen wird, werde ich 3 Punkte bekommen. Somit habe ich 7. Wird mein Fahrverbot verlängert in solch einem Falle?

Nein, OHNE Entzug der Fahrerlaubnis sind es nur 2 Punkte, so dass Du nur auf 6 Punkte kommst.

Das Fahrverbot wird nicht verlängert

Rechne mit einem Strafverfahren (Fahren ohne FE). Ferner mit einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung. 

Dein Verhalten ist nicht nachzuvollziehen und lässt Zweifel aufkommen, ob du charakterlich geeignet bist, ein KFZ zu führen. 

Zum Strafmaß. Wenn du bisher nicht aufgefallen bist (strafrechtlich) wird dir der Richter nicht das Genick brechen. 

Mit Sozialstunden kannst du rechnen, und bestimmt auch mit einem verlängerten Fahrverbot, mit anschließender MPU.

Lern aus deinem Fehlverhalten, und halt dich das nächste Mal an die Vorschriften der StVO.

Alles Gute.

Achso und ich rate dir einen Anwalt zur Seite zu ziehen. 

Damit der StA und der Richter kein zu einfaches Spiel mit deinem Fall haben ;)